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Neuer Luftreinhalteplan beider Basel 2024 in Kraft gesetzt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Gemeinsame Medienmitteilung mit Kanton Basel-Landschaft

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben den Luftreinhalteplan 2024 der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (LRP 2024) genehmigt und in Kraft gesetzt. Die Entwicklung der Luftschadstoffbelastung zeigt, dass die bisher realisierten Massnahmen zu einer weiteren Verbesserung der Luftqualität beitragen. Die geltenden Grenzwerte für Feinstaub und Stickstoffdioxid werden weitgehend eingehalten. Beim Ozon und bei den Stickstoffeinträgen, insbesondere aus der Landwirtschaft, sind Überschreitungen festzustellen. Mit der Weiterführung von bisherigen Massnahmen und der Umsetzung neuer Massnahmen soll eine weitere Verbesserung erreicht werden.

Die Regierungen von Basel-Stadt und Basel-Landschaft ziehen insgesamt eine positive Bilanz. Die bisherigen Fortschritte sind beachtlich und haben zu einer deutlichen Verbesserung der Luft-qualität geführt. Der gesetzliche Jahresgrenzwert für Stickstoffdioxid gemäss der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) von 30 µg/m3 wird nur noch an verkehrsexponierten Orten überschritten. Beim Feinstaub der Partikelgrösse kleiner als 10 Mikrometer (PM10) wird der gesetzliche Grenzwert von 20 µg/m3 flächendeckend eingehalten. Beim Feinstaub der Partikelgrösse kleiner als 2.5 Mikrometer (PM2.5) liegen die Belastungen im Bereich des Grenzwerts von 10 µg/m3. Die Belastung an Ozon ist weiterhin zu hoch. Im Sommer kommen flächendeckend übermässige Ozonbelastungen vor. Die Stickstoffeinträge (u. a. Ammoniak) haben in den letzten Jahren leicht abgenommen. Die Einträge sind für sensible Ökosysteme wie beispielsweise Wälder aber weiterhin zu hoch.

Reduktionsziele und Massnahmen

Je nach Schadstoff haben die Jahresemissionen seit 1990 um 10 Prozent für Ammoniak, um rund 60 Prozent bei den Stickoxiden (NOx), PM10 und PM2.5, sowie um rund 80 Prozent für flüchtige organische Verbindungen „VOC“ abgenommen. VOC sind zusammen mit NOx sogenannte Vorläufersubstanzen für die Bildung von bodennahem Ozon.

Die Emissionsprognosen zeigen, dass bis zum Jahr 2030 die Ziellücken in unserer Region weiter verkleinert werden. Die Weiterführung von bereits bestehenden Massnahmen (z. B. Landseitige Elektrifizierung der Liegeplätze bei der Rheinschifffahrt, Reduktion der VOC-Emissionen in Betrieben) tragen zu dieser Entwicklung bei. Neben den weiterzuführenden Massnahmen des Luftreinhalteplans 2016 ist vor allem in den Bereichen Energie (insbesondere Holzfeuerungen) und Landwirtschaft (bauliche Vorgaben bei Stallbauten) vorgesehen, die Massnahmen zu vertiefen. Zudem sollen Anträge an den Bund gestellt werden; z.B. für die rasche Einführung der EURO 7-Norm sowie für Massnahmen zur Reduktion der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft.

Ausblick

Dank des neuen Luftreinhalteplans wird sich die dauerhafte übermässige Belastung der Luft in den nächsten Jahren so weit entschärfen, dass die Einhaltung der geltenden Grenzwerte näher rückt. Aufgrund der meteorologischen Einflüsse und den grenzüberschreitenden Schadstoffverfrachtungen werden Wintersmog-Episoden und zu hohe Ozonwerte im Sommer aber weiterhin auftreten. Denn sie bewirken Sockelbelastungen, die nur im grossräumigen Kontext beeinflusst werden können. Um die Luftreinhalteziele vollumfänglich zu erreichen, braucht es zusätzlich nationale Massnahmen in allen Bereichen und eine Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit. Deshalb gewinnen die Bundesmassnahmen und internationalen Bemühungen an Bedeutung.

Der Luftreinhalteplan 2024 ist im Internet unter www.basler-luft.ch einsehbar.

Weitere Auskünfte

Andrea von Känel

Leiter Lufthygieneamt beider Basel, BUD