Kanton Basel-Stadt übernimmt Login-Lösung des Bundes für sein «ePortal»
MedienmitteilungRegierungsrat
Am 17. Juni 2024 erneuert der Kanton Basel-Stadt die Registrierungs- und Login-Prozesse für seine Online-Dienstleistungen. Er integriert das Behörden-Login AGOV des Bundes. Dieses bietet eine starke Authentifizierung und wird mit der künftigen E-ID kompatibel sein.
Seit Anfang Jahr bietet der Bund das neue Behörden-Login «AGOV» an. Dieses kann für Online-Dienstleistungen aller drei Staatsebenen von Bund, Kantonen und Gemeinden verwendet werden. Der Kanton Basel-Stadt übernimmt das neue Identifikations- und Authentifizierungssystem des Bundes per 17. Juni 2024. Dann löst das auf AGOV basierende «BS-Login» die bisherigen Registrierungs- und Login-Prozesse des «ePortals» ab.
Neue Registrierung erforderlich
Alle Nutzerinnen und Nutzer mit einem Zugang zum «ePortal» müssen sich neu registrieren. Zu den am häufigsten genutzten Online-Dienstleistungen gehört das elektronische Steuerportal «eSteuern.BS». Die Nutzerinnen und Nutzer werden Schritt für Schritt durch den neuen Registrierungs- und Identifikationsprozess bei AGOV geführt. Die Identifikation der jeweiligen Person erfolgt dabei per Video, per Brief oder an einem Schalter der kantonalen Verwaltung. Nach der AGOV-Neuregistrierung kann beim ersten Login das bisherige ePortal-Konto mit dem neuen AGOV-Konto verknüpft werden. Dadurch stehen die Daten früherer Fälle, wie beispielsweise die Steuererklärung des Vorjahres, weiterhin zur Verfügung.
Einheitlicher Zugang, kompatibel mit E-ID
Mit dem neuen «BS-Login» verfügen die Nutzerinnen und Nutzer über einen einheitlichen Zugang zu Online-Dienstleistungen von Bund, Kantonen und Gemeinden. Zudem wird das Behörden-Login mit der künftigen E-ID kompatibel sein. Der neue Prozess bietet eine starke Authentifizierung via die AGOV Access App auf dem Mobiltelefon. Alternativ steht eine Authentifizierungsmöglichkeit mit einem physischen Sicherheitsschlüssel (USB-Stick) zur Verfügung.
Neue Stellvertretungsfunktion
Das «BS-Login» bietet neu die Möglichkeit, auch kantonal Stellvertretungsberechtigungen zu vergeben. So kann bei Bedarf eine andere Person oder ein Unternehmen für alle oder für ausgewählte Online-Dienstleistungen berechtigt werden.
Hinweise
Weitere Informationen finden Sie auf folgender Seite von IT BS: https://www.itbs.bs.ch/dienstleistungen/egovernment/login-mit-agov.html