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Analyse des Personalaufwands der Kantonspolizei Basel-Stadt abgeschlossen

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat die Personalaufwendungen der Kantonspolizei analysiert. Ein signifikanter Anteil der nicht gedeckten Ausgaben von 9.7 Millionen Franken im Budget 2025 steht im Zusammenhang mit dem aktuellen Unterbestand und temporären Effekten. Mit der erfolgten Auslegeordnung hat der Regierungsrat die Grundlage für das weitere Vorgehen geschaffen. Die nicht gedeckten Kosten der Systempflege (1.1 Millionen Franken) werden schrittweise ins Budget aufgenommen.

Der genehmigte Stellenbestand der Kantonspolizei für das Jahr 2025 beträgt 937 Vollzeitstellen, zuzüglich 69 Ausbildungsstellen und 13 Praktikums- oder anderen befristeten Stellen. Diese 1019 Vollzeitstellen führen zu einem rechnerischen Personalaufwand von 146.1 Millionen Franken. Für das Planjahr 2025 stehen 136.4 Millionen Franken für den Personalaufwand zur Verfügung, daraus resultiert bei einem Personalvollbestand eine Differenz von 9.7 Millionen Franken oder rund 7 Prozent. Aufgrund des aktuellen Unterbestands im Polizeikorps kann diese Differenz kurzfristig kompensiert werden.

Die Analyse der Personalaufwendungen ergab, dass der Fehlbetrag von 9.7 Millionen Franken auf verschiedene Ursachen zurückzuführen ist. Ein signifikanter Anteil der Mehrkosten steht in Zusammenhang mit dem temporären Unterbestand an Polizeipersonal und dessen Behebung:

  • Unterbestand und Ausbildungsplätze: Rund 2 Millionen Franken der Abweichung sind durch den aktuellen Unterbestand begründet. Um diesem entgegenzuwirken, wurden zusätzliche Ausbildungsplätze geschaffen, was jährlich Mehrkosten von 1.5 Millionen Franken verursacht. Ausserdem fallen erhöhte Abgeltungen für Überstunden im Umfang von rund 0.5 Millionen Franken an. Diese Ausgaben entfallen bei einem Vollbestand.
     
  • Erfahrungsstufen und Personalstruktur: Aufgrund einer temporär höheren durchschnittlichen Erfahrungsstufe entstehen Mehrkosten von 2.4 Millionen Franken. In den nächsten zehn Jahren, mit dem Ausscheiden geburtenstarker Jahrgänge, wird sich die Erfahrungsstufe und damit der Kostenaufwand wieder stabilisieren.

    Systempflege, Neueinreihungen und Abgeltung von unregelmässiger Arbeit (Inkonvenienz-Zulagen): Die Pflege des Gehaltssystems, verschiedene Neueinreihungen von Stellen sowie erhöhte Abgeltungen für Pikettleistungen und Sonntagsarbeit führen zu Mehrkosten in der Höhe von 2.5 Millionen Franken.

Die verbleibenden 2.8 Millionen Franken sind auf personalstrategische Entscheidungen der Kantonspolizei und des Justiz- und Sicherheitsdepartements zurückzuführen. Hierzu gehören Massnahmen zur Mitarbeiterbindung und -gewinnung, wie die automatische Beförderung zum Wachtmeister und eine zeitweise Überbesetzung ziviler Stellen, um das Frontpersonal zu entlasten.

Weiteres Vorgehen des Regierungsrats

Von den 9.7 Millionen Franken an nicht gedeckten Ausgaben entfällt rund die Hälfte auf den Unterbestand und andere temporäre Effekte. Da der Abbau des Unterbestandes länger dauern wird, besteht kein akuter Handlungsbedarf. Der Regierungsrat hat bereits beschlossen, die nicht gedeckten Kosten der Systempflege (1.1 Millionen Franken) über die nächsten zwei Jahre schrittweise ins Budget aufzunehmen.

Der Regierungsrat wird die Entwicklung der Personalaufwendungen der Kantonspolizei weiterhin genau beobachten und bei Bedarf entsprechende Anpassungen im Budget vornehmen.