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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Beat K. Schaller (SVP) betreffend «keine Allmendgebühren bis zur vollständigen Erholung des Gewerbes nach der Coronakrise» abzuschreiben. Wie mit der Motion gefordert, wurden die Allmendgebühren für die Nutzung des öffentlichen Raums zu gewerblichen Zwecken während der Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus’ erlassen. Allfällig bereits einbezahlte Gebühren wurden vollständig zurückerstattet. (Auskunft: Daniel Arni, Leiter Allmendverwaltung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 50)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Barbara Heer, SP) betreffend «Verlängerung Tagesöffnungszeiten öffentlicher Gartenbäder» abzuschreiben. Mit den im Budget 2024 neu zur Verfügung gestellten Mitteln konnten die Tagesöffnungszeiten in den Basler Gartenbädern in der Saison 2024 erstmals verlängert werden. Ab der Saison 2024 öffnen die Gartenbäder Bachgraben und Eglisee von Mitte Juni bis Mitte August bereits um 7 Uhr statt wie bisher um 9 Uhr. In selben Zeitraum schliessen die Gartenbäder Bachgraben, Eglisee und St. Jakob abends um 21 Uhr anstatt um 20 Uhr. Das beheizte und beleuchtete Sportbecken im Gartenbad St. Jakob ist während der gesamten Saison ab 6 Uhr für das Frühschwimmen geöffnet. (Auskunft: Steve Beutler, Leiter Sportamt, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 57 39)
  • dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Franziska Roth (SP) und Jenny Schweizer (SVP)» betreffend «finanzielle Stärkung der Spielgruppen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat teilt die Ansicht der Motionärinnen, dass Spielgruppen mit Deutschförderung ein wichtiges Förderangebot sind. Auf August 2024 wurden zwei umfassende und kostenintensive Massnahmen zur Stärkung der Spielgruppen umgesetzt. Bevor weitere Mittel für die Stärkung des Förderangebots der Spielgruppen eingesetzt werden, soll die Wirkung der beschlossenen Massnahmen beurteilt werden (Auskunft: Chantal Müller, Stv. Leiterin Jugend, Familie und Sport, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 267 84 73)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Melanie Nussbaumer, SP) betreffend «Sensibilisierung der Verwaltung im Umgang mit psychisch Erkrankten» abzuschreiben. Der Regierungsrat legt grossen Wert auf eine diskriminierungsfreie und kompetente Begegnung zwischen Verwaltung und Bevölkerung. Neben verschiedenen Angeboten für Betroffene, erfahren insbesondere jene Mitarbeitenden Unterstützung, die regelmässig im direkten Kontakt mit Menschen stehen. Sie verfügen über ein breites Angebot an Sensibilisierungsmöglichkeiten und Schulungen und können im Bedarfsfall auf individuelle Fachexpertisen zurückgreifen. Dieses Konstrukt hat sich bewährt. (Auskunft: Yvonne Adler, Leiterin Care Management HR BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 48 90)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Anina Ineichen, GP) betreffend «Liberalisierung des Personentransports mit mehrspurigen Spezialvelos» abzuschreiben. Das massgebende Gewicht von Leicht-Motorfahrrädern mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h wird von 200 kg auf 250 kg erhöht und gleichzeitig wird die Sitzplatzbeschränkung für Leicht-Motorräder bis 25 km/h aufgehoben. Die vom Bundesrat erlassene Vorlage tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Georg Mattmüller, SP) betreffend «Überbrückungsrente für ältere Arbeitslose» abzuschreiben. Mit der Überbrückungsleistung des Bundes ist das Anliegen des Anzugs im Grundsatz erfüllt. Ein Bericht des Bundesrates mit allfälligen Vorschlägen zu Korrekturen an der noch jungen Sozialversicherung ist fünf Jahre nach deren Einführung, also für 2026, vorgesehen. Die Einführung einer kantonalen Überbrückungsleistung beurteilt der Regierungsrat als nicht opportun. (Auskunft: Dieter P. Wirth, Bereichsleiter Arbeitslosenversicherung und Mitglied der Geschäftsleitung, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 88 26)
  • in der Beantwortung der Petition «für einen fairen Pilotversuch mit Abfall-Unterflurcontainern – keine festen Installationen!» geschrieben, dass er plant, den Pilotversuch zur Abfalltrennung mit Unterflurcontainern im Bachlettenquartier wie vorgesehen umzusetzen. Dieser ist notwendig, um belastbare Ergebnisse zur Praxistauglichkeit von Unterflurcontainern zu erhalten. Die Installation der Container an den 29 vorgesehenen Standorten, von denen 28 bereits rechtskräftig bewilligt sind, wird bis Ende 2025 abgeschlossen sein. Eine parallele Sammlung von Bebbi-Säcken auf den Trottoirs würde zu mehr Lastwagen-Fahrten durch das Quartier, zu höheren logistischen Aufwänden und zusätzlichen Kosten führen, weshalb diese Variante nicht weiterverfolgt wird. (Auskunft: Markus Müller, Leiter Stadtreinigung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 10 07)
  • die Schullaufbahnverordnung insofern angepasst, als an den Brückenangeboten ab dem Schuljahr 2025/26 Semesterzeugnisse eingeführt werden. Die bisherigen Trimester-Zwischenzeugnisse waren für die Lehrbetriebe zu wenig nachvollziehbar und aussagekräftig. Zur Anpassung der Schullaufbahnverordnung vgl. auch die Medienmitteilungen vom 7. Januar, Regierungsrat stimmt Einführung des Jahreszeugnisses in der 6. Klasse zu | Kanton Basel-Stadt (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
  • den Bericht zur Ereignisbewältigung bei einer Stromabschaltung im Kanton Basel-Stadt zur Kenntnis genommen. Alle aufgeführten Massnahmen werden weiterverfolgt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • die Weiterführung der Aktion Solarkraftwerk Basel sowie eine Entnahme von 1,5 Mio. Franken aus dem Fonds Energie-Förderabgabe für die zusätzlichen Beiträge für Dach- und Fassadensanierungen bei gleichzeitiger Installation von Photovoltaikmodulen bewilligt. Die Aktion Solarkraftwerk Basel leistet einen massgeblichen Beitrag zum Erreichen der kantonalen Klimaschutzziele, sowohl mit Massnahmen zum Energiesparen als auch mit neuen Produktionsanlagen für erneuerbare Energie. Die Fördermittel der Aktion werden stark nachgefragt. Die Weiterführung der Aktion vermeidet, dass bis zum Start der Solaroffensive und den damit angedachten neuen Fördermodellen eine Lücke im Bereich der Photovoltaikförderung entsteht. (Auskunft: Matthias Nabholz, Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 08 01)
  • die Eintragung der Liegenschaft Spalenvorstadt 11 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1981–1985 von Arthur Rüegg und Ueli Marbach erbaute Wohn- und Bürogebäude setzt mit seiner markanten Fassadengestaltung und hohen Durchfahrt einen besonderen architektonischen Akzent am Auftakt der Spalenvorstadt. Als Schweizer Beitrag zur «Europäischen Kampagne zur Stadterneuerung 1981» repräsentiert das Haus den Erfolg und die langfristige Tragfähigkeit einer ambitionierten, auf die historische Substanz rücksichtnehmenden Stadtplanung und ist damit nicht nur ein wichtiges historisches Bauzeugnis, sondern besitzt auch Vorbildfunktion für die Gegenwart. Aufgrund seiner besonderen architektonischen Qualität und städtebaulichen Bedeutung stellt das Haus ein hochrangiges Baudenkmal dar, dessen Erhalt durch die Eintragung in das Kantonale Denkmalverzeichnis gesichert werden soll. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • die Eintragung der Liegenschaft Elisabethenstrasse 10 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1866/67 nach Plänen des Basler Architekten Johann Jakob Stehlin d.J. erbaute Pfarrhaus Elisabethen entstand nach der Vollendung der Elisabethenkirche (1857–1865) und bildet mit dieser ein stilistisch einheitliches Ensemble. Die reich verzierten, neugotischen Sandsteinfassaden sowie die bauzeitliche Innenausstattung sind in einem ausserordentlich guten und umfassenden Zustand erhalten und verleihen dem Pfarrhaus einen grossen bauhistorischen Wert. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden. (Auskunft: Anne Nagel, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 44 80)
  • die Eintragung der Liegenschaft Bau 141 an der Klybeckstrasse 141 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Der ab 1904 an der Klybeckstrasse 141 als Verwaltungsgebäude der Gesellschaft für chemische Industrie Basel (Ciba) von Fritz Stehlin geplante, später u.a. durch ihn selbst, Hans Eduard Ryhiner und Suter & Suter erweiterte, aufgestockte und umgebaute Bau 141 ist ein hochrangiger Zeitzeuge. Die genannte Liegenschaft ist ein materielles Geschichtszeugnis und stellt wegen ihrer hohen städtebaulichen und architektonischen sowie wirtschafts- und architekturhistorischen Bedeutung ein hochrangiges Baudenkmal dar. Die Eigentümerin hat der Aufnahme ins Kantonale Denkmalverzeichnis zugestimmt (Auskunft: Tipje Reimann, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 079 345 70 79)
  • die Eintragung der Liegenschaft Delsbergerallee 8 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1906/07 erstellte Wohnhaus von Emil Grether ist ein charakteristisches Zeugnis für die Wohnbebauung der Jahrhundertwende im Gundeldinger Quartier. Die dem Historismus verpflichtete Fassadengestaltung, die Jugendstilformen der Balkongeländer und die schmiedeeiserne Einfriedung sind beispielhaft für die Erstbebauung der als Allee ausgebildeten Delsbergerallee und zeugen von den um die Jahrhundertwende einsetzenden stilistischen Veränderungen. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden.  (Auskunft: Hannah Wälti, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 38)
  • die Eintragung der Liegenschaft Feierabendstrasse 48 in Basel in das Kantonale Denkmalverzeichnis beschlossen. Das 1880 an der Feierabendstrasse 48 erstellte villenartige Wohnhaus ist als Teil der Erstbebauung des Quartiers Am Ring von besonderem Zeugniswert für die Stadtentwicklung Basels und die Erschliessung der Aussenquartiere in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das Werk des Architekten J. Adalbert Bode (1837–?) ist mit seiner qualitätsvollen historistischen Fassadengestaltung im Äusseren weitgehend in seinem bauzeitlichen Zustand überliefert und weist eine hochwertige und sorgfältig gestaltete Ausstattung auf. Dem Wunsch der Eigentümerschaft nach baulichen Veränderungen konnte im Rahmen der Schutzverhandlungen Rechnung getragen werden.  (Auskunft: Hannah Wälti, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 66 38)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung der vorgeschlagenen Änderung des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht grundsätzlich zugestimmt. Gleichzeitig hat der Regierungsrat aber darauf hingewiesen, dass die einschlägigen Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Bäuerliche Bodenrecht im Einklang stehen müssen mit denjenigen des Zivilgesetzbuches. Daher schlägt der Kanton Basel-Stadt eine Anpassung vor. (Auskunft: Miriam Gantner, wissenschaftliche Mitarbeitende Generalsekretariat, Finanzdepartement, Tel. 061 267 67 08)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die mit einer Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vorgeschlagene Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotaufnahme abgelehnt. Der Regierungsrat ist der Ansicht, dass die Einführung einer Bagatellgebühr gemäss der Vorlage nicht geeignet ist, die Notfallstationen von Bagatellfällen zu entlasten. Zudem lässt die Vorlage viele Umsetzungsfragen offen. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • 166 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Adrian Fritsch für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Kommission für die kaufmännische Berufsbildung gewählt:
    Katharina Imhof
  • anstelle der zurückgetretenen Christine Menz für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Schulkommission Bildungszentrum Gesundheit Basel-Stadt BZG gewählt:
    Johannes Amend

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.