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Regierungsrat legt Abgeltung der BKB-Staatsgarantie für die nächsten Jahre fest

Medienmitteilung

Regierungsrat

Die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2025 bis 2028 beträgt jährlich 15.2 Millionen Franken. Dies hat der Regierungsrat festgelegt.

Der Kanton Basel-Stadt haftet für die Verbindlichkeiten der Basler Kantonalbank (BKB). Das bedeutet, dass der Kanton bei einem allfälligen Konkurs der Bank für die noch offenen Schulden aufkommen würde. Diese Staatsgarantie ist im Gesetz über die Basler Kantonalbank (BKB) festgehalten. 

Für diese Absicherung bezahlt die BKB dem Kanton Basel-Stadt jährlich einen Betrag. Dieser soll einerseits das Risiko des Kantons aufgrund der Staatsgarantie und andererseits den Kostenvorteil der BKB berücksichtigen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Beispielsweise kann sich die BKB aufgrund der Staatsgarantie günstiger am Kapitalmarkt finanzieren. 

Die Höhe dieser Abgeltung wird mit dem sogenannten Kostenvorteilsmodell ermittelt. Der Regierungsrat hat die Abgeltung der Staatsgarantie durch die Basler Kantonalbank für die Jahre 2025 bis 2028 auf jährlich 15.2 Millionen Franken festgelegt. Gegenüber der Periode 2021 bis 2024 steigt die jährliche Abgeltung der BKB um 5 Millionen Franken. Grund dafür ist die höhere Bilanzsumme der BKB.

Hinweise

Bei der Festlegung der Abgeltung der Staatsgarantie handelt es sich um eine potenziell kursrelevante Meldung. Sie untersteht von Seiten BKB der börsenrechtlichen Ad hoc-Publizität. Der Versand der Medienmitteilung erfolgt daher nach Börsenschluss. 

Weitere Auskünfte

Markus König

Leiter Finanzverwaltung
Finanzdepartement