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Start der Vernehmlassung zum Gesetz für Lohngleichheitsanalysen ab 50 Mitarbeitenden

Medienmitteilung

Regierungsrat

Obwohl die Lohngleichheit von Frauen und Männern seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert ist, ist ihre Umsetzung nicht erreicht. Der Grosse Rat hat den Regierungsrat deshalb beauftragt, Lohngleichheitsanalysen für Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden einzuführen. Jetzt legt der Regierungsrat den Entwurf zum Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen vor. Die öffentliche Vernehmlassung dauert vom 16. August 2022 bis am 16. November 2022.

Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist seit über 40 Jahren in der Bundesverfassung verankert. Dennoch zeigt die nationale Lohnstrukturerhebung, dass nach wie vor Unterschiede beim Lohn von Frauen und Männern existieren, die nicht mit objektiven Faktoren erklärt werden können und potentiell diskriminierend sind. Der Bund hat deshalb das Gleichstellungsgesetz revidiert und im Juli 2020 eine Pflicht für betriebsinterne Lohngleichheitsanalysen bei Unternehmen mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden eingeführt.

Basel-Stadt geht nun einen Schritt weiter: Der Grosse Rat hat den Regierungsrat beauftragt, bei Unternehmen mit 50 oder mehr Mitarbeitenden regelmässige Lohngleichheitsanalysen einzuführen (Motion Amacher). Dazu legt der Regierungsrat den Entwurf für das Gesetz betreffend Lohngleichheitsanalysen (Lohngleichheitsanalysengesetz) vor. Ziel dieses Gesetzes ist es, negative Auswirkungen von Lohndiskriminierung auf die Gesellschaft zu reduzieren. Lohngleichheit ist zentral für die Gleichstellung und die freie Entscheidung, wie private und berufliche Verpflichtungen aufgeteilt werden. Auch die Unternehmen profitieren: Lohngleichheit ist ein wichtiger Faktor, dass Arbeitnehmende im Betrieb bleiben.

Das Lohngleichheitsanalysengesetz ist auf zwölf Jahre befristet und orientiert sich weitgehend an den Bestimmungen im nationalen Gleichstellungsgesetz. Unternehmen, die vor kurzem eine Analyse gemäss diesen Bestimmungen erstellt haben, können diese auch für die Umsetzung des kantonalen Gesetzes betreffend Lohngleichheitsanalysen verwenden.

Der Kanton Basel-Stadt setzt sich seit langem für die Umsetzung von Lohngleichheit ein. Dazu gehören Massnahmen wie Lohngleichheitskontrollen im öffentlichen Beschaffungswesen, Weiterbildungskurse zum Gleichstellungsgesetz oder Erstberatung bei vermuteter Lohndiskriminierung.

Öffentliche Vernehmlassung von 16. August bis 16. November 2022

Die Vernehmlassung zum Entwurf des Gesetzes betreffend Lohngleichheitsanalysen dauert vom 16. August 2022 bis zum 16. November 2022. Personen, Institutionen, Fachverbände und Organisationen sind eingeladen, sich zur Vernehmlassungsvorlage zu äussern. Die Antworten können schriftlich per E-Mail (lohngleichheit@bs.ch) oder per Post (Präsidialdepartement des Kantons Basel-Stadt, Abteilung Gleichstellung von Frauen und Männern, Marktplatz 30a, 4001 Basel) eingereicht werden.

Hinweise

Weitere Auskünfte

Beat Jans Tel.: 061 267 80 47 Regierungspräsident Leila Straumann Tel.: 061 267 66 82 Leiterin Abteilung für Gleichstellung von Frauen und Männern