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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • dem Grossen Rat beantragt, die Motion Aeneas Wanner (GLP) betreffend «Durchsetzung von Geschwindigkeitsbegrenzungen Tempo 30 im Bereich von Schulhäusern und Kindergärten» sowie die Motion Christian C. Moesch (FDP) betreffend «Sicherheit für die Kindergarten-Kinder, Verkehrssignalisation/-markirung auf öffentlichen Strassen im Umkreis von Kindergärten» als erfüllt abzuschreiben. An praktisch allen Örtlichkeiten, an denen Schwachstellen mit hoher und mittlerer Priorität identifiziert wurden, konnte die Schulwegsicherheit verbessert werden. Weitere Verbesserungen werden in den nächsten Jahren im Rahmen grösserer Projekte umgesetzt. (Auskunft: Medienstelle Bau- und Verkehrsdepartement, bvd.medienstelle@bs.ch, Tel. 061 267 91 52)
  • dem Grossen Rat beantragt, einen parlamentarischen Vorstoss (Anzug Christine Keller, SP) betreffend «Freilaufareale für Hunde» abzuschreiben. Im Februar 2012 eröffnete der Kanton Basel-Stadt im Rahmen eines Pilotprojekts die erste eingezäunte Hundefreilaufzone im Horburgpark. Es folgten im Sommer 2013 zwei Hundebadezonen zu beiden Seiten des Rheinufers, auf der Höhe des Tinguely-Museums und am St. Alban-Rheinweg, die eingezäunte Hundefreilaufzone in der Merkuranlage sowie eine nicht eingezäunte Hundefreilaufzone am St. Johanns-Platz, beim Schützengraben sowie beim Holbeinplatz. Im September 2023 kamen drei zusätzliche Hundefreilaufflächen im Stadtgebiet hinzu. (Auskunft: Michel Laszlo, Kantonstierarzt und Leiter Veterinäramt, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 267 58 34)
  • dem Grossen Rat beantragt, für den Umbau und die Sanierung der in der Schutzzone befindlichen Liegenschaft Gerbergasse 13/Freie Strasse 12 (ehemalige Hauptpost) eine Finanzhilfe in Höhe von 856'500 Franken als finanzrechtlich neues Vorhaben in das Investitionsprogramm aufzunehmen. Die ehemalige Hauptpost wurde 1852/53 erbaut und 1878/80 erweitert und befindet sich heute in der Stadt- und Dorfbild-Schutzzone. Das Gebäude ist im Denkmalverzeichnis des Kantons Basel-Stadt eingetragen. (Auskunft: Dirk Schmid, Kantonale Denkmalpflege, Bau- und Verkehrsdepartement, 061 267 66 44)
  • im Rahmen des Clubfördermodells folgende Beiträge zulasten der vom Musikbüro Basel gemäss Leistungsvereinbarung für Programmförderung Clubs verwalteten zweckgebundenen Fördermittel genehmigt:
    Club Basso: Fr. 68'639 (Jan-Dez 2025)
    Club Hirscheneck: Fr. 75'000 (Jan-Dez 2025)
    Club Humbug: Fr. 65'000 (Jan-Dez 2025)
    Club Kaschemme: Fr. 150'000 (Jan 2025-Dez 2026)
    Club Sudhaus: Fr. 75'000 (Jan-Dez 2025)
    (Auskunft: Dr. Katrin Grögel, Leiterin Abteilung Kultur, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 40 22)
  • dem Verein Stadtbelebung Clara eine Finanzhilfe von insgesamt 180'000 Franken aus dem Stadtbelebungsfonds für die Durchführung des «Claramarktes» in den Jahren 2025–2027 bewilligt. Der Markt ist geeignet, den Claraplatz und die umliegenden Strassen zu beleben und die Attraktivität des Platzes zu verbessern. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • den Jahresbericht des Stadtbelebungsfonds 2024 zur Kenntnis genommen. Im Berichtsjahr hat der Stadtbelebungsfonds vier Projekte gutgeheissen. Insgesamt hat der Fonds im Jahr 2024 Unterstützungszahlungen in der Höhe von 190'000 Franken geleistet. Der Fondssaldo beläuft sich per 31. Dezember 2024 auf 4'960'163.20 Franken. (Auskunft: Lukas Ott, Leiter Kantons- und Stadtentwicklung, Präsidialdepartement, Tel. 061 267 42 30)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Anpassung der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen grundsätzlich begrüsst. Sie erfolgt im Zusammenhang mit den gesetzgeberischen Arbeiten des Bundes, um die Kapazitäten der Schweiz zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen zu vergrössern. (Auskunft: Christian Gossweiler, Rechtsabteilung, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 93 76)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung zum Bezug von Mitteln und Gegenständen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) grundsätzlich begrüsst. Diese Öffnung birgt Chancen und ist im Interesse der Kostendämpfung positiv zu sehen. Die Vorlage enthält jedoch Unklarheiten bezüglich der konkreten Umsetzung auf Verordnungsebene, weswegen Aufwand und Nutzen noch nicht abschliessend beurteilt werden können. Ausserdem muss die Versorgungssicherheit beachtet werden. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) zur Sicherstellung des Prinzips der einmaligen Erhebung von Daten (Once-Only-Prinzip) grundsätzlich begrüsst. Es kann redundante Erhebungen vermeiden, die Organisation und Transparenz der Datenflüsse verbessern und den Zugang zu den Daten und ihre Verwendungsmöglichkeiten erweitern. Damit diese Ziele erreicht werden, brauchen die Kantone einen möglichst umfassenden Zugang zu den Daten, welche der Erfüllung sämtlicher Kantonsaufgaben in der Gesundheitsversorgung dienen. (Auskunft: Anna Eichenberger, Leiterin Bereich Gesundheitsversorgung, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 205 32 40)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Teilrevision des Bundesgerichtsgesetzes grundsätzlich begrüsst. Sie beinhaltet Präzisierungen und Vereinheitlichungen, die Kodifizierung von Rechtsprechung, aber auch die Anpassung der Gerichtsorganisation und kleine Anpassungen des Verfahrens vor Bundesgericht. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgeschlagene Einführung eines spezifischen Foltertatbestandes in das schweizerische Strafrecht grundsätzlich begrüsst. Die Vorlage verfolgt einerseits das Ziel, die Gesetzgebung zu stärken und ein Zeichen gegen solche Verbrechen zu setzen. Anderseits soll auch die Fähigkeit der Schweiz zur Gewährung von Rechtshilfe in Strafsachen an andere Staaten weiter ausgebaut werden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung die vorgesehene Einführung eines Verbots nationalsozialistischer Symbole begrüsst. Die Umsetzung des entsprechenden Gesetzes birgt aber einige Herausforderungen und führt zu einem Mehraufwand für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung zur totalrevidierten Verordnung über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung die Zielsetzungen des Bundesrats, insbesondere die Berücksichtigung der Referenzgrösse der mittleren Prämie und der jährlichen Bruttokosten für die Berechnung des Bundesanteils sowie des kantonalen Mindestanteils an der Prämienverbilligung, unterstützt. Gemäss den aktuellen Berechnungen des Bundesamtes für Gesundheit übertrifft der Kanton Basel-Stadt den neu vorgesehenen kantonalen Mindestbeitrag der Prämienverbilligung deutlich. Die auf kantonaler Ebene notwendigen Umsetzungsarbeiten werden bis zum vorgesehenen Inkrafttreten der Bundesverordnung ab 1. Januar 2026 abgeschlossen sein. (Auskunft: Dr. Antonios Haniotis, Amt für Sozialbeiträge, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 86 39)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung an die Staatspolitische Kommission des Nationalrats das Anliegen, das Verschulden an der Sozialhilfeabhängigkeit beim Widerruf oder der Nichtverlängerung von ausländerrechtlichen Bewilligungen zu berücksichtigen, begrüsst. Der Grad des Verschuldens der betroffenen Person an ihrer Sozialhilfeabhängigkeit wird bereits heute im Rahmen der Verhältnismässigkeitsprüfung beziehungsweise der Ausübung des pflichtgemässen Ermessens durch das Migrationsamt berücksichtigt. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • 94 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Stadt Basel unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • 33 Aufnahmen in das Bürgerrecht der Gemeinde Riehen unter gleichzeitiger Verleihung des Kantonsbürgerrechts bestätigt.
  • anstelle des zurückgetretenen Richard Schlägel für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Verwaltungskommission der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt  gewählt:
    Daniel Petitjean
  • anstelle des zurückgetretenen Bernhard Frey Jäggi für den Rest der laufenden Amtsperiode in die Paritätische Betriebskommission Motorfahrzeugprüfstation beider Basel gewählt:
    Markus Sennhauser

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.