Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat beantragt, den Anzug der Spezialkommission Klimaschutz abzuschreiben. Am 2. Juli 2024 hat der Regierungsrat die Strategie «Klimaneutrale Verwaltung» verabschiedet, die alle Anliegen des Anzugs beantwortet. (Auskunft: Till Berger, Leiter Fachstelle Klima, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 13 86)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Mark Eichner, FDP) betreffend «Weiterbildungsgutscheine für Lehrabgängerinnen» abzuschreiben. Die Abgabe von Weiterbildungsgutscheinen ausschliesslich an einen Teil der Absolventinnen und Absolventen auf Sekundarstufe II würde der Chancengleichheit widersprechen. (Auskunft: Anja Grönvold, Leiterin Berufsbildung und Berufsintegration, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 88 21)
- dem Grossen Rat beantragt, wiederkehrenden Ausgaben in der Höhe von 940'000 zu bewilligen, damit Mitarbeitende der Blaulichtorganisationen eine Entschädigung erhalten, wenn sie sich auf Anordnung der Anstellungsbehörde vor Arbeitsbeginn am Arbeitsort umziehen müssen. Der Regierungsrat hat am 4. Juni auf Basis von Vergleichen mit anderen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern die Verordnung zum Personalgesetz angepasst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichts zum passiven Betteln die Verordnung betreffend Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten erlassen. Sie enthält ein dreistufiges Kaskadensystem. Das Bundesgerichtsurteil hielt fest, dass das passive Betteln nur mit einer Busse geahndet werden dürfe, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben seien. Das Kaskadensystem sieht vor, die fehlbare Person zuerst zu registrieren und polizeilich wegzuweisen, im Wiederholungsfall abzumahnen und die Busse anzudrohen und nach der dritten Widerhandlung zu büssen. Bettlerinnen und Bettler aus den EU-EFTA-Ländern werden indes bereits beim Erstkontakt aufgefordert, die Schweiz zu verlassen, weil sie gemäss Bundesgerichtsurteil die Einreisevoraussetzungen nicht erfüllen. Bei erneuter Widerhandlung wird die Person dem Migrationsamt zugeführt. Die Verordnung tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- einen Staatsbeitrag an BaseLaunch in Höhe von 960'000 Franken für die Jahre 2024 bis 2028 aus dem Standortförderungsfonds genehmigt. Dieses Accelerator-Programm wird von Basel Area Business & Innovation geleitet und hat sich als Spitzenreiterin im Biotechnologie-Sektor in Europa etabliert. BaseLaunch zielt darauf ab, vielversprechende Forschungsinitiativen auf ihrem Weg zu etablierten Unternehmen zu begleiten. Die Finanzierung des Programms erfolgt zu gleichen Teilen durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie durch erhebliche Beiträge von privaten Unternehmen. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 38)
- der Zusammenlegung der Kinder- und Jugendkommission und der Familienkommission zur Kinder-, Jugend- und Familienkommission per Amtsperiode 2025 bis 2029 zugestimmt. Damit werden Synergien geschaffen. Die Themenfelder der Kinder-, Jugend- und Familienpolitik sind eng miteinander verbunden und weisen in der Praxis viele Überschneidungen auf. (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 267 84 73)
- den Bericht über die Entwicklung der Praktikums- und Lehrstellensituation in den Kindertagesstätten und die Auswirkungen des Gesetzes zum sozialpolitischen Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Kenntnis genommen. Die Regelungen des Gesetzes betreffend Tagesbetreuung von Kindern und des Das per 1.1.2022 totalrevidierte Tagesbetreuungsgesetz und das neue Gesetz über den kantonalen Mindestlohn wirken sich positiv auf die Entwicklung der Praktikums- und Lehrstellensituation in den Kindertagesstätten im Kanton Basel-Stadt aus. Seit 2016 haben sich die Anzahl Praktika vor der Berufslehre reduziert und die Anzahl Ausbildungsplätze haben zugenommen. Darüber hinaus ist die Anzahl Vollzeitstellen von Betreuungspersonen mit pädagogischer Ausbildung kontinuierlich gestiegen. (Auskunft: Linda Greber, Leiterin Abteilung Jugend- und Familienangebote, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 85)
- den Bericht über die Leistungs-, Kosten- und Prämienentwicklung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung sowie die Massnahmen zur Dämpfung der Höhe der Gesundheitskosten zur Weiterleitung an den Grossen Rat genehmigt. (Auskunft: Ljubisa Stojanovic, Leiter Abt. Finanzen und Dienste, Bereich Gesundheitsversorgung, Tel. 061 205 32 60)
- die Eintragung der Liegenschaft St. Johanns-Vorstadt 48 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1899/1900 vom Basler Architekturbüro Pfrunder & Hammerer errichtete Wohnhaus mit Gaststätte St. Johanns-Vorstadt 48 in Basel entstand einige Jahre nach dem Bau der Johanniterbrücke (1882) als städtebauliche Aufwertung des Grossbasler Brückenkopfs und der Kreuzung St. Johanns-Vorstadt/Schanzenstrasse. Der für die Jahrhundertwende typische Eckbau mit einer Gastwirtschaft im Erdgeschoss, deren Eingang sich zur Kreuzung hin orientiert, tritt mit reich instrumentierten Sandstein- und Putzfassaden im Stil des Späthistorismus in Erscheinung. Ebenso ist die bauzeitliche Innenausstattung – die Wirtsstuben und das Haupttreppenhaus verdienen besondere Beachtung – in einem ausserordentlich guten und umfassenden Zustand erhalten und vermag noch heute die charakteristischen Merkmale dieser Epoche anschaulich zu vermitteln. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Volksinitiative «Ja zum Importverbot für tierquälerisch erzeugte Pelzprodukte (Pelz-Initiative)» begrüsst. Dieser nimmt das Anliegen der Initiative auf und setzt es dahingehend um, dass es mit den handelsrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz besser vereinbar ist. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt und Leiter Veterinäramt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die Absicht des Bundesrates begrüsst, die Reservekraftwerke im Falle einer drohenden Mangellage präventiver und flexibler einsetzen zu können. Der Regierungsrat unterstützt aber klar nicht die vorgesehene, unbestimmte Lockerung der Luftreinhaltegesetzgebung. Kritisch sieht er ausserdem die möglichen Marktverzerrungen. Der Regierungsrat erwartet, dass klare Kriterien für den vorzeitigen Abruf der Reservekraftwerke und die Dauer des Reservekraftwerkeinsatzes definiert werden. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.