Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lörrach und der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sowie des Polizeipräsidiums Freiburg: Festnahme im Zusammenhang mit «Schockanrufen» – Tatverdächtiger in Haft
MedienmitteilungStaatsanwaltschaft
Am 01. April 2025 hat das Polizeipräsidium Freiburg in einer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Basel-Stadt und der Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt einen 21-Jährigen vorläufig festgenommen. Der Mann habe in Lörrach nach einem so genannten «Schockanruf» von seinem Schweizer Opfer Bargeld entgegennehmen wollen.
Ersten Ermittlungen zufolge soll am 01. April 2025 eine männliche Person einen 72-jährigen in Basel wohnhaften Mann angerufen und sich ihm gegenüber fälschlich als Staatsanwalt ausgegeben haben. Dem 72-Jährigen gegenüber habe er behauptet, dass dessen Tochter in einen Verkehrsunfall mit Todesfolge verwickelt sei und nun eine Kaution in Höhe von CHF 71.000,00 zu entrichten sei. Der Angerufene durchschaute den Betrug, ging vordergründig aber auf die Forderungen ein. Dank dessen Aufmerksamkeit und eines sehr guten Zusammenspiels des 72-Jährigen, seiner Bank und der alarmierten Polizeibehörden in Deutschland und der Schweiz konnte der 21-Jährige, der hier als «Abholer» fungiert habe, bei der Übergabe festgenommen werden.
Im Zuge der Festnahme des 21-Jährigen konnten in dessen Auto zudem Schmuck und Goldmünzen im Wert von ca. € 20.000,00 aufgefunden und gesichert werden. Gegen den 21-Jährigen besteht aufgrund dieses Fundes der Verdacht, am gleichen Tag an einem weiteren «Schockanruf» im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald beteiligt gewesen zu sein.
Gegen den 21-Jährigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Lörrach am 02.04.2025 durch den zuständigen Ermittlungsrichter am Amtsgericht Lörrach ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige befindet sich seither in einer Justizvollzugsanstalt.
Während der «Schockanrufe» – eine der Telefonbetrugsmaschen – geben sich Betrügerinnen und Betrüger als Kriminalbeamte, Staatsanwälte, Polizistinnen und Polizisten oder Sicherheitsverantwortliche von Banken aus. Sie teilen ihren Opfern beispielsweise mit, dass ein Angehöriger in einen tödlichen Unfall verwickelt sei, dass ein Einbruch bevorstünde oder dass sie bei ihrer Bank beinahe Opfer von falschen Abbuchungen geworden seien. Die Hochdeutsch oder seit einiger Zeit auch Schweizerdeutsch sprechenden Anrufer nehmen über eine gefälschte Rufnummer eine Verbindung mit den potentiellen Opfern auf. Auf dem Telefondisplay erscheint eine offizielle Amtsnummer, so beispielsweise diejenige einer Polizeiwache oder einer Behörde.
Die Strafverfolgungsbehörden erinnern daran, dass die Polizei nie jemanden auffordert, Geld bei einer Bank oder einem Finanzinstitut abzuheben. Sie verlangt auch nicht, dass man ihr Geld oder Schmuck oder andere Wertgegenstände aushändigt. Bei den geringsten Zweifeln, ob es sich bei einer Anruferin oder einem Anrufer um echte Polizisten handelt, ist unverzüglich über den Notruf 110 mit der Polizei Baden-Württemberg oder 117 mit der Kantonspolizei Basel-Stadt Kontakt aufzunehmen.