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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Annina von Falkenstein, LDP) betreffend «Beleuchtung und Randmarkierungen auf Velowegen und – routen durch ein smartes Beleuchtungssystem» abzuschreiben. Eine gute Strassenbeleuchtung ist ein wesentliches Element der Veloförderung in der Alltagsmobilität. Schwachstellen werden in den kommenden Monaten verbessert und die laufende Umrüstung der öffentlichen Strassenbeleuchtung auf LED (Basel 2024-2028 und Riehen 2022-2024) wird dazu genutzt, die öffentliche Beleuchtung weiter zu optimieren. (Auskunft: Philippe Roth, Projektleiter Verkehrsplanung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 40 69)
  • die Verordnung über das Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt (BZG) angepasst. Neu ist das BZG für den Erlass der Studien- und Prüfungsreglemente zuständig. Das wurde mit der Verordnungsänderung nachvollzogen. Ebenso wurden im Zuge der Revision verschiedene Bestimmungen redaktionell angepasst, präzisiert oder aufgehoben, weil diese nicht mehr geltendem Recht oder geltender Praxis entsprachen. (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • die Anpassung der Sätze für die einmaligen Fernwärme-Anschlussgebühren per 1. April 2024 genehmigt. Neu ergeben sich für kleinere und mittelgrosse Anschlüsse in der Regel tiefere Beiträge, für grosse Anschlüsse höhere Beiträge, da künftig auch die bestellte Anschlussleistung berücksichtigt wird. Ausserdem werden Anreize geschaffen, dass sich Kunden für den Anschluss an die Fernwärme zusammenschliessen. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • die Eintragung der Liegenschaft Linsbergweg 15 in Bettingen in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Mit seiner weithin sichtbaren Lage und als eines von nur zwei inventarisierten Chalets auf Gemeindegebiet hat das Haus identitätsstiftenden Charakter und hohen städtebaulichen Zeugniswert. Dem Wunsch der Eigentümerin nach baulichen Veränderungen wurde im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen. (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • die Eintragung der Liegenschaft Pfluggässlein 3 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1958/59 von Rasser & Vadi errichtete Geschäftshaus ist wohl das eleganteste Gebäude, das in Basel zwischen 1950 und 1970 entstanden ist. Mit seiner scharf geschnittenen Kubatur, der sorgfältigen Materialisierung, der wohlproportionierten Gliederung und der unterschiedlichen Transparenz seiner Vorhangfassade zeugt es von einem konsequent modernen Gestaltungsansatz der Architekten. Dem Wunsch der Eigentümerin nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • die Eintragung der Liegenschaften Batterieweg 125–129 in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Die 1908 entworfenen Einfamilienhäuser sind herausragende Beispiele für das qualitätsvolle Schaffen ihres Architekten Erwin Heman und bestechen als Ensemble durch ihre hochwertige Ausführung und Ausstattung. In städtebaulicher Sicht zählen sie nicht nur zu den frühesten Zeugnissen der Erstbebauung des Bruderholzquartiers, sondern bilden auch ein markantes Ensemble mit ortsbildprägender Wirkung. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen wurde im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen. (Auskunft: Meike Wolfschlag, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 39)
  • den Kauf der Liegenschaft an der Vogesenstrasse 152 in Basel ins Finanzvermögen der Einwohnergemeinde Basel-Stadt genehmigt. Die Liegenschaft wird nach dem Erwerb durch die Sozialhilfe als Wohnraum für besonders benachteiligte Personen im Rahmen des Gesetzes über die Wohnraumförderung genutzt. (Auskunft: Barbara Rentsch, Geschäftsleiterin Immobilien Basel-Stadt, Finanzdepartement, Tel. 061 267 99 15)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den vorgeschlagenen Änderungen im Bundesgesetz über die Erwerbsersatzordnung zugestimmt. Die Vorlage zielt darauf ab, heute bestehende Ungleichheiten im Leistungsumfang sowie bei den maximalen Entschädigungen zwischen Dienstleistenden sowie Müttern und Vätern zu beseitigen. (Auskunft: Mike Oberholzer, Leiter Ausgleichskasse Basel-Stadt, Tel. 061 685 22 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagenen Anpassungen des Bundesgesetzes über die politischen Rechte und der Verordnung über die politischen Rechte grundsätzlich begrüsst. Unter anderem sollen Bund und Kantone verpflichtet werden, Stimmzettel so auszugestalten, dass Blinde und Sehbehinderte diese selbständig ausfüllen können. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 63 00)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung an die Rechtskommission des Nationalrates die beiden parlamentarischen Initiativen «Für Treu und Glauben im Mietrecht. Anfechtung des Anfangsmietzinses nur bei Notlage des Mieters» und «Beweisbare Kriterien für die Orts- und Quartierüblichkeit der Mieten schaffen» abgelehnt. Bezüglich Anfechtung des Anfangsmietzinses besteht kein Anpassungsbedarf und das gewählte Mittel stärkt den Grundsatz von Treu und Glauben wohl nicht.  Die Umsetzung der geplanten Anpassung bezüglich Orts- und Quartierüblichkeit führt zu Unsicherheiten im Vollzug und einer Verschlechterung der Vergleichbarkeit des orts- und quartierüblichen Mietzinsniveaus. Die Rechtssicherheit wird nicht verbessert. (Auskunft: Elena Hermann, Leiterin Staatliche Schlichtungsstelle für Mietstreitigkeiten, Staatskanzlei, Tel. 061 267 85 36)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die parlamentarische Initiative «Keine Verjährungsfristen für Schwerstverbrecher» abgelehnt. Einerseits können falsche Erwartungshaltungen seitens Opfer oder der Angehörigen entstehen, anderseits ist die Beweisführung umso schwieriger, je mehr Zeit vergangen ist. Stattdessen regt der Kanton Basel-Stadt an, die Fristen der Verfolgungsverjährung für alle schweren Straftaten (Verbrechen) grundsätzlich zu überprüfen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf www.regierungsrat.bs.ch/geschaefte/regierungsratsbeschluesse.html im Wortlaut veröffentlicht.