Kanton Basel-Stadt beteiligt sich an Planung der neuen Margarethenbrücke
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Ersatz der Margarethenbrücke beim Bahnhof Basel SBB ist notwendig: Weil der Kanton die Situation für Tram- und Velofahrende im Vergleich zu heute deutlich verbessern will, muss er sich an den laufenden Projektierungsarbeiten der SBB auch finanziell beteiligen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Projektierung der neuen Margarethenbrücke deshalb 8,9 Millionen Franken.
Das Alter und der Zustand der Margarethenbrücke erfordern, dass die SBB die Brücke in den 2030er-Jahren ersetzen. Das Interesse des Kantons Basel-Stadt an einer neuen Margarethenbrücke ist gross, da die Brücke den verkehrlichen Anforderungen schon länger nicht mehr genügt. Um die kantonalen Interessen im Sinne der umfassenden Neugestaltung des Stadtraums rund um den Bahnhof SBB zu wahren und zusätzliche Anforderungen für den Tram- und Veloverkehr einzubringen, muss sich der Kanton an den Projektierungskosten für die Brücke beteiligen. Denn die zusätzlichen Anforderungen des Kantons gehen über einen gleichwertigen Brückenersatz hinaus. Einzig einen solchen finanziert jedoch der Bund via dem Bahninfrastrukturfonds BIF. Deshalb ist der Kanton für Finanzierungslösungen zur Planung und Umsetzung der zusätzlichen Anforderungen zuständig. Die rechtzeitige Finanzierung ist zudem zentral, um zeitliche Unterbrüche im Projektablauf zu vermeiden.
Die Oberfläche der neuen Margarethenbrücke soll so ausgestaltet werden, dass die zu erwartenden vielen zusätzlichen Passagiere den Bahnhof gut erreichen können. Der im Ausbauschritt 2035 des Bundes geplante neue «Perronzugang Margarethen» sowie der Ersatzneubau der Margarethenbrücke eröffnen dem Kanton die einmalige Chance, auf der Brücke eine Tramhaltstelle zu realisieren, die ein direktes Umsteigen auf die Züge ermöglicht. Zudem können auf der neuen Margarethenbrücke sichere und komfortable Veloverbindungen und unter der Brücke zusätzliche Veloabstellplätze erstellt werden. Dafür muss der Brückenquerschnitt gegenüber heute deutlich verbreitert werden. Dies liegt in der Zuständigkeit und Finanzierung von Basel-Stadt.
Aus Kapazitätsgründen müssen die SBB die Publikumsanlagen im Bahnhof Basel SBB mittelfristig ausbauen. Dazu plant sie im Auftrag des Bundes den «Perronzugang Margarethen», eine Bahnzugangsbrücke parallel zur Margarethenbrücke, von der aus sämtliche Bahnperrons von Westen her erschlossen werden. Der Perronzugang erlaubt es, den Haltepunkt der Züge nach Westen zu verlagern und damit die entstehenden Personenströme viel besser auf die Margarethenbrücke, den Raum zwischen Markthalle und Elsässertor, den Centralbahnplatz sowie Richtung Meret Oppenheim-Platz zu verteilen. Der «Perronzugang Margarethen» und die neue Margarethenbrücke werden zwei eigenständige Bauwerke sein, die aber optimal zusammenwirken.
Zu den Bedürfnissen des Kantons hat der Regierungsrat den Grossen Rat und die Öffentlichkeit am 26. November 2024 mit den Ergebnissen der Planung zum «Stadtraum Bahnhof SBB» informiert. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat für die Projektierung der neuen Margarethenbrücke 8,9 Millionen Franken. Das Bau- und Verkehrsdepartement wird mandatiert, die Verhandlungen mit dem Bund, den SBB und allenfalls weiteren involvierten Parteien zu führen.
Hinweise
- Informationen der SBB zur neuen Margarethenbrücke und zum Perronzugang Margarethen: https://company.sbb.ch/de/ueber-die-sbb/projekte/deutschschweiz/region-basel/ausbau-bahnhof-basel-sbb/basel-west.html
- Information zum Stadtraum Bahnhof Basel SBB: https://www.bs.ch/schwerpunkte/bauprojekte/seiten/bauprojekte-fuer-strassen-gruenanlagen-gewaesser/stadtraum-bhf-sbb