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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion René Brigger (SP) betreffend «Anpassung Basler Baurecht an die Solaroffensive» zur Erfüllung zu überweisen. Der Regierungsrat will den Ausbau von Photovoltaik im Kanton Basel-Stadt mit der Solaroffensive vorantreiben. Für einen raschen Ausbau ist ein einfaches und schnelles Bewilligungsverfahren notwendig, und administrative Hürden müssen abgebaut werden. Die Forderungen der Motion werden mit dem Ratschlag zur Förderung des Ausbaus der Photovoltaik-Infrastruktur an Gebäuden im Kanton Basel-Stadt aufgenommen, welcher demnächst dem Grossen Rat vorgelegt wird. (Harald Hikel, Stv.Amtsleiter, Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Pascal Pfister (SP) betreffend «Freiwilligen-Projekte gegen Einsamkeit unterstützen» als Anzug zu überweisen. In der Beantwortung des Anzugs Pascal Pfister betreffend «Strategie gegen Einsamkeit» weist der Regierungsrat auf die grosse Vielfalt von bereits existierenden Angeboten und Massnahmen zur Reduktion der Einsamkeit im Kanton Basel-Stadt hin. Der Regierungsrat möchte ergänzend ein Monitoring zum Thema aufbauen, das es erlaubt, die Entwicklung des Einsamkeitsempfindens in der Bevölkerung des Kantons Basel-Stadt genauer zu beobachten. Gleichzeitig möchte er durch die Schaffung eines Koordinationstreffens die Zusammenarbeit und den vertieften Informationsaustausch zwischen den Akteurinnen und Akteuren intensivieren. Der Regierungsrat möchte zunächst die im Zuge der Beantwortung des Anzugs erwähnten Massnahmen umsetzen und ihre Wirkung eruieren. Durch die Überweisung der Motion als Anzug möchte der Regierungsrat eine allfällige Unterstützung von Pilotprojekten im Bereich der Einsamkeit vertieft prüfen können. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm die Motion Tobias Christ (GLP) betreffend «eine zukunftsfähige Mobilität» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat unterstützt die Stossrichtung der Motion. Mit seiner Mobilitätsstrategie hat sich der Regierungsrat bereits dazu bekannt, den Fuss- und Veloverkehr sowie den öffentlichen Verkehr weiter zu fördern und den Flächenverbrauch des Verkehrs insgesamt zu reduzieren. Die Motion steht aufgrund ihres konkreten Flächenziels und ihrer Frist jedoch in einem Spannungsfeld zu den anstehenden Arbeiten für den Fernwärmeausbau, der einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele leistet. (Auskunft: Simon Kettner, Mobilitätsstrategie, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 81 19)
  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Tobias Christ (GLP) betreffend «ein gesundes Stadtklima» als Anzug zu überweisen. Grundsätzlich unterstützt der Regierungsrat die Stossrichtung der Motion. Mit dem Stadtklimakonzept will der Regierungsrat die Platz- und Strassenraumgestaltung auf die Erfordernisse der Klimaanpassung ausrichten, die öffentlichen Räume möglichst stark begrünen, für Kühlung und Beschattung sorgen, Baumpflanzungen vorsehen und das Wasserregime verstärkt auf die Schwammstadt ausrichten. Die Motion steht aufgrund ihres konkreten Flächenziels und ihrer Frist jedoch in einem Spannungsfeld zu den anstehenden Arbeiten für den Fernwärmeausbau, der einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der kantonalen Klimaziele leistet. (Auskunft: Susanne Fischer, Städtebau & Architektur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 69 57)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Andrea Elisabeth Knellwolf, Mitte) betreffend „wirkungsvolle Senkung der Regulierungsfolgekosten» abzuschreiben. Der Regierungsrat nahm den Vorstoss zum Anlass, das heutige Instrument der kantonalen Regulierungsfolgenab-schätzung (RFA) und deren Wirkungen im Kanton Basel-Stadt umfassend evaluieren zu lassen. Die Ergebnisse zur Wirksamkeit der RFA haben gezeigt, dass die RFA in Basel-Stadt zwar grundsätzlich gut konzipiert ist, jedoch bei der Umsetzung Verbesserungspotenziale vorhanden sind. Deshalb will der Regierungsrat die RFA gezielt stärken und weiterentwickeln. Die Einführung alternativer Ansätze zur Regulierungskostenreduktion erachtet der Regierungsrat hingegen als nicht zielführend. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Jean-Luc Perret, SP) betreffend «30’-Takt im ÖV-Nachtnetz» abzuschreiben. Seit 2023 hat der Regierungsrat das ÖV-Angebot am späten Abend und nachts markant verbessert. Weitere Verdichtungen oder Ausbauten des Nachtangebotes wird der Regierungsrat prüfen. (Auskunft: Julia Harms, Amt für Mobilität, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 85 45)
  • dem Grossen Rat beantragt, für die Sanierung der Johanneskirche einen Investitionsbeitrag in der Höhe von 940’000 Franken zu bewilligen. Über Jahrzehnte als klassischer Gottesdienststandort genutzt, soll die Johanneskirche an die veränderten Bedürfnisse angepasst und als baulich und betrieblich erneuertes Zentrum für das Quartierleben und die gesamte Stadt zur Verfügung gestellt werden. (Auskunft: Eylem Kumral, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 95 78)
  • die im Zusammenhang mit dem Ausbau der obligatorischen frühen Deutschförderung im Jahr vor dem Kindergarteneintritt beschlossene Gesetzesanpassung per 1. März 2024 in Kraft gesetzt und die entsprechenden Verordnungen verabschiedet. Die Ausdehnung des Förderumfangs gilt ab dem Schuljahr 2024/25. (Auskunft: Sarah Thönen, Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 85 00)
  • das Kantonale Statistikprogramm 2024 genehmigt. Es dient dem Regierungsrat seit Inkrafttreten des Statistikgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen als Steuerungsinstrument für die kantonale öffentliche Statistik und trägt zur Transparenz bei. Mit der Aktualisierung des Statistikprogramms für das Jahr 2024 werden einige wenige Anpassungen vorgenommen. (Auskunft: Dr. Lukas Mohler, Leiter Statistisches Amt, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 87 53)
  • dem Verein Behindertenforum Region Basel für die Jahre 2024–2026 Finanzhilfen von insgesamt 159’000 Franken (jährlich 53’000 Franken) für das Angebot airAmour° bewilligt. Die Beratungsstelle airAmour° ist im Kanton Basel-Stadt fest verankert. Sie leistet einen wichtigen Beitrag in der Beratung von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen zu den Themen Selbstbestimmung, Beziehung und Sexualität. In der Beratung berücksichtigt airAmour° die spezifischen Lebensumstände dieser besonders vulnerablen Zielgruppe und wirkt aufklärend und präventiv. (Auskunft: Natalie Berger, Leiterin Fachstelle Rechte von Menschen mit Behinderungen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 47 57)
  • den Raum der Gewässer im Kanton Basel-Stadt grundeigentümerverbindlich festgelegt. Der bisher geltende Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen wird damit abgelöst. Im festgelegten Gewässerraum dürfen nur Anlagen, die von öffentlichem Interesse und auf den Standort angewiesen sind, erstellt werden, so z.B. Fusswege oder Brücken. In kantonalen Schutzgebieten, wie der Rheinhalde, dem Eisweiher oder im Autal wird zur Erfüllung der ökologischen Funktionen der Gewässerraum zudem breiter festgelegt, als es im Minimum verlangt wäre. (Auskunft: Luigi Poppa, Projektleiter Raumplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 61 70)
  • das Budget 2024 der Fachhochschule Nordwestschweiz zur Kenntnis genommen. Das Budget ist als Umsetzungsmassnahme zum Leistungsauftrag 2021–2024 zu verstehen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • die Maturitätsprüfungsverordnung insofern angepasst, als die Integration von Künstlicher Intelligenz (KI) in das Konzept der Maturaarbeit berücksichtigt wurde. KI bietet neue Chancen für innovative Forschung und die Entwicklung von Schlüsselkompetenzen. Gleichzeitig erfordert dies jedoch eine kritische Reflexion über ethische Fragestellungen und die Anpassung von Bewertungskriterien. (Auskunft: Dr. Judith Hindermann. Leiterin Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 42 98)
  • den Förderbeitrag an die European Women’s Handball Championship (Women’s EHF EURO) 2024 aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen auf insgesamt 400'000 Franken erhöht. Die sechs Spieltage in der Schweiz werden in der St. Jakobshalle in Basel ausgetragen. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • die Jahresrechnung 2023 des Standortförderungsfonds genehmigt. Im Jahr 2023 wurden durch den Standortförderungsfonds Projekte mit Kosten von insgesamt rund 3,2 Mio. Franken gefördert. Das Fondsvermögen beträgt nach der Berücksichtigung der jährlichen Einlagen und den Entnahmen per 31. Dezember 2023 rund 12,6 Mio. Franken. Der Fonds dient der Refinanzierung grösserer Projekte der Standortförderung und wird durch eine jährliche ordentliche Zuweisung von 2 Mio. Franken geäufnet. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • im Rahmen seiner zweijährlichen Berichterstattung den Grossen Rat über die Fortschritte bei der Umsetzung des Gestaltungskonzepts Innenstadt, über die Ausschöpfung der entsprechenden Rahmenausgabenbewilligungen sowie über die weiteren Vorhaben informiert. Für die Umsetzung der Gestaltungsmassnahmen im Rahmen der ordentlichen Erhaltung der städtischen Infrastruktur hat der Grosse Rat 2015 sowie 2020 eine Ausgabenbewilligung von jeweils rund 25 Mio. Franken bewilligt. (Auskunft: Martina Münch, Leiterin Gestaltung Stadtraum Verkehr, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 67 72)
  • den Kaufvertrag für den Erwerb der Baurechtsparzelle Nr. 2233 am Wiesendamm genehmigt. Im Zusammenhang mit der geplanten Transformation des Klybeckquais und Westquais auf dem heutigen Hafenareal besitzt die Liegenschaft eine Bedeutung für die übergeordneten und strategischen Interessen des Kantons. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der eidgenössischen Kinder- und Jugendförderungsverordnung zur Stärkung der Kinderrechte begrüsst. Neu soll das Bundesamt für Sozialversicherungen für die fachliche Weiterentwicklung und die Vernetzung im Bereich der Kinderrechte zuständig sein und Kantone beim Aufbau von kantonalen oder interkantonalen Kinderrechtsinstitutionen fachlich begleiten können. (Auskunft: Chantal Müller, stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 84 73)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung geschrieben, dass er der mittels parlamentarischen Initiative vorgeschlagenen Einführung einer Objektsteuer auf Zweitliegenschaften kritisch gegenübersteht. Mit einer neuen Verfassungsbestimmung soll die Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Kantone bzw. die Gemeinden auf überwiegend selbstgenutzten Zweitliegenschaften höhere Liegenschaftssteuern erheben können. (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die Vorlage betreffend Einkaufsmöglichkeiten in die Säule 3a abgelehnt. Mit der Vorlage sollen Inhaberinnen und Inhaber von Säule 3a-Konten und Policen, die in früheren Jahren nicht die Maximalbeiträge in die Säule 3a einzahlen konnten, neu die Möglichkeit erhalten, solche Beitragslücken durch einen Einkauf zu schliessen und diesen im Einkaufsjahr vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Der Regierungsrat lehnt dies ab. In Übereinstimmung mit der Stellungnahme der kantonalen Finanzdirektorenkonferenz weist er darauf hin, dass nur ein kleiner Personenkreis von der Verordnungsänderung profitieren könnte und zudem mit Steuermindereinnahmen und erheblichen Vollzugsaufwänden zu rechnen wäre.  (Auskunft: Flurina Mark, Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 96 82)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung gutgeheissen, welche für inhaftierte Personen ohne Wohnsitz in der Schweiz die Versicherungspflicht, allenfalls mit eingeschränkter Wahl des Leistungserbringenden, einführen soll. Diese Personen sollen neu Zugang zur sozialen Krankenpflegeversicherung erhalten, was die medizinische Gleichbehandlung im Freiheitsentzug sicherstellt. Für inhaftierte Personen mit Wohnsitz in der Schweiz hingegen lehnt der Regierungsrat die vorgeschlagene Änderung ab. Er wünscht, dass dieser bereits versicherte Personenkreis seine bisherige Versicherung während des meist kurzen Haftaufenthalts beibehält. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung, mit der die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA die Möglichkeit erhält, die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer finanziell zu unterstützen, grundsätzlich begrüsst. Damit könnte die Finanzierung der Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer für die Zukunft sichergestellt werden. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Leiter Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der Vernehmlassung die Interkantonale Vereinbarung über den Datenaustausch zum Betrieb gemeinsamer Abfrageplattformen und Datenbanksysteme grundsätzlich begrüsst. Die Strafverfolgungsbehörden sind bei ihrer strafprozessualen Ermittlungsarbeit immer stärker darauf angewiesen, polizeiliche Daten national, vernetzt, vereinheitlicht und auch rasch austauschen zu können. Die derzeit herrschende Praxis mittels Einzelverbreitung von Erkenntnisanfragen ist veraltet und auch im Hinblick auf die mit den Schengen-Standards einzuhaltenden Antwortfristen zu langsam und zu schwerfällig. Allerdings ist den datenschutzrechtlichen Bedenken Rechnung zu tragen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung betreffend Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Art. 36 und 37 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen das Vorhaben des Bundes begrüsst. Bei der Umsetzung der Verpflichtungen gemäss Artikel 36 und 37 des Übereinkommens bestehen kantonale Unterschiede. Die zuständige Direktion für Völkerrecht des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten sucht nach Möglichkeiten, die kantonalen Praktiken zu vereinheitlichen und zu verbessern. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vom Bund vorgeschlagene Senkung der Wertfreigrenze von 300 Franken auf 150 Franken, um dem grenzüberschreitende Einkaufstourismus entgegen zu wirken, abgelehnt. Vor dem Hintergrund der weiterhin bestehenden Möglichkeit der Rückerstattung der Mehrwertsteuer im Ausland und des zu erwartenden Mehraufwandes (Zollabfertigungen, Kontrollen, Ausweichreaktionen) bestehen Zweifel an der zielgerichteten Wirksamkeit der Massnahme. Zudem kann eine Senkung der Wertfreigrenze leicht umgangen werden, indem man die Personenzahl erhöht oder die Grenze mehrmals überquert, was zu Mehrverkehr führen würde. Zudem widerspricht eine Senkung der Wertfreigrenze der gelebten Philosophie des Dreiländerecks, in dem die Landesgrenzen kaum spürbar sind und die Wirtschaft in der Nordwestschweiz im Gegenzug von den rund 70'000 Grenzgängerinnen und Grenzgängern profitiert. Dem Regierungsrat sind faire Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen sowie die Steuergerechtigkeit zwischen Konsumentinnen und Konsumenten jedoch ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund setzt der Regierungsrat auf eine Anhebung der Wertgrenzen im benachbarten EU-Ausland, ab denen eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer möglich ist. Dies würde die Grenzübertritte entbürokratisieren. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • 82 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 9 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Ueli Maier für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung und in die Kommission für die Berufsbildung in Gewerbe, Industrie und Dienstleistung gewählt:
    Patrick Langloh
  • anstelle des zurückgetretenen lic. iur. Andreas Dürr, Notar, für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Notariatsprüfungsbehörde gewählt:
    lic. iur. Ayesha Curmally als ordentliches Mitglied,
    lic. iur. Claudia Stehli als Ersatzmitglied

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.