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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Frist zur Erfüllung der Motion Joël Thüring, SVP, betreffend «Eindämmung überbordender Bürokratie» um vier Jahre zu erstrecken. Die Hauptanliegen der Motion wurden aus Sicht des Regierungsrates erfüllt. Die vollständige Digitalisierung der Formulare der Wohnschutzkommission ist innert der vom Grossen Rat gesetzten Frist weder möglich noch sinnvoll. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christoph Hochuli, EVP) betreffend der „verbesserten Begleitung vulnerabler Menschen durch das ABES“ abzuschreiben. Aus Sicht des Regierungsrates wurden in den letzten Jahren ausreichende Massnahmen getroffen, welche die Begleitung von vulnerablen Personen durch das Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz (ABES) bereits verbessert haben. Nebst dem Personalausbau wurden organisatorische Massnahmen, beispielsweise ein Pilotprojekt mit einem Fachspezialistenteam für junge Erwachsene mit reduzierter Falllast, umgesetzt. (Auskunft, Alexa Ipen, Amt für Beistandschaften und Erwachsenenschutz, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 47 10)
  • dem Grossen Rat einen Staatsbeitrag an den Verein Kulturwerkstatt Kaserne Basel von insgesamt 15'198’148 Franken (jährlich 3'799’537 Franken) für die Jahre 2025 bis 2028 beantragt. Dies bedeutet eine Erhöhung von jährlich 149'131 Franken, welche für die Lohnentwicklung des Personals der Kaserne Basel eingesetzt werden soll. Mit den Beiträgen soll die aktive Rolle der Kaserne Basel als attraktiver, szenenaher Kulturort der Performing Arts mit überregionaler Ausstrahlung für die gesamte Bevölkerung gesichert werden. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
  • dem Grossen Rat Ausgaben von insgesamt 1'100'000 Franken für die Ersatzbeschaffung von einem vollelektrischen, multifunktionalen Geräteträger und zwei vollelektrischen Hubarbeitsbühnen für die Stadtgärtnerei beantragt. Die zu ersetzenden Geräte sind am Ende des Lebenszyklus. (Auskunft: Robert Zeller, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 377 89 80)
  • die Änderung des IWB-Gasgebührentarifs ab 1. Oktober 2024 genehmigt. Es kommt aufgrund der gesunkenen Beschaffungskosten zu einer Senkung von 18 % für den Bezug von Erdgas mit Biogasanteil und von 21 % für den Bezug von Erdgas ohne Biogasanteil. Die Genehmigung erfolgte in Kenntnis der Empfehlung des Preisüberwachers vom 14. August 2024, der eine stärkere Senkung der Gastarife fordert und die Erhöhung der Gasnetzentgelte als Teil des Gesamttarifs als nicht gerechtfertigt ansieht. Aus der Sicht des Preisüberwachers fliessen in die Kalkulation der Gasnetzentgelte zu hohe Abschreibungen und eine zu hohe Kapitalverzinsung ein. Der Regierungsrat erachtet die von der IWB gewählten Parameter jedoch als richtig, um eine den Veränderungen und den Risiken im Gasmarkt entsprechende Tarifierung sicherzustellen. Gegenüber der Forderung des Preisüberwachers, im Gasbereich auf die Erhebung der IWB-Konzessionsgebühr zu verzichten, bekräftigt der Regierungsrat aber seine Feststellung, dass es bei der Konzessionsgebühr um die Entschädigung eines gesetzlich gewährten Sonderrechts zur Nutzung der Allmend geht. Dieses ist zwingend nötig, damit die IWB ihren gesetzlichen Versorgungsauftrag erfüllen kann. Ein teilweiser Verzicht auf die Konzessionsgebühr wäre nicht konform mit den gesetzlichen Grundlagen, die eine Gleichbehandlung aller Versorgungsbereiche der IWB verlangen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • einen Staatsbeitrag an den Verein Rheumaliga beider Basel für die Jahre 2025 – 2026 in der Höhe von insgesamt 120ʹ000 Franken (jährlich 60ʹ000 Franken) genehmigt.  Der Kanton Basel-Stadt misst den Dienstleistungen der Rheumaliga beider Basel eine grosse Bedeutung zu. (Auskunft: Petra Huser, Leiterin Geschäftsstelle Medizinische Dienste, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23).
  • einen Staatsbeitrag an den Verein Alzheimer beider Basel für die Jahre 2025–2028 in der Höhe von insgesamt maximal Fr. 280'000 (jährlich 70'000 Fr.) genehmigt. Damit ermöglicht der Kanton eine niederschwellige, neutrale und fachkundige Beratung und beratende Begleitung für Menschen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt, die an Demenz erkrankt sind und zu Hause leben, sowie deren Angehörige. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
  • in seinem dritten Bericht an den Grossen Rat den aktuellen Stand der Tramnetzentwicklung in Basel und das weitere Vorgehen erläutert. Bei den nächsten Schritten legt der Regierungsrat den Fokus auf die Elemente des Tramnetzes 2030: Tram Margarethenverbindung, Tram Petersgraben, Tram Claragraben sowie Tram Klybeck. Zudem bewilligt der Regierungsrat Ausgaben in der Höhe von 3,7 Mio. Franken für die Ausarbeitung der Vorprojekte Tram Bachgraben und Tram 30 Grossbasel Etappe I. (Auskunft: Rainer Franzen, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 46 70)
  • die Eintragung der Liegenschaft St. Alban-Anlage 72 / Sevogelstrasse 26, 28 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die Gellert-Garage ist Ausdruck des motorisierten Zeitalters und stellt einen frühen baulichen Zeugen der Automobilisierung aus der wirtschaftlichen Boomzeit nach dem Zweiten Weltkrieg dar. Die Eigentümerin hat der Aufnahme ins Kantonale Denkmalverzeichnis zugestimmt. Ihrem Wunsch nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • die Eintragung der Liegenschaft Im Tiefen Boden 75 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die evangelisch-reformierte Tituskirche zeichnet sich durch eine zeitgemässe, moderne Gestaltung aus und verkörpert beispielhaft die Erneuerungsbestrebungen der reformierten Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg. Ihr kommt ein herausragender architekturgeschichtlicher, baukünstlerischer und städtebaulicher Zeugniswert zu. Die Eigentümerin hat der Aufnahme ins Kantonale Denkmalverzeichnis zugestimmt. Ihrem Wunsch nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden. (Auskunft: Hannah Wälti, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 38)
  • die Eintragung der Liegenschaft Bachtelenweg 5-9, Iselin-Weber-Park in Riehen in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Der Iselin-Weber-Park ist ein herausragendes Zeugnis für die im späten 18. / frühen 19. Jahrhundert in hiesigen Breitengraden aufkommende Gartenarchitektur, die nach englischem Vorbild natürlich geformte Anlagen hervorbrachte. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen und gartengestalterischen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden. (Auskunft: Hannah Wälti, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 38)
  • beschlossen, für die Stadt Basel bei UNICEF Schweiz und Liechtenstein erneut die Auszeichnung «Kinderfreundliche Gemeinde» zu beantragen. Voraussetzung dafür ist der neue Aktionsplan «Kinder- und jugendfreundliche Stadt Basel 2024–2027». Mit dem Aktionsplan «Kinder- und jugendfreundliche Stadt Basel 2024–2027 setzt sich die Stadt Basel weiterhin dafür ein, die Kinderrechte umzusetzen und die bereits hohe Kinder- und Jugendfreundlichkeit der Stadt weiter zu stärken. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 267 84 73)
  • den Projektauftrag SRH 2.0 – Erneuerung Rheinhafen-Vertrag vom 17. Mai 2024 zur Kenntnis genommen. Die geplante Mitfinanzierung des Bundes an den Schweizerischen Rheinhäfen (SRH) und die vorgesehenen Flächenveränderungen im Rahmen der Stadtentwicklung auf dem Hafengebiet im Kanton Basel-Stadt sowie der Weiterentwicklung des Hafenareals im Kanton Basel-Landschaft geben Anlass, den Rheinhafen-Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft neu auszuarbeiten und die Struktur und die Aufgaben der SRH zu überprüfen. Die beiden Kantone starten gemeinsam die Vorarbeiten, die für die Anpassung des Staatsvertrags notwendig sind (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 grundsätzlich begrüsst. Allerdings schöpfen diese die durch das Gesetz gegebenen Handlungsspielräume nur zum Teil aus und werden damit der Dringlichkeit und Grössenordnung des fortschreitenden Klimawandels nicht gerecht. Gerade der Kanton Basel-Stadt mit seinem verfassungsgemässen Netto-Null-Ziel 2037 ist auf hinreichende bundesgesetzliche Grundlagen angewiesen, um seine Klimaziele zu erreichen. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2026-2028 eine massvolle Erhöhung des vorgeschlagenen Verpflichtungskredits um die aktuelle Teuerungsprognose von jeweils einem Prozent pro Jahr beantragt. Eine solche trägt der finanziellen Situation des Bundes Rechnung und stellt gleichzeitig sicher, dass der Ausbau des Bahnangebots und die Bus-Elektrifizierung als unabdingbare Schritte hin zu einer klimagerechten Mobilität nicht verzögert werden. (Auskunft: Oliver Biedert, Projektleiter Öffentlicher Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 78 89)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption) grundsätzlich begrüsst. Er kritisiert jedoch das Definieren einer maximalen Verfahrensdauer. Durch die Anpassung soll die Stiefkindadoption für Kinder erleichtert werden, die mit einer privaten Samenspende, einer (möglicherweise anonymen) Samenspende oder mit weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren gezeugt wurden, und die ab dem Zeitpunkt der Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und der adoptionswilligen Person zusammenleben. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Jugend und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung über einen Unionskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen grundsätzlich begrüsst. Sie enthält verbindliche Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit und sieht für diese Fälle die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vor. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung Verordnungsanpassungen aufgrund der Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnungen betreffend das zentrale Visa-Informationssystem (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) grundsätzlich begrüsst. Ab 2026 wird das zentrale Visa-Informationssystem auch Visa für längerfristige Aufenthalte und Aufenthaltstitel umfassen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Revision der Stromversorgungsverordnung zur Verzinsung des im Stromnetz und in geförderten Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eingesetzten Kapitals abgelehnt. Die bisherige Art zur Berechnung der Kapitalverzinsung im Strombereich hat sich grundsätzlich bewährt und zu einer Kontinuität in der Regulierung und Konsistenz in der Tarifkalkulation geführt. Bei einer Veränderung der Regelung sind zwar Erleichterungen im Hinblick auf die Stromtarife zu erwarten. Es ergeben sich aber deutliche negative Anreizen in Bezug auf die Bereitschaft der Stromversorger, in die Modernisierung ihrer Stromnetze oder die Erweiterung von Grosswasserkraftwerksanlagen zu investieren. Der Regierungsrat schliesst sich damit der Haltung der Konferenz Kantonaler Energiedirektoren an. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Anpassung des Bundesgesetzes über die Änderung des Obligationenrechts (Transparenz über Nachhaltigkeitsaspekte) grundsätzlich begrüsst. Die Schweiz soll sich mit der vorliegenden Änderung dem bisherigen EU-Recht annähern. In Abwägung der Kosten und Nutzen gewichtet der Regierungsrat die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen und deren Beitrag zu einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Wirtschaft stärker als die potenziellen Regulierungskosten, die einzelnen Unternehmen entstehen können. Er fordert deshalb höhere Schwellenwerte bei den Ausnahmen der Kleinstunternehmen. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verordnungsentwurf zur Vorbereitung und Umsetzung des Abkommens zwischen der Schweiz, Deutschland und Italien über Solidaritätsmassnahmen zur Gewährleistung der sicheren Gasversorgunggrundsätzlich grundsätzlich begrüsst. Das trilaterale Abkommen schafft Möglichkeiten zur gegenseitigen Hilfe im Fall von schweren Gasmangellagen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage des Bundesrates zur Änderung des Elektrizitätsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Sie schafft Grundlagen, die zur Gewährleistung der Sicherheit und Stabilität der Stromversorgung beitragen und indirekt auch dazu, dass die Kapazitäten der Schweiz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen verbessert werden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Raumplanungsverordnung (Umsetzung der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes und des Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien) grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage sollte jedoch insbesondere hinsichtlich den Vorgaben zur Überprüfung der Stabilisierungsziele ausserhalb der Bauzonen sowie hinsichtlich der Geruchs- und Lärmimmissionen aus der Landwirtschaft nochmals angepasst und präzisiert werden. (Auskunft: Bettina Rahuel, Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 70)
  • 48 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Beat Leuthardt für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Wohnschutzkommission gewählt:
    - Jonas Aebi
  • anstelle des per 31. Dezember 2024 zurücktretenden Grossrates Eric Weber als gewählt: 
    - Michel Weyeneth, Liste 14 (Volksaktion gegen zuviele Ausländer und Asylanten in unserer Heimat (VA) – Liste Ausländerstopp) des Wahlkreises Kleinbasel

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.