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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • zur Kenntnis genommen, dass die ordentliche Gesamterneuerung des Nationalrats und die Wahl des basel-städtischen Mitglieds des Ständerats am Sonntag, 24. Oktober 2027, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen an den Vortagen stattfinden werden. Einen allfälligen zweiten Wahlgang für den Ständerat hat der Regierungsrat auf den Sonntag, 28. November 2027 terminiert. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • die Wahl der 100 Mitglieder des Grossen Rates, der sieben Mitglieder des Regierungsrates und des Regierungspräsidiums auf den Sonntag, 22. Oktober 2028, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage angesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Mitglieder des Regierungsrates und die Wahl des Regierungspräsidiums wurde auf den Sonntag, 26. November 2028 terminiert. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • auf Beschluss des Grossen Rates beim Bundesparlament die Standesinitiative Claudia Baumgartner (GLP) betreffend «Massnahmen zur Aufwertung der beiden ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft (Volles Ständerecht)» eingereicht. Die Standesinitiative hat zum Ziel, dass unter dem Aspekt des Gebots der bundesstaatlichen und föderalen Rechtsgleichheit die ehemaligen Halbkantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft den übrigen Kantonen im Hinblick auf die Vertretung im Ständerat gleichgestellt und als Kantone mit vollem Ständerecht aufgewertet werden. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michela Seggiani, SP) betreffend «Praxisbezug im Lehrkörper der FHNW» abzuschreiben. Bei den Trägerkantonen der FHNW hatte das Kriterium des Praxisbezugs in der Ausbildung der FHNW immer schon einen hohen Stellenwert. Ausgehend von den Anliegen im vorliegenden Anzug und einer gleichlautenden Motion im Kanton Basel-Landschaft wurde die Erneuerung des Leistungsauftrages an die FHNW für die Periode 2025–2028 deshalb zum Anlass genommen, das Kriterium zu schärfen und hervorzuheben, dass die Praxisorientierung des Studiums auch durch die Praxisnähe der Dozierenden zu stärken ist. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug  Christine Keller, SP) betreffend «Lehrstuhl für Palliative Care an der Medizinischen Fakultät der Universität Basel» abzuschreiben. Der Palliative Care kommt eine grosse Bedeutung zu. Sie ist für die Aus- und Weiterbildung von medizinischen Fachpersonen wichtig. Das Angebot der Universität Basel liegt jedoch nicht in der direkten Verantwortung des Regierungsrates. Die Universität legt ihre Priorität in Forschung und Lehre eigenständig fest. Eine Finanzierung einzelner Fachbereiche ausserhalb des vierjährigen Globalbeitrags lehnt der Regierungsrat ab. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Thomas Müry, LDP) betreffend «thermographische Aufnahmen zur Feststellung von Energieverlusten im Gebäudebereich» abzuschreiben. Thermografische Aufnahmen sind aufwendig und kostspielig in der Herstellung. Sie stellen Wärmeverluste von Bauteilen nur plakativ dar, können diese aber nicht quantifizieren und eignen sich deshalb nicht als Entscheidungsgrundlage. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone ist für diesen Zweck viel besser geeignet. (Harald Hikel, Stv. Leiter Amt für Umwelt und Energie, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 08 04)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Wüthrich, GP)  betreffend «Einführung der Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit in den Langen Erlen» abzuschreiben. Im Wildtier- und Jagdgesetzes ist die Leinenpflicht im Kanton Basel-Stadt seit dem 1. April 2024 entsprechend dem Anliegen der Anzugstellenden geregelt. Während der Hauptsetz- und Brutzeit sind die wildlebenden Tiere vor Hunden geschützt. Wie gesetzlich vorgesehen, hat der Regierungsrat für den Kanton Basel-Stadt in der Verordnung zum Wildtier- und Jagdgesetz gleichzeitig bestimmte Gebiete – im Gebiet der Langen Erlen – auch in der Hauptbrut- und Setzzeit von der Leinenpflicht ausgenommen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Katja Christ, GLP) betreffend «smarte Stadtbeleuchtung» abzuschreiben. Die IWB Industrielle Werke Basel treiben die Umrüstungen die energetische Verbesserung und Modernisierung der Infrastruktur der öffentlichen Beleuchtungen konstant voran. Weil sich heute nicht abschliessend sagen lässt, wie gross der Bedarf für eine umfassende Anpassung der öffentlichen Beleuchtungsinfrastruktur in Bezug auf Smart City-Anwendungen ist und sich auch mit der bestehenden, modernen öffentlichen Beleuchtungsinfrastruktur in Basel entsprechende Lösungen realisiert werden können, lohnt sich eine breitere Umrüstung auf multifunktionale Leuchten mit Smart City-Modulen für den Regierungsrat gegenwärtig nicht. Die IWB wird die Entwicklung von Smart City-Anwendungen im öffentlichen Raum weiterhin aktiv verfolgen und bei Bedarf im Rahmen der ohnehin erfolgenden Erneuerungen reagieren. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Balz Herter, Die Mitte, und Andrea Elisabeth Knellwolf, Die Mitte, betreffend «Kongressstadt Basel» abzuschreiben. Der Regierungsrat hat im Rahmen der kantonalen Innovationsförderung die Kongressförderung im Februar 2024 um weitere acht Jahre verlängert und dafür insgesamt 7 Mio. Franken gesprochen. Mit den Beiträgen aus dem Programm können Kongresse in den Innovationsfeldern Life Sciences, Digitale Innovation und Nachhaltige Wirtschaft gefördert werden. (Auskunft: Samuel Hess, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 38)
  • die Verordnung über die Schulung und Förderung von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bildungsbedarf sowie die Spitalschulung angepasst. Der Grosse Rat hat am 18. September 2024 das Schulgesetz geändert und vier weitere Förderangebote eingeführt. Diese Ergänzung der Förderangebote wurde nun auch auf Verordnungsstufen nachvollzogen. Ebenfalls wurde die bereits im Ratschlag an den Grossen Rat beschriebene Änderung, dass neu auch Sozialpädagoginnen und Sozial­pädagogen die Lehr- oder Fachpersonen bei der Förderung unterstützen können, umgesetzt. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
  • einer Mittelentnahme von 3.5 Mio. Franken aus dem Standortförderungsfonds zur Umsetzung des Programms «Basel2037» zugestimmt. Das Programm unterstützt baselstädtische KMU bei der Umstellung auf nachhaltige Geschäftsmodelle, um das Netto-Null-Ziel bis 2037 zu erreichen. Es sensibilisiert Unternehmen für Klimathemen und bietet praxisnahe Beratung und Orientierung. Umgesetzt wird das Programm durch den neuen Verein «Basel2037», der vom Kanton Basel-Stadt in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeverband Basel-Stadt lanciert wird. (Auskunft: Samuel Hess, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. +41 61 267 85 38)
  • die Jahresrechnung 2024 des Standortförderungsfonds genehmigt. Im Jahr 2024 wurden durch den Standortförderungsfonds Programme mit Kosten von insgesamt rund 4,2 Mio. Franken gefördert. Der Fonds dient der Refinanzierung der Programme der Innovationsförderung und wird durch eine jährliche ordentliche Zuweisung von 2 Mio. Franken geäufnet. Im Jahr 2024 erfolgte gestützt auf den Beschluss des Grossen Rates von Anfang 2024 zur Stärkung der Innovationsförderung eine ausserordentliche Zuweisung an den Standortförderungsfonds von 30.2 Mio. Franken. (Auskunft: Samuel Hess, GL Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 38)
  • die aktuelle Planung von Projekten der Agenda «Nationale Infrastrukturen und Basisdienste Digitale Verwaltung Schweiz» für die Jahre 2024 – 2027 zur Kenntnis genommen. (Auskunft: Mario Magnanelli, Leiter IT BS, Finanzdepartement, Tel. 061 267 87 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung der Zivilschutzverordnung grundsätzlich begrüsst. Kernpunkte der Vorlage sind der Ersatz alternder Schutzbaukomponenten, die Anpassung der Schutzraumbaupflicht sowie die Erhöhung der Ersatzbeiträge. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • 170 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 3 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 2 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Bettingen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle der zurückgetretenen Ledwina Siegrist für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Schulrat der Sekundarstufe Vogesen gewählt:
    Tamara La Scalea
  • anstelle des zurückgetretenen Livia Kläui für den Rest der laufenden Amtsperiode in den Schulrat der Primarstufe Isaak Iselin gewählt:
    Naime Süer

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.