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Regierungsrat stimmt Einführung des Jahreszeugnisses in der 6. Klasse zu

Medienmitteilung

Regierungsrat

Ab dem Schuljahr 2025/26 erhalten Schülerinnen und Schüler der 6. Primarklasse ein Jahreszeugnis. Dieses ersetzt die bisherigen Semesterzeugnisse und bildet die Grundlage für die Zuteilung in die Leistungszüge der Sekundarschule.

Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 7. Januar 2025 die Einführung eines Jahreszeugnisses für die 6. Klasse beschlossen. Die Neuerung tritt auf Beginn des Schuljahrs 2025/26 in Kraft. 

Das Jahreszeugnis ändert das Übertrittsverfahren in die Sekundarschule. Das Jahreszeugnis wird neu Mitte April ausgestellt und ersetzt die bisherigen Semesterzeugnisse im Januar und Juni. Es dient als Grundlage für die Zuweisung der Schülerinnen und Schüler in die Leistungszüge A (allgemeine Anforderungen), E (erweiterte Anforderungen) oder P (hohe Anforderungen) der Sekundarschule. Die Option zur freiwilligen Aufnahmeprüfung bleibt weiterhin bestehen.

Bereits in der 5. Klasse werden die Schülerinnen und Schüler mit der Notengebung vertraut gemacht. Das Standortgespräch in der 6. Klasse zwischen Januar und Mitte Februar bereitet auf den Übertrittsprozess vor: Hier informiert die Lehrperson die Erziehungsberechtigten und das Kind mündlich über den aktuellen Leistungsstand sowie den möglichen Leistungszug.

Das Jahreszeugnis wurde von einer grossen Mehrheit der Lehrpersonen gewünscht. Mit der Abgabe des Jahreszeugnisses Mitte April soll der Prüfungsdruck auf die Primarschülerinnen und -schüler reduziert werden. Das hat allerdings auch zur Folge, dass die Schülerinnen und Schüler erst spät die endgültige Leistungszugzuteilung und damit ihr Schulhaus, ihre Klasse und ihren Stundenplan erfahren.