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Kurzmitteilungen aus der Regierungsrats-Sitzung (Bulletin)

Medienmitteilung

Regierungsrat

Der Regierungsrat hat …

  • die Verordnung zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch per 1. Mai 2025 angepasst. Unter anderem hat das Grundbuch- und Vermessungsamt zur Stärkung eines kundenfreundlichen und digitalisierten Angebots ein neues Formular zur elektronischen Bestellung und Bezahlung von Grundbuchauszügen erarbeitet. Beglaubigte Grundbuchauszüge kosten künftig nur noch 30 Franken statt bisher 40 Franken. (Auskunft: Annatina Wirz, Leiterin Grundbuch Basel-Stadt, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. 061 267 92 84)
  • für die Erhaltung und Sanierung der Familiengärten eine Rahmenausgabe für das Jahr 2025 in Höhe von 400'000 Franken bewilligt. Die Freizeitgärten des Kantons Basel-Stadt bedeuten für zahlreiche Menschen ohne eigenen Garten ein wichtiges Stück Lebensqualität. Nun ist die Infrastruktur vieler Freizeitgartenareale wie etwa Beläge, Wasserleitungen und WC-Anlagen veraltet und muss dringend saniert werden. (Auskunft: Jonas Lüscher, Stadtgärtnerei, Bau- und Verkehrsdepartement, Tel. +41 61 26767 54)
  • den vom Universitätsrat verabschiedeten Budgetbericht für das Jahr 2025 zur Kenntnis genommen und festgestellt, dass die finanziellen Dispositionen der Universität dem Leistungsauftrag 2022–2025 entsprechen. (Auskunft: Dr. Simon Aeberhard, Stv. Leiter Hochschulen, Erziehungsdepartement, Tel. 061 267 82 60)
  • den Bericht zum Landschaftspark Parc des Carrières zur Kenntnis genommen. Eine von drei der von Basel-Stadt mitfinanzierten Etappen des Parks ist bereits fertiggestellt. Baslerinnen und Basler, vor allem aus Basel West, profitieren von dem neu geschaffenen attraktiven Naherholungsgebiet. Mit der 2. Etappe kann die Parkfläche verdoppelt und das Wegsystem erweitert werden. Es werden mehr als 60 neue Bäume und über 2'000 m2 Hecken gepflanzt und artenreiche Wiesen angesät. In dieser 2. Etappe beteiligt sich der Kanton Basel-Stadt mit 30'000 Franken. (Auskunft: Luigi Poppa, Städtebau & Architektur, BVD, Tel. 061 267 61 70)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den indirekten Gegenvorschlag (Änderung des Kernenergiegesetzes) zur Volksinitiative «Jederzeit Strom für alle (Blackout stoppen)» abgelehnt. Eine Unterstützung würde eine Aufhebung des Neubauverbots für Kernkraftwerke bedeuten. Aufgrund der Unvereinbarkeit mit den einschlägigen Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen des Kantons Basel-Stadt lehnt der Regierungsrat den indirekten Gegenvorschlag ausdrücklich ab. (Auskunft: Dr. Yves Parrat, Kantonschemiker, Gesundheitsdepartement, Tel. 061 385 25 23)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Bericht «Neuausrichtung KSD - Nationaler Verbund Katastrophenmedizin KATAMED» begrüsst. Das Ziel ist es unter anderem, die Besonderheiten in der Vorbereitung, Planung und Bewältigung von Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen sichtbar zu machen. Gemäss der neuen Vision werden in den Handlungsfeldern umsetzbare Massnahmen für die Neuausrichtung beschrieben, welche die Fähigkeit zur Bewältigung von Ausnahmesituationen im Gesundheitswesen stärken sollen. (Auskunft: Toprak Yerguz, Leiter Kommunikation, Justiz- und Sicherheitsdepartement, Tel. 061 267 71 72)
  • in der eidgenössischen Vernehmlassung den Verordnungsentwurf über die zentrale Bewirtschaftung des Angebots an elektrischer Energie im Fall einer schweren Mangellage grundsätzlich begrüsst. Die Bewirtschaftung der Elektrizitätsproduktion in der Schweiz durch eine nationale Institution würde einen massiven Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit und die Eigentumsgarantie darstellen und ist als Ultima Ratio anzusehen. Der Kanton Basel-Stadt erwartet in jedem Fall, dass der Bund zur Verhinderung einer Mangellage vor allem auch nachfrageseitige Massnahmen ergreift, um beispielsweise die Nachfrage bei Grossverbrauchern zu reduzieren. (Auskunft: Dr. Claus Wepler, Generalsekretär, Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt, Tel. 061 267 85 17)

Hinweise

Die Regierungsratsbeschlüsse und die Dokumente des Regierungsrates an den Grossen Rat werden jeweils in der Regel am Mittwoch und ausnahmsweise auch am Freitag auf Regierungsratsbeschlüsse | Kanton Basel-Stadt (bs.ch) im Wortlaut veröffentlicht.