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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Salome Bessenich (SP) betreffend «Nachtrag Klima zum Gestaltungskonzept Innenstadt» abzuschreiben. Das Stadtklimakonzept ist ebenso wie das Gestaltungskonzept Innenstadt und zahlreiche weitere Planungsgrundlagen behördenverbindlich. Im Gestaltungskonzept Innenstadt sind im Bereich der Begrünung Anpassungen geplant. Zum einen werden die in der Freien Strasse und am Bankenplatz aufgestellten mobilen Töpfe mit Grosssträuchern im Element «mobiles Grün» mit einem neuen Piktogramm inkludiert und deren Einsatzgebiet erweitert. Zum anderen wird die Fassadenbegrünung neu im Gestaltungskonzept Innenstadt für alle Raumtypen als Möglichkeit aufgenommen. Zu Gunsten des Stadtklimas und auch der Aufenthaltsqualität stehen Baumpflanzungen klar im Vordergrund. Mobiles Grün in Form von Baumtöpfen und Fassadenbegrünungen sind in der Innenstadt dort eine Alternative, wo Baumpflanzungen auf Grund der ober- und unterirdischen Nutzungsansprüche nicht realisiert werden können. (Auskunft: Martina Münch, Leiterin Stadtraum, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Christian von Wartburg (SP) betreffend «Sicherstellung von Beratungs- und Unterstützungsangebote für geflüchtete Männer und Männer mit Migrationshintergrund» abzuschreiben. Der Kanton Basel-Stadt hat mit dem Pilotprogramm MasKu – Mannsein zwischen den Kulturen ein Angebot für Männer mit Migrationsbiografie und Männer mit Fluchterfahrung aufgebaut. (Auskunft: Wendy Jermann, Gleichstellung und Diversität, Fachstelle Integration und Antirassismus, Tel. 061 267 70 67)
  • dem Grossen Rat beantragt, den Anzug Beat K. Schaller (SVP) «gegen das Wildparken von E-Trottinette» abzuschreiben. Das Amt für Mobilität hat in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei bereits zahlreiche Massnahmen umgesetzt, um das Wildparken von Mietfahrzeugen einzuschränken und Behinderungen im Strassenverkehr zu minimieren. Der Regierungsrat wird die Entwicklung weiter beobachten und – in Zusammenhang mit seinen Bestrebungen, die geteilte Mobilität zu fördern – prüfen, ob eine weitergehende Regulierung zielführend ist. (Auskunft: Luca Olivieri, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 82 97)
  • dem Grossen Rat den jährlichen Bericht über die durchgeführten Kontrollen betreffend den Mindestlohn vorgelegt. Das Gesetz über den kantonalen Mindestlohn und die dazugehörige Verordnung sind seit 1. Juli 2022 in Kraft. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit nahm ab 1. Januar 2023 seine Kontrolltätigkeit auf. Die Unternehmen reagierten auf die Kontrollen mit Verständnis und zeigten sich kooperativ. 119 Unternehmen und 616 Arbeitnehmende wurden kontrolliert. Verfehlungen wurden bei 17 Unternehmen festgestellt. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Gewerbeverband Basel-Stadt für die Jahre 2024 bis 2027 eine Finanzhilfe in der Höhe von insgesamt 400‘000 Franken (jährlich 100‘000 Franken) für das Talentförderungsprogramm in der dualen Ausbildung «Unternehmer Campus» zu bewilligen. Dieses leistet einen wirksamen Beitrag zur Entwicklung und Förderung von jungen Talenten in der Berufsbildung und zur Bekämpfung des Fachkräftemangels. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • dem Grossen Rat beantragt, dem Gewerbeverband Basel-Stadt für die Jahre 2024 bis 2027 eine Finanzhilfe in der Höhe von insgesamt 1’000‘000 Franken (jährlich 250‘000 Franken) für die Berufs- und Weiterbildungsmesse in Basel-Stadt zu bewilligen. Sie leistet einen wirksamen Beitrag zur Förderung der beruflichen Grundbildung im Kanton Basel-Stadt. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
  • in Beantwortung der Petition «Einführung eines obligatorischen Workshops zum Thema Umwelt und Nachhaltigkeit an den Sekundarschulen der Stadt Basel» festgehalten, dass das Thema Umwelt und Nachhaltigkeit durch die Verankerung im Lehrplan 21 in den Sekundarschulen ausreichend behandelt wird. In mehreren Fachbereichen sind Umweltthemen als zu erreichende Grundkompetenzen formuliert. Für die Schaffung eines einmaligen obligatorischen Workshops müssten die entsprechenden Themenbereiche des Lehrplans 21 gebündelt werden. Dies würde auch bedeuten, dass zusätzliche personelle und finanzielle Ressourcen benötigt würden. Aus diesen Gründen möchte der Regierungsrat von der Schaffung eines zusätzlichen obligatorischen Formats zum Thema Umwelt und Nachhaltigkeit absehen.  (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • in Beantwortung der Petition «Einführung von umfassender Aufklärung und Prävention gegen Allgemeine und sexuelle Belästigung in schulischen Bildungsprogrammen» festgehalten, dass an den Volksschulen Basel-Stadt das Thema allgemeine und sexuelle Belästigung im Rahmen der überfachlichen Kompetenzen in den Unterricht integriert wird. Neben dem obligatorischen Präventionsprogramm «Mein Körper gehört mir!» können bei Bedarf weitere Präventionsprogramme zum Thema gebucht werden. Zudem können sich die Schülerinnen und Schüler mit Fragen betreffend allgemeine und sexuelle Belästigung an die Lehrpersonen und weitere Stellen wenden. Derzeit wird ein Konzept ausgearbeitet, das die ganze Schule im Blick haben soll. Es ist vorgesehen, dass auch in der Sekundarschule ein Präventionsprogramm zur Förderung der Beziehungskompetenzen von Jugendlichen und zur Sensibilisierung für grenzverletzendes Verhalten als obligatorisch erklärt wird. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • für das Kalenderjahr 2025 einen unveränderten Vergütungszinssatz von 1 Prozent und einen Belastungszinssatz für Zahlungsrückstände von 3,5 Prozent festgelegt. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
  • im Rahmen der eidgenössischen Vernehmlassung die Bundesbeschlüsse über die Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs über Kryptowerte mit den relevanten Partnerstaaten ab 2026 begrüsst. Mit dem Aufbau eines angemessenen Netzes an Partnerstaaten für den Automatischen Informationsaustausch (AIA) über Kryptowerte werden Lücken im Steuertransparenzdispositiv geschlossen und eine Gleichbehandlung mit dem traditionellen Finanzsektor sichergestellt. Mit dem Aufbau eines angemessenen Partnerstaatennetzes kommt die Schweiz ihrer internationalen Verpflichtung im Bereich der Steuertransparenz nach, was entscheidend zum Erhalt der Glaubwürdigkeit und der Reputation des Schweizer Finanzplatzes beiträgt. (Auskunft: Marc Enz, stv. Leiter Steuerverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 33)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.