Revision der Hundeverordnung in zwei Punkten
MedienmitteilungRegierungsrat
Der Regierungsrat hat an seiner heutigen Sitzung die Verordnung betreffend das Halten von Hunden (Hundeverordnung) beschlossen. Im Kanton Basel-Stadt müssen demnach Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter ab 1. April 2025 den Hunde-Erziehungskurs «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» besuchen. Auf denselben Zeitpunkt wird zudem die metallene Hunderegistrierungsmarke abgeschafft.
Die Verordnung betreffend das Halten von Hunden (Hundeverordnung) wird per 1. April 2025 in zwei Punkten revidiert.
Start der Kurse für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter
Der Grosse Rat hat im Juni 2024 beschlossen, für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter wieder eine Pflicht zum Besuch einer praktischen Hundehalterausbildung einzuführen. Inzwischen hat der Regierungsrat in der Hundeverordnung die hierfür erforderlichen Ausführungsbestimmungen erlassen, so dass die Kurspflicht ab 1. April 2025 eingeführt werden kann.
Die Kurspflicht betrifft nur Personen, die erstmals einen Hund halten. Personen, die bereits einen Hund gehalten haben, sind von der Kurspflicht ausgenommen. Die Kurspflicht beinhaltet acht Praxis-Lektionen mit einigen theoretischen Elementen und ist prüfungsfrei. Die Lektionen müssen innerhalb von zwölf Monaten nach der Übernahme des Hundes absolviert werden. Das Mindestalter der Hunde zu Kursbeginn beträgt vier Monate.
Das Veterinäramt wird die Ausführungsvorschriften, die zugelassenen Kursanbieter, den genauen Ablauf und die Kursinhalte des «Basiskurses Mensch & Hund Basel-Stadt» demnächst auf seiner Webseite www.bs.ch/veterinaeramt publizieren. Damit werden Personen, die erstmals einen Hund halten, bald im Bild sein über die Kursanbieterinnen und Kursanbieter, bei welchen sie ihre Ausbildung absolvieren können, um eine gültige Bescheinigung für den Ausbildungsnachweis zu erhalten. Der «Basiskurs Mensch & Hund Basel-Stadt» wird vom Verband Kynologie Ausbildungen Schweiz (VKAS) organisiert und durchgeführt.
Der Kurs für Neuhundehalterinnen und Neuhundehalter wird im Kanton Basel-Stadt wiedereingeführt, nachdem seit der nationalen Aufhebung des Obligatoriums im Jahr 2016 die Anzahl gemeldeter Vorfälle mit aggressiven Hunden und Bissverletzungen im Kanton Basel-Stadt wieder zugenommen haben. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf die öffentliche Sicherheit und den Tierschutz wurde deshalb eine kantonale Wiedereinführung des Praxiskurses für notwendig erachtet. Eine entsprechende Kurspflicht ist in vielen anderen Kantonen bereits umgesetzt worden oder wird wieder in Betracht gezogen.
Hunderegistrierungsmarke wird abgeschafft
Im Rahmen der vorliegenden Revision wird zudem die Gelegenheit genutzt, die für jeden im Kanton gehaltenen Hund statuierte Pflicht zum Tragen einer metallenen Registrierungsmarke abzuschaffen. Damit wird dem Anzug Lukas Faesch (LDP) betreffend «Abschaffung der metallenen Registrierungsmarke bei Hunden» entsprochen.
Die Hunderegistrierungsmarke ist im Zeitalter der Chiptechnik in der Tat nicht mehr zeitgemäss. Da jeder Hund im Kanton inzwischen mit einem Mikrochip bei der schweizerischen Chipstelle AMICUS gekennzeichnet und registriert werden muss, erscheint es als nicht verhältnismässig, zusätzlich an der veralteten Registrierungsmarke festzuhalten. Aus diesen Gründen ist der Regierungsrat der Auffassung, dass die Registrierungsmarke, wie in den meisten anderen Kantonen, abgeschafft werden soll. Die entsprechenden Bestimmungen in der Hundeverordnung werden per 1. April 2025 gestrichen. Hunde müssen ab diesem Datum die Hundemarke nicht mehr tragen.