Öffentlicher Verkehr: Kanton Basel-Stadt plant Jobticket für Mitarbeitende
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat will das Jobticket für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung einführen. Mit dem vergünstigten U-Abo des TNW erhöht der Kanton die Arbeitgeberattraktivität und fördert die klimafreundliche Mobilität. Für Auszubildende sollen die Kosten für das U-Abo vollständig übernommen werden. Die Kosten von rund 1.4 Millionen Franken müssen vom Grossen Rat bewilligt werden. Der Regierungsrat hat eine entsprechende Vorlage zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Mit dem Umweltschutz-Abo (U-Abo) kann der Öffentliche Verkehr auf dem gesamten Netz des Tarifverbundes Nordwestschweiz (TNW) benutzt werden. Mit dem Jobticket können Arbeitgebende ihren Mitarbeitenden das U-Abo zum vergünstigten Jugendtarif anbieten (542 statt 824 Franken pro Jahr, Stand Nov. 2024). Die Differenz der Abokosten übernehmen die Arbeitgebenden. Das Jobticket ist als Monats- und als Jahresabo erhältlich.
Der Regierungsrat Basel-Stadt beabsichtigt, das Jobticket für Mitarbeitende der kantonalen Verwaltung anzubieten. Für Auszubildende in der beruflichen Grundbildung der kantonalen Verwaltung sollen die U-Abo-Kosten vollständig übernommen werden. Damit fördert er die umweltfreundliche Mobilität seiner Mitarbeitenden und erhöht die Attraktivität als Arbeitgeber. Das Jobticket ist bei grösseren Unternehmen in der Region verbreitet. Auch der Kanton Basel-Landschaft bietet seinen Mitarbeitenden das Jobticket an.
Das Jobticket für Mitarbeitende sowie die Übernahme der Kosten für das U-Abo für Auszubildende verursachen Kosten von schätzungsweise 1.4 Millionen Franken pro Jahr. Der Regierungsrat hat einen entsprechenden Ausgabenbericht zuhanden des Grossen Rats verabschiedet.
Gesetzliche Grundlage für Lohnnebenleistungen
Das Jobticket wäre die erste Lohnnebenleistung für die Kantonsmitarbeitenden. Der Grosse Rat hat am 18. Dezember 2024 die gesetzliche Grundlage geschaffen, damit der Kanton Basel-Stadt nach Ablauf der Referendumsfrist Lohnnebenleistungen anbieten kann. Diese Gesetzesanpassung erfolgte im Rahmen des Projekts «Arbeitgeberattraktivität steigern» des Regierungsrats.