Höhere Energiepreise mit Einsparungen abschwächen
MedienmitteilungRegierungsrat
Die Preise der IWB für Gas und Fernwärme werden per 1. Oktober 2022 erhöht. Grund dafür ist alleine der sehr starke Anstieg der Beschaffungskosten am internationalen Gasmarkt. Der Regierungsrat hat die Tarifanpassungen an seiner heutigen Sitzung genehmigt. Mit Sparmassnahmen können die Energiekosten reduziert werden. Der Regierungsrat will zudem die Kaufkraft von Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen mit verschiedenen Massnahmen erhalten.
Tarifanpassungen
Die Gastarife der IWB für Gas-Wärmekundinnen und -kunden erhöhen sich ab 1. Oktober 2022 um durchschnittlich 44 bis 45% und für Kochgaskundinnen und -kunden um rund 17%. Grund dafür sind alleine die international stark angestiegenen Kosten für Energie, bedingt durch die eingeschränkten Gaslieferungen aus Russland und Unsicherheiten am Markt. Auch der Preis für Fernwärme steigt deswegen im Durchschnitt um 18%. Um die Belastung für die Fernwärme- und Gas-Kundinnen und -Kunden zu dämpfen, werden die erheblichen Verteuerungen in der Gasbeschaffung nicht vollständig in die Tarife eingerechnet. Bei einer kompletten Berücksichtigung der Beschaffungskosten lägen die Erhöhungen beim Gastarif bei rund 65%.
Energiekosten mit einfachen Sparmassnahmen reduzieren
Die Erhöhung der Preise hat eine spürbare Auswirkung auf das Haushaltsbudget. Mit Sparmassnahmen können die Kosten für Energie (Heizwärme, Warmwasser und Strom) reduziert werden. Folgende Massnahmen können einen Beitrag an das vom Bund angestrebte Sparziel von 15% leisten:
- Die Raumtemperatur um 1 Grad Celsius senken, bedeutet eine Ersparnis von 6% bis 10% Heizenergie.
- Die Raumtemperatur der Nutzung anpassen: Empfohlen sind 19 Grad Celsius im Wohnbereich und 17 Grad Celsius im Schlafzimmer.
- Stellen Sie bei Ferienabwesenheit das Thermostatventil der Radiatoren auf die tiefste Position (Stufe 1)
- Sonneneinstrahlung zum Heizen nutzen: Bei Sonne Fensterläden und Storen öffnen.
- Möglichst kurz duschen, nicht baden.
- Mit möglichst niedriger Temperatur waschen. Wäsche an der Luft und nicht im Tumbler trocknen.
- Kühlschrank auf 7 Grad Celsius und Tiefkühler auf -18 Grad Celsius einstellen.
- Nicht benutzte Elektrogeräte ganz abschalten, dazu am einfachsten eine Stromsparleiste einsetzen.
- Konsequent Lichter löschen.
Mit diesen Massnahmen leistet man nicht nur einen Beitrag gegen die Energie-Mangellage, sondern entlastet sein Haushaltsbudget ganz direkt. Zudem leistet dies einen wichtigen Beitrag zu den klimapolitischen Zielen.
Stärkung der Kaufkraft bei tiefen und mittleren Einkommen
Haushalte mit tiefen und mittleren Einkommen will der Regierungsrat mit geeigneten Massnahmen unterstützen und so zum Erhalt der Kaufkraft beitragen. Die grössten Ausgabenblöcke bei Haushalten mit tiefen und mittleren Einkommen sind die Gesundheits- und Mietkosten. Deshalb wird der Regierungsrat die Prämienverbilligungen der obligatorischen Krankenversicherung im gleichen Ausmass erhöhen, wie die Krankenkassenprämien ansteigen.
Die bedarfsabhängigen Sozialleistungen (AHV, IV und der Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen) sind indexiert und werden auf 2023 eine Anpassung an die Teuerung erfahren, genauso wie der Grundbedarf in der Sozialhilfe. Darin enthalten sind auch die Mietnebenkosten, welche von der Sozialhilfe im effektiven Umfang übernommen werden, sodass für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger aufgrund der Preisanstiege keine selbst zu tragenden Mehrkosten entstehen.
Die Steuersenkungen, welche der Grosse Rat in seiner Sitzung vom 21. September 2022 beschlossen hat, sorgen zudem für eine substantielle finanzielle Entlastung bei vielen Haushalten.
Konsultation des Preisüberwachers
Der Regierungsrat genehmigt die Tarifanpassung in Kenntnis der Empfehlungen des Preisüberwachers, der die Weitergabe der gestiegenen Beschaffungskosten über eine Tariferhöhung grundsätzlich als gerechtfertigt ansieht, jedoch auch erwartet, dass die Tarife gesenkt werden, wenn die Beschaffungskosten wieder sinken. Bereits früher erfolgte und jetzt wiederholte Empfehlungen wie die Koppelung der Fernwärmetarife an den Strompreis, die Deckelung der Deckungsbeiträge bei der Spartenrechnung Gas oder die Unterdeckung des Tarifjahrs 2022 nicht auf die Folgejahre zu überwälzen, wurden durch den Regierungsrat geprüft, aber verworfen. Dies, da die vorgesehenen Tarifanpassungen für Gas und Fernwärme sachgerecht und begründet sind und der Gas-Tarif weniger stark erhöht wird, als aufgrund der höheren Beschaffungskosten notwendig wäre.