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Der Regierungsrat verabschiedet die neue Verordnung zum Museumsgesetz

Medienmitteilung

Regierungsrat

Das anfangs 2023 teilrevidierte Museumsgesetz verbessert die betrieblichen Rahmenbedingungen der Museen und klärt die Aufgaben und Kompetenzen der Führung und Aufsicht. Nun legt der Regierungsrat die dazu gehörende Verordnung vor. Diese wurde totalrevidiert. Sie tritt zeitgleich mit dem neuen Gesetz am 1. Februar 2025 in Kraft.

Im Januar 2023 hat der Grosse Rat das teilrevidierte Museumsgesetz verabschiedet. Das bisherige Bonus-Malus-System wird ab 2026 durch Vierjahres-Globalkredite ersetzt. Dadurch erhalten die fünf kantonalen Museen – das Antikenmuseum Basel, das Historische Museum Basel, das Museum der Kulturen Basel, das Kunstmuseum Basel und das Naturhistorische Museum Basel – mehr Planungssicherheit und Flexibilität. Verknüpft mit den Globalkrediten bestimmt das Parlament die Leistungsziele der Museen. Das revidierte Gesetz entflicht überdies die Zuständigkeiten in der Aufsicht der Häuser.

Nun legt der Regierungsrat die dazu gehörende Verordnung vor. Diese wurde totalrevidiert, die Museen und Museumskommissionen wurden angehört. Sie tritt zusammen mit dem neuen Museumsgesetz am 1. Februar in Kraft. So wird gewährleistet, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht umgesetzt werden können. 

Globalkredite und neue Leistungsziele

Die Museumsverordnung konkretisiert, wie die im neuen Museumsgesetz vorgesehenen Vierjahres-Globalkredite umgesetzt werden. Diese erfordern neue Vorgaben an die Museen zur Berichterstattung an den Grossen Rat und ans Präsidialdepartement. Auch die Steuerungsinstrumente müssen aktualisiert werden. Dazu gehören etwa die Darstellung der Museen im kantonalen Budget- und Jahresbericht und neue Leistungsziele zum Ausstellungs- und Bildungsangebot sowie zur Forschungstätigkeit und Pflege der Sammlungsbestände. Für die Überprüfung der Zielerreichung wurden neue Indikatoren definiert. Beides, Leistungsziele und Indikatoren, werden dem Grossen Rat jeweils mit dem Budget vorgelegt. Analog zu anderen grossen Kulturinstitutionen wird ein Leistungsauftrag festgelegt. Dieser wird künftig zwischen dem Präsidialdepartement und den Museen für die vierjährige Globalkreditperiode abgeschlossen. Erstmals in der Geschichte der Basler Museen legt die revidierte Museumsverordnung das Findungsverfahren für die Neubestellung von Museumsdirektionen fest. Und sie schafft Rechtssicherheit für die Provenienzforschung, also die Untersuchung der Herkunftsgeschichte der Sammlungsbestände in den kantonalen Museen. 

Neues Modell für Vergütung von Schulklassen 

Neu geregelt sind in der Verordnung auch die Tarife für die Abgeltung der Schulklassenbesuche aus Basel-Stadt. Auf eine Verrechnung über das Erziehungsdepartement soll verzichtet werden. Neu erfolgt die Vergütung über die Vierjahres-Globalkredite. 

Weitere Auskünfte

Conradin Cramer, Regierungspräsident

Vorsteher Präsidialdepartement