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Änderung der Verordnung über das Abfallverhalten

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Medienmitteilung des Tiefbauamtes -- Die Stadtreinigung hatte bisher keine gesetzliche Grundlage um gegen wiederholtes Falschverhalten bei der Bereitstellung von Bebbi-Säcken vorzugehen. Die Folge waren Unmut in der Bevölkerung und Reklamationen über tagelang - auch über das Wochenende - auf der Allmend liegende Bebbi-Säcke. Diese stören das Sauberkeitsempfinden der Bevölkerung unserer Stadt empfindlich. Neu wird in der Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) verboten dass Bebbi-Säcke zur falschen Zeit oder am falschen Ort bereitgestellt werden. Die Stadtreinigung setzt aber primär auf Beratung und Information. Wie die Erteilung von Bussen gehandhabt wird ist noch offen.

Der Regierungsrat hat auf Empfehlung des Baudepartements die Verordnung über Abfallsammlungen in der Stadt Basel (ASV) geändert. Zur falschen Zeit bereitgestellte Bebbi-Säcke, die über das Wochenende oder über mehrere Tage auf der Allmend liegen, lösen bei der Bevölkerung Unmut aus. Bisher hatte die Stadtreinigung keine gesetzliche Grundlage, um in solchen Fällen gegen den Verursacher vorzugehen. Neu wird in der besagten Ordnung verboten, Bebbi-Säcke zur falschen Zeit oder am falschen Ort bereitzustellen. Ebenfalls darf Abfall nicht auf Allmend geworfen oder liegengelassen werden. Die Stadtreinigung hat damit eine gesetzliche Grundlage, um gegen Abfallsünder vorzugehen. Primär will sich die Stadtreinigung mit Beratung und Information für mehr Sauberkeit und korrekte Bereitstellung einsetzen. Erst wenn dies nichts nützt, können Bussen ausgesprochen werden.

Wer einen Bebbi-Sack zur falschen Zeit bereitstellt, wird von der Stadtreinigung mit einem Informationsblatt auf die korrekte Bereitstellung hingewiesen. Mit Personen, die ihr Abfallverhalten trotzdem nicht ändern, wird das persönliche Gespräch gesucht. Die Stadtreinigung versucht in solchen Fällen jeweils auch über die Hausverwaltung oder den Hausbesitzer Einfluss zu nehmen. Es gab aber bisher immer wieder Personen, die trotz all dieser Bemühungen der Stadtreinigung ihr Verhalten nicht anpassten. Bis anhin konnte die Stadtreinigung aber weiter nichts unternehmen.

Mit der Änderung der ASV besteht neu eine gesetzliche Grundlage, in solchen Fällen eine Busse zu erteilen. Wie hoch diese sein wird, steht zur Zeit aber noch nicht fest.

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Weitere Auskünfte

Axel Fischer, Leiter Abfallentsorgung, Stadtreinigung, Tiefbauamt Tel. 061 385 14 02 André Frauchiger, Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit, Tiefbauamt Tel. 061 267 93 20

Bau- und Verkehrsdepartement

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