Ergänzungsleistungen zu AHV und IV: Regelmässige Information soll die Nichtbezugsquote senken
MedienmitteilungRegierungsrat
Um Armut im Alter zu verhindern, kennt der Bund Ergänzungsleistungen. Personen, die zu tiefe Einkommen durch AHV- und IV-Rente haben, haben einen Anspruch auf Ergänzungsleistungen, um ihre Grundbedürfnisse zu decken. Im Kanton Basel-Stadt beziehen rund 30 Prozent der Bezugsberechtigten keine Ergänzungsleistungen. Der Regierungsrat will diese Nichtbezugsquote verringern, indem potentiell berechtigte Personen künftig aktiv über einen möglichen Anspruch informiert werden.
AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentner, welche mit ihren Einnahmen die anerkannten Ausgaben (Lebensbedarf, Mietkosten und Krankenversicherung) nicht ausreichend decken können, haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ergänzungsleistungen. Eine Studie zum Nichtbezug, die das Amt für Sozialbeiträge in 2021 durchführte, ergab, dass rund 30 Prozent der Rentnerinnen und Rentner ihren Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht wahrnehmen.
Der Regierungsrat sieht den Bezug von Ergänzungsleistungen als wichtiges Mittel zur materiellen Existenzsicherung und Armutsbekämpfung. Um die Nichtbezugsquote zu senken, sollen künftig Personen, die potenziell für den Bezug von Ergänzungsleistungen berechtigt sind, regelmässig angeschrieben und auf ihren möglichen Anspruch hingewiesen werden.
Zur Identifikation der Nichtbezügerinnen und Nichtbezüger werden Steuer- und Sozialleistungsdaten verknüpft und analysiert. Um diese systematische Verwendung der Daten zu ermöglichen, ist eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie über die Ausrichtung von kantonalen Beihilfen (EG/ELG) notwendig. Der Regierungsrat hat den Ratschlag heute verabschiedet und dem Grossen Rat überwiesen. Damit entspricht er dem Anliegen des Anzugs Christine Keller betreffend «Ergänzungsleistungen – persönliche Benachrichtigung von potentiell Anspruchsberechtigten von Amtes wegen» und beantragt deshalb, diesen als erledigt abzuschreiben.
Durch die proaktive Information ist mit einem Zuwachs von 550 Bezügerinnen und Bezügern zu rechnen. Dieser führt zu Mehrkosten von 4.62 Mio. Franken, dabei werden 1.5 Mio. Franken vom Bund übernommen.