Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat …
- die Bestimmungen zur Reduktion der Mehrwertabgabe des vom Grossen Rat beschlossene Gegenvorschlags zur Initiative «Basel baut Zukunft» per 17. Februar 2025 in Kraft gesetzt. Mit dieser Teilinkraftsetzung wird die Erstellung von gemeinnützig vermietbarem Wohnraum zum neu reduzierten Mehrwertabgabesatz per 17. Februar 2025 ermöglicht. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
- dem Grossen Rat beantragt, dem Antrag Luca Urgese (FDP) auf Einreichung einer Standesinitiative betreffend «Ausweitung der Definition von Familienbetrieben» zuzustimmen. Eine Ausweitung des Familienbegriffs würde die rechtlichen Rahmenbedingungen an die Praxis anpassen, den tatsächlichen familiären Beziehungen gerecht werden und auf die unterschiedlichen Formen der Zusammenarbeit in Familienbetrieben reagieren. (Auskunft: Michael Mauerhofer, Leiter Bereich Arbeitsbedingungen, Amt für Wirtschaft und Arbeit, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 87 78)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Brigitte Kühne, (GLP) betreffend «Werkleitungsumlegungen/-bündelungen zugunsten von Bäumen» als Anzug zu überweisen. Die in der Motion erwähnte Möglichkeit der Bündelung bzw. des Baus von Leitungstunnels ist die technisch einfachste Massnahme zur Lösung von unterirdischen Raumkonflikten. Sie ist in der Umsetzung aber auch die aufwändigste, zeit- und kostenintensivste Lösung. Entsprechend kann der Bau von Leitungstunneln nicht flächendeckend umgesetzt werden. Der Regierungsrat möchte aber bei der Güterabwägung künftig Umwelt- und Nachhaltigkeitskriterien stärker gewichten und die zugrundeliegende Methodik entsprechend anpassen. (Auskunft: Gregor Leonhardt, Geschäftsbereichsleiter Infrastruktur, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 43 30)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Catherine Alioth (LDP) betreffend «Einrichtung einer öffentlichen Bibliothek für die Quartiere Kleinhüningen und Klybeck» als Anzug zu überweisen. Die Motionsforderung liegt nicht vollständig im Zuständigkeitsbereich des Grossen Rats oder des Regierungsrats und ist deshalb rechtlich unzulässig. Der Regierungsrat ist aber grundsätzlich bereit, die inhaltlichen Anliegen zum gegebenen Zeitpunkt in Abstimmung mit der privaten Trägerschaft GGG zu prüfen. (Auskunft: Jeannette Voirol, Leiterin Kulturinstitutionen, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 84 44)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Joël Thüring (SVP) betreffend «Ausbildungsobligatorium – zur Erhöhung der Abschlussquote im Kanton Basel-Stadt» als Anzug zu überweisen. Ein gesetzliches Ausbildungsobligatorium ist eine Option, die vertieft hinsichtlich ihrer Wirkung und auch ihrer Kosten geprüft werden muss. Das Erziehungsdepartement ist daran, mit einem breit angelegten stufenübergreifenden Massnahmenpaket auf der Grundlage einer Gesamtstrategie erste Projekte und Massnahmen umzusetzen. Die seriöse Erarbeitung der dafür notwendigen Grundlagen wie auch eine allfällige Umsetzung eines Ausbildungsobligatoriums ist innerhalb eines Jahres, wie in der Motion verlangt, nicht möglich. (Auskunft: Patrick Langloh, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 56 30)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Oliver Thommen (GP) und Sandra Bothe (GLP) betreffend "Messenger Dienst für die Basler Volksschulen» als Anzug zu überweisen. Beim Erziehungsdepartement laufen bereits Bemühungen, die Beschaffung und den Einsatz von Messenger-Diensten an den Volksschulen einheitlicher zu regeln. Dabei wird auch abgeklärt, ob künftig nur noch eine App eingesetzt werden soll und welche Kriterien dabei berücksichtigt werden müssen. (Auskunft: Urs Bucher, Leiter Volksschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 62 92)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Amina Trevisan (SP) betreffend «Förderung von Psychotherapieplätzen durch die Subventionierung der Weiterbildung von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeut:innen» nicht – oder falls doch - als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat bewertet die Subventionierung der Weiterbildung von psychologischen und ärztlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in der geforderten Form nicht als zielführender Lösungsansatz zur Bewältigung der Versorgungsengpässe im Bereich Psychotherapie. Statt isolierter Massnahmen ist entscheidend, das bestehende System effizienter zu gestalten. Damit die Versorgungssituation besser verstanden wird, soll in einem ersten Schritt mit einem Monitoring ein umfassendes Bild der aktuellen Lage erörtert werden. Auf dieser Basis sollen gezielt Massnahmen entwickelt werden. (Auskunft: Dr. Simon Fuchs, Kantonsarzt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 45 23)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christoph Hochuli (EVP) betreffend «Verbot von Einweg-E-Zigaretten» als Anzug zu überweisen. Die Motion verstösst gegen höherrangiges Recht und ist deshalb rechtlich unzulässig. Der Regierungsrat wird die Entwicklungen auf Bundesebene sowie in anderen Kantonen jedoch weiterverfolgen. Grundsätzlich würde der Regierungsrat ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten begrüssen. (Auskunft: Dorothee Frei Hasler, Generalsekretärin, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 95 49)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christine Keller (SP) betreffend Anpassung des Maximalalters beim Anspruch auf Ausbildungsbeilagen» als Anzug zu überweisen. Der Regierungsrat erachtet eine neue kantonale Leistung für Personen in Ausbildung bis zum 26. oder 27. Altersjahr, unabhängig von einer Bedürftigkeitsprüfung, als nicht zielführend, da sie den Grundsatz der gezielten Mittelverwendung nicht erfüllt. Er will das Thema der Aus- und Weiterbildungsfinanzierung von Erwachsenen inklusive das Stipendienwesen in einen umfassenderen strategischen Rahmen einbetten. (Auskunft: Simone Leibundgut, stv. Leiterin Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 13 83)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Christine Keller (SP) betreffend «Einführung einer Schlichtung bei Gesuchen gemäss dem Öffentlichkeitsprinzip» nicht zu überweisen. Es bestehen keine überzeugenden Gründe, weshalb im Rahmen des Zugangs zu amtlichen Dokumenten im Sinne des Öffentlichkeitsprinzips ein Schlichtungsverfahren analog zum Bundesrecht eingeführt werden sollte. Das im öffentlichen Recht geltende Legalitätsprinzip lässt kaum Raum für Kompromisse, da die Verwaltung das IDG von Amtes wegen prüfen muss und stets im Einzelfall abzuwägen hat, ob nicht mildere Massnahmen als die vollständige Verweigerung des Informationszugangs angebracht sind. Zudem bescheinigen auch die bisher ergangenen Gerichtsurteile, dass die kantonale Praxis im Umgang mit Informationszugangsgesuchen rechtskonform funktioniert. (Auskunft: Yvonne Schaffner, Leiterin Recht und Volksrechte, Staatskanzlei, Tel. 061 267 63 00)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Daniel Albietz (Die Mitte) und Michael Hug (LDP) betreffend Wiedereinführung des Gebietsprinzips im Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) nicht zu überweisen. Die Motion greift in die Organisationshoheit des Regierungsrates ein und ist deshalb rechtlich unzulässig. Auch inhaltlich wäre die Wiedereinführung der Gebietszuständigkeit zum heutigen Zeitpunkt nicht sinnvoll, da dank dieser Neuorganisation die Fristeinhaltung bei Baugesuchen bereits verbessert wurde und viele schon länger pendente Verfahren abgearbeitet werden konnten. (Auskunft: Luzia Wigger Stein, Leiterin Bau- und Gastgewerbeinspektorat, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 91 94)
- dem Grossen Rat beantragt, ihm (dem Regierungsrat) die Motion Laurin Hoppler (GP) betreffend «gezielte Unterstützungsmassnahmen für Junge Lehrpersonen während des Studiums» nicht zu überweisen. Mit dem Angebot des Begleiteten Berufseinstieges der Volksschule Basel-Stadt und der analogen Angebote an Mittel- und Berufsschulen verfügt der Kanton bereits über ein Programm, das auch auf die Zielgruppe der an basel-städtischen Schulen angestellten PH FHNW-Studierenden angewendet werden kann. Der Regierungsrat erachtet es deshalb für sinnvoll, an dieses spezifische Angebot anzuknüpfen und davon abzusehen, die Frage des Begleiteten Berufseinstieges auf vierkantonaler Ebene anzugehen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
- dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Michael Hug. LDP) betreffend «attraktivere Innenstadt in den Sommermonaten durch Sonnensegel» abzuschreiben. In der Freien Strasse besteht kein Potenzial für Entsiegelung und Baumpflanzungen, somit böte dieser Ort die idealen Voraussetzungen, um die Machbarkeit von Sonnensegeln zu überprüfen. Da nicht alle betroffenen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Zustimmung zur Setzung der notwendigen Verankerungen erteilten, konnte allerdings kein Testlauf durchgeführt werden. Es konnten jedoch wertvolle Erfahrungen gesammelt werden, so dass zukünftig klarer definiert werden kann, welche Strassen oder Plätze für eine Beschattung mittels Sonnensegel in Frage kommen. (Auskunft: Daniel Hofer, Co-Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 10)
- dem Grossen Rat die Übernahme der Liegenschaft «Wildt’sches Haus» am Petersplatz von der gleichnamigen Stiftung in das Eigentum des Kantons Basel-Stadt unter Weiterführung des Stiftungszwecks beantragt. Für die Bewirtschaftung wurden wiederkehrend Personalmittel in der Höhe von 120'000 Franken beantragt. Das Wildt’sche Haus soll weiterhin für Repräsentationszwecke und weitere Nutzungen der Universität Basel und dem Regierungsrat zur Verfügung stehen. (Auskunft: Barbara Schüpbach-Guggenbühl, Staatsschreiberin, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 85 60)
- in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Verordnung über das militärische Gesundheitswesen, welche die Organisation und Aufgaben des militärischen Gesundheitswesens regelt, grundsätzlich begrüsst. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
Hinweise
Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.