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Kindergarten an der Schönenbergstrasse wird durch einen nachhaltig erstellten und klimaschonend betriebenen Doppelkindergarten ersetzt

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Kindergarten im Areal «Im Sesselacker» auf dem Bruderholz soll durch einen Doppelkindergarten ersetzt werden. Dies ist nötig, da einerseits die Bausubstanz und die Betriebseinrichtungen des 1970 erbauten Kindergartens am Ende ihres Lebenszyklus angelangt sind und die heutigen baulichen und gesetzlichen Vorgaben nicht mehr erfüllen. Andererseits ist der Kindergarten seit Jahren überbelegt und muss aufgrund der weiterhin steigenden Kinderzahlen und fehlenden Alternativstandorten zwingend vergrössert werden. Für den Neubau, für welchen nachhaltige Materialien, Re-Use Elemente und Recyclingbeton zum Einsatz kommen, beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Ausgaben in der Höhe von 3.8 Millionen Franken.

Mit der Erstellung des Doppelkindergartens an der Schönenbergstrasse 24 in der Siedlung «Im Sesselacker» wird der in die Jahre gekommene Kindergarten durch ein zeitgemässes, den pädagogischen und räumlichen Vorgaben entsprechendes Gebäude ersetzt und der seit Jahren bestehenden Engpass an Kindergartenplätzen im Einzugsgebiet wird gelöst. Alternative Standorte für einen Neubau oder eine zu mietende Liegenschaft zur langfristigen Unterbringung eines Kindergartens konnten im zu berücksichtigenden Einzugsgebiet und aufgrund der Anforderungen an den Schulweg bezüglich Distanz und Sicherheit nicht gefunden werden. 

Re-Use und nachhaltige Materialien

Der Neubau gliedert sich räumlich und gestalterisch in die bestehende Siedlung ein. Für den Bau wird einheimisches Massivholz verwendet, das naturbelassen ist und ohne Verwendung von Nägeln oder Leim auskommt. Bauteile des bestehenden Kindergartens – Betonelementplatten, Aussenbeläge und Mobiliar – werden vor Ort wiederverwendet (Re-Use). Zudem kommt beim Neubau auch zurückgebaute und bisher eingelagerte Kunst zum Einsatz. Durch diese Wiederverwendung von Bauteilen kann der CO2-Fussabdruck des Gebäudes gesenkt werden. Wo zusätzlicher Beton notwendig ist, wird Recyclingbeton verwendet. Auf nicht zwingend notwendige Bauteilschichten wie Deckenverkleidungen, Malarbeiten oder Verkleidungen der Haustechnikanlagen wird verzichtet. Mit der richtigen Wahl von Materialien, Konstruktion und Gebäudestruktur werden die Austauschbarkeit bei Reparaturen, die Demontierbarkeit beim Rückbau und die Wiederverwendbarkeit der Bauteile ermöglicht. Der Kindergarten wird als Wärmeenergiequelle die von der Baurechtsgeberin Christoph Merian Stiftung 2024 neu erstellte Holzpelletanlage mit Solarthermie-Unterstützung nutzen. Das Dach des Doppelkindergartens wird mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet, welche den Strombedarf des Kindergartens deckt und zusätzlich Strom ins Stromnetz einspeist. Durch die Platzierung der Gebäude und die Gestaltung der Aussenräume des Kindergartens werden Wärmeinseln vermieden und eine gute Durchlüftung, auch in heissen Sommernächten, ermöglicht.

Projektrück- und ausblick

Ursprünglich war geplant, den Kindergarten zu sanieren und zu einem Doppelkindergarten zu erweitern. 2020 wurde dazu ein Wettbewerb durchgeführt. Als Folge der Erweiterung des Gebäudes hätte eine Linde gefällt werden müssen. In ihrer Einschätzung zum generellen Baubegehren hat sich die Baumschutzkommission gegen die Fällung der Linde ausgesprochen. Die Baurekurskommission hat den Rekurs gegen den negativen Entscheid zum generellen Baubegehren abgewiesen. Somit konnte das Siegerprojekt des Wettbewerbs nicht realisiert werden. In der Folge wurde das Projekt überarbeitet mit dem Ziel, einen Doppelkindergarten realisieren und dabei gleichzeitig den schützenswerten Baumbestand erhalten zu können, was mit dem nun vorliegenden Projekt möglich ist. In einem nächsten Schritt wird das Bauprojekt erarbeitet. Die Realisierung des Doppelkindergartens nimmt rund ein Jahr in Anspruch. In Betrieb gehen wird der Kindergarten voraussichtlich im Winter 2027/28. Der entsprechende Kindergartenbetrieb wird bis zur Fertigstellung an einem befristet angemieteten Ersatzstandort stattfinden können. Für den Neubau und den befristeten Ersatzstandort beantragt der Regierungsrat beim Grossen Rat Ausgaben in der Höhe von 3.8 Millionen Franken (Baukosten inkl. Betriebseinrichtung und Ausstattung, Betrieb, Umzüge und Instandhaltung).