Aktualisierung der Belegungsregeln für Veranstaltungen auf dem Münsterplatz
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat die Belegungsregeln für den Münsterplatz an die aktuellen Anforderungen für eine lebendige Innenstadt angepasst. Vor und nach der Herbstmesse können veranstaltungsfreie Wochenenden neu flexibler verteilt werden. Die maximale Anzahl von 60 Veranstaltungstagen für wiederkehrende Veranstaltungen bleibt unverändert. Einmalige Veranstaltungen mit nationalem und internationalem Charakter werden von den Belegungsregeln ausgenommen.
In den vergangenen zwanzig Jahren haben sich auf dem Münsterplatz neue Veranstaltungen etabliert, die das Image der Stadt Basel mitprägen. Der bisherige Bespielungsplan für den Münsterplatz ist seit seiner Einführung im Jahr 2004 unverändert geblieben und nicht mehr vereinbar mit wiederkehrenden Veranstaltungen. Der Regierungsrat musste deshalb immer wieder Ausnahmegenehmigungen für Veranstaltungen erteilen, beispielsweise wenn das Jugendkultur Festival (JKF) unmittelbar nach dem Openair-Kino durchgeführt wurde oder wenn der Basler Stadtlauf je nach kalendarischer Konstellation zu nahe an der Herbstmesse lag.
Der Regierungsrat hat die Belegungsregeln den aktuellen Gegebenheiten des Veranstaltungsortes Münsterplatz angepasst. Anwohnende und Veranstaltende wurden dabei angehört. Künftig kann der Regierungsrat nicht mehr zwei zusätzliche «Joker-Tage» für wiederkehrende Veranstaltungen vergeben. Dem Openair Kino müssen ausnahmslos jeweils zwei freie Wochenenden vorangehen und ein freies Wochenende folgen. Die Anzahl veranstaltungsfreier Tage rund um die Herbstmesse wird im Gegenzug reduziert. Neu müssen der Herbstmesse nicht mehr zwei freie Wochenenden vorangehen und ein freies Wochenende folgen. Es reicht, wenn entweder zwei freie Wochenenden vorangehen oder ein freies Wochenende folgen. So kann der Basler Stadtlauf, der wegen des Weihnachtsmarkts nicht verschoben werden kann, künftig immer ohne Ausnahmebewilligung stattfinden.
Die maximale Anzahl von 60 Veranstaltungstagen für wiederkehrende Veranstaltungen bleibt unverändert. Ebenso die Anzahl von maximal 50 Veranstaltungstagen mit besonders lärmintensiven Auswirkungen. Der Veranstaltungslärm wird definitiv auf einen Stundenmittelungspegel von 93 dB(A) limitiert. Lautere Veranstaltungen wurden in der Vergangenheit nicht bewilligt. Damit der Regierungsrat weiterhin auf Veranstaltungen mit nationalem und internationalem Charakter reagieren kann, sind bei einmaligen übergeordneten Veranstaltungen wie beispielsweise der Austragung eines internationalen Fussballturniers neu ohne Einschränkungen zusätzliche Veranstaltungstage möglich. Auf- und Abbauarbeiten zählen nicht als Veranstaltungstage und bleiben weiterhin nur an Werktagen erlaubt.