Der Regierungsrat erhöht die Prämienverbilligungen für das Jahr 2024 deutlich
MedienmitteilungRegierungsrat
Im kommenden Jahr steigen die Krankenversicherungsprämien im Kanton Basel-Stadt stark. Der Regierungsrat hat in Anbetracht dieser Entwicklung beschlossen, die kantonalen Beiträge proportional zur Prämienentwicklung um 4.5 Mio. Franken zu erhöhen.
In Basel-Stadt steigen die Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenversicherung im kommenden Jahr für Erwachsene um 6.2 Prozent, für Kinder um 5.9 Prozent und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren um 5.8 Prozent.
Personen mit niedrigem Einkommen haben Anspruch auf Prämienverbilligung, um ihre finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien zu reduzieren. Die Beiträge an die Krankenkassenprämien werden vom Regierungsrat festgesetzt und jährlich nach Kenntnis der Prämienentwicklung angepasst. Der Regierungsrat passt die kantonalen Prämienbeiträge für das Jahr 2024 proportional zur Prämienentwicklung an. Mit der Erhöhung der Beiträge an die Prämienverbilligungen unterstützt der Regierungsrat damit Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Aktuell beziehen – neben den Bezügerinnen und Bezügern von Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen – weitere ca. 30'000 Personen Prämienverbilligungen. Die Kosten für das laufende Jahr betragen gemäss Hochrechnung (Stand August) rund 64.4 Mio. Franken. Für das Jahr 2024 wird mit einem Mehraufwand (inkl. Fallwachstum) von 4.5 Mio. Franken gerechnet. Die Mehrkosten für die höheren Krankenkassenprämien bei den Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen belaufen sich für das Jahr 2024 auf circa. 7.4 Mio. Franken (inkl. Fallwachstum).
Hinweise
Alle Informationen zur Prämienverbilligung, einschliesslich des Sozialleistungsrechners, Antragsformularen und Merkblättern, sind auf der Website des ASB zu finden: Prämienverbilligung
Die individuellen Anträge auf Beiträge an die Krankenversicherungsprämien werden vom Amt für Sozialbeiträge (ASB) bearbeitet.
Der vollständige Bericht zur Prämienverbilligung 2024 ist auf der Homepage des ASB unter www.asb.bs.ch abrufbar.