Lohngleichheit im Beschaffungswesen: Lohngleichheitsanalyse künftig erst ab 50 Arbeitnehmenden
MedienmitteilungRegierungsrat
Im Beschaffungswesen des Kantons wird von anbietenden Unternehmen künftig erst ab 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse verlangt. Dies hat der Regierungsrat an seiner heutigen Sitzung beschlossen. Er setzt damit eine Forderung des Grossen Rats zeitnah um. Aktuell wird eine Lohngleichheitsanalyse bei anbietenden Unternehmen ab 10 Arbeitnehmenden verlangt.
Der Verfassungsgrundsatz «Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit» gilt auch im öffentlichen Beschaffungswesen. Lohngleichheit ist eine Voraussetzung für einen öffentlichen Auftrag des Kantons. Um sicherzustellen, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, welche die Lohngleichheit von Frauen und Männern einhalten, gilt bei Beschaffungsverfahren des Kantons eine Selbstdeklarationspflicht inkl. Nachweis im Vergabeverfahren. Zudem führt der Kanton nach Vertragsabschluss regelmässige Stichkontrollen durch.
Anstatt wie bisher ab 10 Arbeitnehmenden wird bei Ausschreibungen ab dem 1. Oktober 2024 nur noch von anbietenden Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden eine Lohngleichheitsanalyse mittels Logib, dem Standard-Analyse Tool des Bundes verlangt. Kleinere Unternehmen müssen neu nur noch den kurzen Fragebogen zur Lohngleichheit einreichen. Damit setzt der Regierungsrat eine Forderung des Grossen Rats rasch um. Verfahren mit Beginn vor dem 1. Oktober sind von der Änderung nicht betroffen und werden gemäss den bisherigen Bestimmungen abgeschlossen.