Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- dem Grossen Rat eine Vorlage zur Teilrevision des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen unterbreitet. Diese sieht vor, den vom Bund neu vorgeschriebenen vollen Lastenausgleich zwischen den Familienausgleichskassen auf 1. Januar 2026 einzuführen. Zwar gibt das Bundesrecht bis zum 1. Januar 2028 Frist für die Umsetzung, der vorgeschlagene frühere Zeitpunkt schafft aber rasche Klarheit über die neu geltenden Bedingungen. Gleichzeitig schlägt der Regierungsrat vor, die heutigen monatlichen Mindestansätze für die Kinderzulagen (275 Franken) und Ausbildungszulagen (325 Franken) auf diesem Niveau zu lassen, auch wenn der Bundesrat Ende August beschlossen hat, die Mindestzulagen um 7,1 Prozent zu erhöhen. Der Basel-Stadt zahlt bereits heute Familienzulagen, welche deutlich über den Mindestansätzen liegen. Eine weitere Erhöhung würde die Arbeitgebenden durch höhere Versicherungsprämien zusätzlich belasten. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
- dem Grossen Rat beantragt, die Motion Fleur Weibel (Grüne) betreffend «Erarbeitung einer kantonalen Strategie gegen Rassismus mit Massnahmenplan», als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat begrüsst die Zusammenführung des kantonalen Massnahmenplans zur Bekämpfung von Antisemitismus mit dem Anliegen des Vorstosses zu einer gemeinsamen Gesamtstrategie mit Massnahmenplan gegen Rassismus und Antisemitismus. Dabei wird mit den Bundesbehörden und weiteren Kantonen und Städten zusammengearbeitet. Die für eine Motion aussergewöhnlich detaillierten Forderungen legen eine Überweisung in Form eines Anzugs nahe. (Auskunft: Wendy Jermann, Gleichstellung und Diversität, Fachstelle Integration und Antirassismus, Tel. 061 267 70 67)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Catherine Alioth (LDP) betreffend "einem adäquaten ÖV im Bereich der Hardstrasse während des Ausfalls des 14er Trams» nicht zu überweisen. Die Motion, welche für die nächste Bauphase in der Hardstrasse im Jahr 2025 ein besseres Ersatzangebot für die dann unterbrochene Tramlinie 14 verlangt, ist als rechtlich unzulässig anzusehen. Die Zuständigkeit für den Baustellenersatzverkehr liegt nicht beim Kanton, sondern gehört zum operativen Verantwortungsbereich der BVB. Die Bestellung zusätzlicher Leistungen bei der BLT (Buslinie 37) wiederum liegt im verfassungsrechtlichen Zuständigkeitsbereich des Regierungsrats. Die BVB prüfen aktuell in enger Abstimmung mit der BLT und den an der Koordination und Umsetzung der Bauarbeiten beteiligten kantonalen Stellen mögliche Verbesserungen in der Linienführung des Tramersatzes während der nächsten Bauphase in der Hardstrasse. (Auskunft: Ulrike Legros, Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Luca Urgese, FDP) betreffend «Einführung eines jährlichen Grossratsbeschlusses über den kantonalen Einkommenssteuerfuss» nicht zu überweisen. Der Steuerfuss hat im Steuersystem des Kantons Basel-Stadt keine Bedeutung. Wie die vergangenen Jahre zeigen, sind auch ohne Steuerfuss Steuersenkungen oder -erhöhungen möglich und rasch umsetzbar. Der Regierungsrat orientiert sich an einer nachhaltigen und langfristig orientierten Finanz- und Steuerpolitik. Eine kurzfristige Steuerung mittels Anpassung des Steuerfusses ist aus Sicht des Regierungsrates weder notwendig noch zweckmässig. (Auskunft: Tibor Hochreutener, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Lorenz Motion Amiet, SVP) betreffend «Neues Steuerpaket - Kaufkraft bei der Bevölkerung statt Überschüsse beim Kanton» nicht zu überweisen. Um die Standortattraktivität nachhaltig zu sichern und Arbeitsplätze im Kanton zu halten, benötigt der Kanton ausreichend finanzpolitischen Handlungsspielraum. Eine weitere Steuersenkung würde diesen Spielraum erheblich einschränken. Der Regierungsrat prüft Konzepte zur Umsetzung der bereits überwiesenen Motion Moesch betreffend «Rückvergütungen von kantonalen Überschüssen an die steuerzahlenden Privatpersonen» als Alternative, vgl. dazu auch die Medienmitteilung vom 20. August 2024, Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin) | Kanton Basel-Stadt (bs.ch). (Auskunft: Tibor Hochreutener, Generalsekretär, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 62)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Beda Baumgartner, SP) betreffend «Vertretung in Arbeitsstreitigkeiten» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat anerkennt das Bedürfnis, dass in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten auch beruflich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter zugelassen werden. Er ist bereit, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten, mit dem das inhaltliche Anliegen der Motion umgesetzt wird. Er beantragt aber die Überweisung als Anzug: Erstens schafft der von der Motion geforderte Wortlaut Rechtsunsicherheit, weil er offenlässt, was «beruflich qualifizierte Vertreterinnen und Vertreter» sind. Zweitens bietet es sich an, den vorliegenden Vorstoss gemeinsam mit weiteren überwiesenen Vorstössen zu erledigen, die alle auf eine Teilrevision des Advokaturgesetzes hinauslaufen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Bernasconi (BastA) betreffend Vertretung in Mietstreitigkeiten als Anzug zu überweisen. Er ist bereit, einen Gesetzesentwurf vorzubereiten, mit dem das inhaltliche Anliegen der Motion umgesetzt wird. Dies möchte der Regierungsrat im Rahmen eines Anzuges machen, da gemäss seiner Einschätzung der von der Motion vorgegebene Wortlaut als bundesrechtswidrig eingestuft würde. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Bruno Lötscher, Mitte) betreffend «Veloroute
Gellert-Jacob Burckhardt-Strasse-Gundeldingen» abzuschreiben. Zur Verbesserung der Sicherheit für Velofahrende auf der Route zwischen dem Gellert und dem Gundeldinger-Quartier wird kurzfristig an der Denkmal-Kreuzung ein weiterer neuer Radstreifen und damit eine sichere Verbindung von der Sevogelstrasse in die Münchensteinerstrasse geschaffen. Die im Anzug geforderte Führung des Veloverkehrs über das schmale Trottoir am Knoten Grosspeterstrasse / Münchensteinerstrasse hingegen lehnt der Regierungsrat ab, da die Velofahrenden aufgrund der knappen Platzverhältnisse mit den Zufussgehenden in Konflikt geraten würden. (Auskunft: Jasmin Frey, Projektleiterin interdisziplinäre Projekte Verkehrstechnik, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 49 44) - dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Georg Mattmüller, SP) betreffend «Verständlichkeit der Kommunikation der kantonalen Verwaltung» stehen zu lassen. Im Januar 2024 verabschiedete der Regierungsrat einen Aktionsplan «Barrierefreie Kommunikation». Damit stiess der Regierungsrat einen Lernprozess an. Barrierefreie Kommunikationsmittel verbessern die Zugänglichkeit von öffentlichen Informationen und Dienstleistungen. Die Umsetzung startet am 1. Januar 2025 und dauert bis zum 31. Dezember 2028. (Auskunft: Natalie Berger, Leiterin Fachstelle Rechte von Menschen mit Behinderungen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 47 57)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andreas Zappalà, FDP) betreffend «Meldepflicht für den Einbau von Dachfenster als Teil der Solar- und PV-Anlage» abzuschreiben. In den vielen Fällen, in denen die Solaranlage mit einer Meldung realisiert werden kann, können künftig auch die Dachflächenfenster mit einer Meldung realisiert werden und müssen kein Baubewilligungsverfahren mehr durchlaufen. Die Änderung wurde im Kantonsblatt vom 27. November 2024 publiziert und trat am 2. Dezember 2024 in Kraft. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Gander, SP) betreffend «ein Mobilitätskonzept für das St. Jakob-Areal» abzuschreiben. Am 1. November 2024 nahm die bikantonale Geschäftsstelle Eventverkehr St. Jakob ihre Arbeit auf. Die von den beiden Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft partnerschaftlich geführte und administrativ der Kantonspolizei Basel-Stadt angegliederte Geschäftsstelle koordiniert die Verkehrsmassnahmen im Raum St. Jakob und ist zuständig für die Erarbeitung und Umsetzung von mittel- und langfristigen Lösungsansätzen für eine nachhaltige Verbesserung der Verkehrssteuerung im Eventfall. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Raphael Fuhrer, Grüne) betreffend «Sicherheit für Velofahrende an Kreuzungen und entlang parkierter Autos» abzuschreiben. Aufstellbereiche für Velofahrende unmittelbar vor einer Kreuzung mit einer Lichtsignalanlage unterstützen einen konfliktfreien Abfluss von schnellerem Veloverkehr auf wichtigen Velorouten und erhöhen somit den Komfort. Aktuell verfügt der Kanton Basel-Stadt über insgesamt 46 solcher Aufstellflächen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Daniela Stumpf, SVP) betreffend «Vergünstigter Eintritt für Hallen- und Gartenbäder für AHV-/IVBezüger/innen» abzuschreiben. Mit einer generellen Vergünstigung der Eintrittspreise für die Hallenbäder, Gartenbäder und Kunsteisbahnen würden alle AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger unabhängig von ihrem tatsächlichen Bedarf eine Vergünstigung erhalten. Finanzielle Mittel würden an Personen verteilt, die sie nicht benötigen. Sollen einkommensschwache AHV- und IV-Bezügerinnen und -Bezüger unterstützt werden, müssten für diese Personengruppe gezielte Massnahmen ergriffen werden. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
- die Spitalliste des Kantons Basel-Stadt Akutsomatik im Zusammenhang mit der Vollintegration der Hildegard Klinik AG (Palliativzentrums Hildegard) in die Bethesda Spital AG per 1. Januar 2025 aktualisiert. Zudem wird der Leistungsauftrag für Hebammengeleitete Geburtshilfe am/im Spital vergeben an die Bethesda Spital AG, das Kantonsspital Baselland und an das Universitätsspital Basel im Sinne der Förderung der hebammengeleiteten Geburt. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
- 17,7 Mio. Franken aus der Rahmenausgabenbewilligung für die Wiederbeschaffung von Fahrzeugen und Geräten beim Tiefbauamt Basel-Stadt bewilligt. Damit werden rund 60 fossile Kommunalfahrzeuge (Kehrmaschinen, LKW und Transporter) durch elektrisch betriebene Fahrzeuge ersetzt. Die Flotte erreicht so per Ende 2026 einen Elektrifizierungsgrad von 80 Prozent. In den darauffolgenden Jahren werden weitere Fahrzeuge mit elektrischen Modellen ersetzt, sobald deren wirtschaftlich optimaler Ersatzzeitpunkt erreicht ist beziehungsweise sobald technisch und funktional gleichwertige E-Fahrzeuge auf dem Markt erhältlich sind. (Auskunft: Carmen Jeker, Tiefbauamt, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. +41 61 267 11 34)
- den Leistungsauftrag an das Swiss TPH für die Jahre 2025–2028 genehmigt und gemeinsam mit dem Kanton Basel-Landschaft Dr. Eva Herzog für eine weitere Amtsperiode als Präsidentin in das Kuratorium gewählt. Neu ins Kuratorium gewählt wurde (neben den bisherigen Mitgliedern) Dr. Jacques Fellay als Mandatsträger des Kantons Basel-Stadt. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- der Aktualisierung des nicht mehr zeitgemässen Stiftungsstatuts der Stiftung Volksschule beider Basel zugestimmt. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- das Budget 2025 der Gebäudeversicherung Basel-Stadt genehmigt. (Auskunft: Dr. Veronika Röthlisberger, Direktorin Gebäudeversicherung Basel-Stadt, Tel. 061 205 30 70)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zur vorgesehenen Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes die Schaffung klarer Rechtsgrundlagen für die Anwendbarkeit des Kostenmietmodells des Bundes grundsätzlich begrüsst. Im Sinne eines Vorschlages regt der Regierungsrat jedoch die Überprüfung der geplanten Ausnahmen sowie Klarstellungen hinsichtlich des angedachten Instanzenzugs an. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehenen Anpassungen der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich und einen Vorschlag betreffend Berücksichtigung der neuen Regelungen für Grenzgänger aus Italien und Frankreich begrüsst. (Auskunft: Lukas Schwank, Finanzverwaltung, Finanzdepartement, Tel. 061 267 94 60)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Zivilgesetzbuches (Stockwerkeigentum) grundsätzlich begrüsst. Kritisch erachtet der Regierungsrat hingegen die Änderungen im Zusammenhang mit den vorgesehenen Aufgaben des Grundbuchamtes. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung zum Vorentwurf einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz) die angestrebte Flexibilisierung im Zusammenhang mit Arbeiten im Homeoffice grundsätzlich begrüsst. Jedoch wird in der Vorlage der nationalrätlichen Kommission den Aspekten des Arbeitnehmerschutzes zu wenig Beachtung geschenkt. Zudem sind vereinzelt Präzisierungen und Anpassungen am Entwurf erforderlich, die der Regierungsrat in seiner Stellungnahme aufgenommen hat. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Verordnungsänderungen im Bereich des Bundesamts für Energie grundsätzlich begrüsst. Er weist aber darauf hin, dass die bei der Energieeffizienzverordnung vorgeschlagene Freigabe des Handels mit Einzelraumheizgeräten in Widerspruch zu den im Kanton Basel-Stadt seit langen umgesetzten Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich steht. Auch alle anderen Kantone haben in ihren kantonalen Energievorschriften entsprechende Bestimmungen aufgenommen. (Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung den Vorentwurf der Kommission für Wirtschaft und Abgaben zur Änderung des Bundesgesetzes über die Landwirtschaft im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Modernen Pflanzenschutz in der Schweiz ermöglichen» abgelehnt. Das vereinfachte Zulassungsverfahren hätte zur Folge, dass die Zulassungsprüfung von Pflanzenschutzmitteln nur noch sehr oberflächlich erfolgen könnten, was zu weiteren Verunreinigungen von Grund und Trinkwasser führen würde. Überdies würde das Schutzniveau für Mensch, Tier und Umwelt weiter reduziert. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
- gemeinsam mit dem Regierungsrat Basel-Landschaft Primo Schär für die laufende Amtsperiode bis 31. Dezember 2026 in den Verwaltungsrat des Universitäts-Kinderspitals beider Basel (UKBB) gewählt. Er tritt per 1. Januar 2025 die Nachfolge von Hedwig Kaiser an, die per Ende 2023 zurückgetreten ist. Primo Schär ist Vizerektor Forschung an der Universität Basel und ergänzt mit den stark ausgeprägten Kompetenzen in Lehre und Forschung das Gremium optimal. (Auskunft: Regierungsrat Dr. Lukas Engelberger, Gesundheitsdirektor, erreichbar via Anne Tschudin, 061 247 43 15)
- anstelle der per 31. Dezember 2024 zurücktretenden Derya Tokay für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Schulkommission Gymnasium am Münsterplatz gewählt:
Bret Simner - anstelle der zurückgetretenen Laura Buikema für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die Berufsbildung in Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen gewählt:
Patrick Bossard
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.