Wertberichtigung aufgrund des Neubaus der Universitären Altersmedizin Felix Platter
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 hat der Verwaltungsrat der Universitären Altersmedizin Felix Platter den Kanton als Eigner über einen Wertberichtigungsbedarf des Neubaus orientiert. Dieser wird mit 96.2 Mio. Franken beziffert.
Die Universitäre Altersmedizin Felix Platter (UAFP), welche sich seit 2019 in einem Neubau befindet, steht betrieblich gut da: Die Bettenauslastung ist hoch, die UAFP hat 2021 mit 8.4 Prozent und im 2022 mit 8 Prozent eine EBITDAR-Marge* gemäss der Zielvorgabe der Eignerstrategie erzielt. Der Branchendurchschnitt lag 2021 bei 7.3 Prozent. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 informierte die UAFP den Kanton als Eigner – neben dem ordentlichen Jahresergebnis von minus 5.9 Mio. Franken – über den zusätzlichen Bedarf einer Wertberichtigung des Neubaus im Umfang von 96.2 Mio. Franken.
Zusätzliche kostentreibende Faktoren
Dass die Tragbarkeit der Abschreibungen des Neubaus und der ICT-Investitionen anspruchsvoll werden würde, hat der Regierungsrat dem Grossen Rat bereits anlässlich früherer Jahresabschlüsse mitgeteilt (siehe Information an den Grossen Rat zur Jahresrechnung 2021 der UAFP vom 4. Mai 2022, 22.0544). Aufgrund des guten Startes im Neubau 2019 bestand zunächst die Einschätzung, dass ein ausgeglichenes Ergebnis ab 2024 / 2025 erreicht werden könnte. Dies auch, weil die UAFP eine Vielzahl an kosten- und ertragsseitigen Optimierungsmassnahmen realisiert hat. Aufgrund von neuen, zusätzlichen kostentreibenden Faktoren im 2022 wie Inflation, Personal- und Sachkostenteuerung, Fachkräftemangel, welche nicht zeitnah über höhere Tarife ausgeglichen werden können, verschlechtern sich mittelfristig jedoch die finanziellen Aussichten der UAFP. Deshalb wurde die Wertberichtigung nun notwendig.
Versorgungsauftrag für ältere und älteste Menschen in der Region
Der Regierungsrat nimmt die Wertberichtigung mit Bedauern zur Kenntnis, betont jedoch die Bedeutung des Versorgungsauftrages der UAFP für die älteren und ältesten Menschen unserer Region. Die UAFP nimmt in der Gesundheitsversorgung des Kantons Basel-Stadt und in der Region eine wichtige Stellung ein. Diese hat sie gerade in der Corona-Pandemie bewiesen, in der sie eine anspruchsvolle Versorgungsaufgabe in der Altersmedizin getragen hat. Es hat sich gezeigt, dass das Gebäude in der gebauten Grösse benötigt wird: Die UAFP ist ausgelastet und erfüllt ihren Versorgungsauftrag. Für die Leistung des Personals zur Erfüllung des Versorgungsauftrages besteht grosse Wertschätzung, und der Regierungsrat dankt an dieser Stelle den Mitarbeitenden sehr für ihre Arbeit.
Weiteres Vorgehen
Kurz- und mittelfristig besteht für die UAFP kein unmittelbarer Handlungsbedarf. Das Spital ist voll leistungs- und zahlungsfähig. Der Regierungsrat wird den Grossen Rat im Rahmen der Berichterstattung über die Jahresrechnung der UAFP, welche im Mai stattfindet, über die Wertberichtung und die Konsequenzen daraus ausführlicher informieren. Die Wertberichtigung der UAFP wird sich auf den Jahresabschluss 2022 des Kantons auswirken. Es wird eine Wertberichtigung in der Bilanz des Kantons notwendig, indem der bestehende Beteiligungswert (Dotationskapital) für die UAFP von 92.2 Mio. Franken** vollständig zu Lasten des Jahresergebnisses 2022 abzuschreiben ist.
Siehe auch: heutige Medienmitteilung der Universitären Altersmedizin Felix Platter unter www.felixplatter.ch/medien
Hinweise
* EBITDAR / EBITDAR-Marge: Betriebliches / operatives Ergebnis vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Mieten (operative Leistungsfähigkeit)
** Zu den unterschiedlichen Zahlen von 96.2 Mio. Franken und 92.2 Mio. Franken: Die UAFP schreibt in ihren Büchern den Neubau mit 96.2 Mio. Franken ab, der Kanton den Beteiligungswert (Dotationskapital), welcher 92.2 Mio. Franken beträgt. Die Summe von 92.2 Mio. Franken als Wertberichtigung für den Kanton Basel-Stadt ergibt sich aus der Höhe des Dotationskapitals bei Verselbständigung minus die bisherigen Jahresverluste der UAFP.