Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Pascal Pfister, SP) betreffend «bessere Luftqualität an Basler Schulen im Winter 2022/23» abzuschreiben. Die aktuellen Regularien, Vorschriften und Ausstattungen der Schulräumlichkeiten erlauben bereits heute die Einhaltung aller vom Bundesamt für Gesundheit herausgegebenen Grenzwerte. Alle Schulbauten werden bei Neu- und Umbau den aktuell geltenden Vorschriften angepasst. (Auskunft: Marc-Oliver Möller, Leiter Zentrale Dienste, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 38)
- den Schlussbericht zu den Empfehlungen und Feststellungen der Parlamentarischen Untersuchungskommission des Grossen Rats zum Neubau des Biozentrums (PUK NBZ) vom 24. August 2022 genehmigt und an den Grossen Rat überwiesen. Der Bericht ist ein wertvoller Beitrag für die Nachbearbeitung und dem Ziel des Regierungsrates, Transparenz zu schaffen, durch Lernen besser zu werden, Fehlerwiederholungen zu vermeiden und bestmögliche Lösungen für künftige Bauprojekte zu realisieren. (Auskunft: David Weber, Kommunikationsbeauftragter Finanzdepartement, Tel. 061 267 46 20)
- beschlossen, die kantonalen Beiträge an die Krankenversicherungsprämien 2025 proportional zur Prämienentwicklung um 0.6 Mio. Franken zu erhöhen. In Basel-Stadt steigen die Durchschnittsprämien der obligatorischen Krankenversicherung für Erwachsene um 0.8 Prozent, für Kinder um 2.2 Prozent und für junge Erwachsene im Alter von 18 bis 25 Jahren um 0.6 Prozent. Damit unterstützt der Regierungsrat Personen, die in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen leben und stellt sicher, dass für die Haushalte die durchschnittliche Prämienbelastung nicht stärker ansteigt als für die übrige Bevölkerung. Neu kann die Prämienverbilligung via Online-Formular beantragt werden. Der digitale Antrag ermöglicht es den Versicherten, ihre Anträge von zu Hause aus einzureichen und die Bearbeitungszeit zu verkürzen. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- die Verordnung betreffend Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen zur AHV und IV angepasst. Für die Berechnung der Ergänzungsleistungen zur AHV und IV wird ein Betrag für den allgemeinen Lebensbedarf anerkannt. Dieser wird vom Bundesrat periodisch an die Preis-, Lohn- und Rentenentwicklung angepasst, so auch wieder per 1. Januar 2025. Die Höhe der Beihilfe beträgt weiterhin 84 Franken pro Monat für Alleinstehende, 125 Franken pro Monat für Ehepaare und in eingetragener Partnerschaft lebende Paare sowie 42 Franken für Waisen. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- den Nachtrag 3 zum Pflegeheim-Rahmenvertrag für die Jahre 2022 bis 2025 zwischen dem Kanton Basel-Stadt und CURAVIVA Basel-Stadt und damit verbunden den Teuerungsausgleich auf den Pflegeheimtaxen per 1. Januar 2025 genehmigt. (Auskunft: Amélie Pilgram-Weber, Leiterin Abteilung Langzeitpflege, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 50)
- den Bericht „Wirtschaftsflächen im Kanton Basel-Stadt 2023 / 2024“ zur Kenntnis genommen. Aufgrund der starken wirtschaftlichen Entwicklung und der ambitionierten Zielsetzung des Kantons, bis 2035 das Potenzial für zusätzliche 30'000 Arbeitsplätze zu schaffen, kommt der Entwicklung neuer Flächenangebote auf den Transformationsarealen im Kanton Basel-Stadt eine hohe Wichtigkeit zu. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 38)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Stossrichtung der vorgesehenen Totalrevision der Verordnung über die Entschädigung der kantonalen Behörden für ihren Aufwand im Zusammenhang mit der Erhebung der Schwerverkehrsabgabe grundsätzlich begrüsst. Diese wird auf das System zur Erhebung der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe auf die im europäischen Mautmarkt etablierten Lösungen abgestimmt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Übernahme und Umsetzung der Rechtsgrundlagen zum EU-Migrations- und Asylpakt (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands) grundsätzlich begrüsst. Die Reform setzt grundsätzlich auf rasche Verfahren an den Schengen-Aussengrenzen, ein weiterentwickeltes Dublin-Systems, eine ausgeweitete Datenregistrierung im Eurodac-System und einen obligatorischen Solidaritätsmechanismus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision von fünf Verordnungen des Strassenverkehrsrechts grundsätzlich begrüsst. Mit der Revisionsvorlage wird die schweizerische Fahrzeugzulassung modernisiert und digitalisiert sowie mit den Vorschriften der EU harmonisiert. Ferner wird das Schweizerische Verordnungsrecht für eine Angleichung an das europäische Fahrzeugzulassungssystem nachgeführt. Dadurch wird die Fahrzeugzulassung einfacher und schneller. Dies führt zu einer deutlichen Entlastung für die Strassenverkehrsämter und Garagenbetriebe. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- 15 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
- anstelle der zurückgetretenen Tügce Fildir für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Schulkommission Gymnasium Bäumlihof gewählt:
Jonathan Tadres
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.