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Basel-Stadt tritt Interkantonaler Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen bei

Medienmitteilung

Regierungsrat

Am 1. Januar 2024 tritt im Kanton Basel-Stadt das revidierte öffentliche Beschaffungsrecht in Kraft. Kanton und Unternehmen profitieren von effizienteren, kantonalen Beschaffungsverfahren. Mit der damit umgesetzten, revidierten Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) werden schweizweit öffentliche Beschaffungen harmonisiert und neue Methoden ermöglicht.

Der Regierungsrat hat die Verordnung zum Einführungsgesetz zur Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) beschlossen. Am 1. Januar 2024 tritt damit das revidierte Beschaffungsrecht im Kanton Basel-Stadt in Kraft – in Abstimmung mit und zeitgleich wie im Nachbarkanton Basel-Landschaft.

Mit der total revidierten IVöB wird schweizweit ein einheitliches Beschaffungsrecht in einer übersichtlichen und zeitgemässen Form eingeführt. Für Anbieter, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, bringt das grosse Vorteile und Entlastungen. Kantonen, die der revidierten IVöB beitreten, gleichen ihre Beschaffungsverfahren einander an. Im Kanton Basel-Stadt ermöglicht das neue Beschaffungsrecht, dass Anbieter ihre Angebote neu komplett digital einreichen.

Weitere Auskünfte

Christian Gossweiler Tel. +41 61 267 93 76 Juristischer Mitarbeiter, Rechtsabteilung Bau- und Verkehrsdepartement Pascal Stoll Tel. +41 61 267 91 03 Stv. Leiter und Operative Leitung öffentliche Beschaffungen Kant. Fachstelle für öffentliche Beschaffungen Bau- und Verkehrsdepartement