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Neues Wassergesetz Kanton Basel-Stadt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Wasser ist in vielfältiger Weise prägend für das Leben im Kanton Basel-Stadt. Das neue Wassergesetz bündelt die drei zentralen wasserrechtlichen Themenbereiche Wasserbau, Gewässerschutz und Nutzung der Gewässer und regelt diese in einem einzigen Erlass. Der Regierungsrat legt das neue Wassergesetz dem Grossen Rat zum Beschluss vor.

Wasser in Basel-Stadt ist Lebensraum für Tiere und Pflanzen und auch eine wichtige Erholungslandschaft für die Bevölkerung. Oberflächengewässer und Grundwasser dienen als Trinkwasserlieferanten und können zur Produktion von erneuerbarer Energie genutzt werden. Das neue Wassergesetz bildet die Grundlage für den Unterhalt und den Schutz der Gewässer und soll dazu dienen, die schädlichen Auswirkungen des Wassers nach Möglichkeit zu vermeiden.

In dem vom Regierungsrat verabschiedeten Wassergesetz werden die drei wichtigen Themenbereiche Wasserbau (Hochwasserschutz), Gewässerschutz und Nutzung der Gewässer neu in einem einzigen Erlass geregelt. Heute finden sich im Kanton Basel-Stadt wasser- bzw. gewässerschutzrechtliche Bestimmungen in vier verschiedenen Gesetzen und dazugehörigen Verordnungen. Diese für Behörden wie für die Bevölkerung gleichermassen unbefriedigende Situation wird mit dem neuen Wassergesetz behoben. Zudem werden neuen Wassergesetz die im Laufe der Zeit entstandenen Abweichungen vom übergeordneten Bundesrecht bereinigt.

Breite Zustimmung in öffentlicher Vernehmlassung

Von Februar bis Mitte Mai 2022 hatte der Regierungsrat eine öffentliche Vernehmlassung zum Entwurf des kantonalen Wassergesetzes durchgeführt. In den insgesamt 18 eingegangenen Rückmeldungen war der vorgeschlagene Entwurf zum neuen Wassergesetz auf breite Zustimmung gestossen. Nach Auswertung der Vernehmlassungsantworten legt der Regierungsrat das neue Wassergesetz dem Grossen Rat nun vor.

Weitere Auskünfte

Matthias Nabholz Tel. +41 61 267 08 01 Leiter Amt für Umwelt und Energie Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt