Erhebung der Baumschutzabgabe
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Medienmitteilung der Stadtgärtnerei -- Die rund 17'000 Liegenschaftseigentümerinnen und –eigentümer des Kantons Basel-Stadt haben in diesen Tagen erstmals eine Rechnung für die Baumschutzabgabe erhalten. Sie beträgt ein Hunderttausendstel des Gebäudeversicherungswertes. Bis anhin wurde dieser Betrag von der Gebäudeversicherung über die Beitrags-Abrechnung für Strassenreinigung und Baumschutz erhoben. Da Bäume aber im Sinne der Gebäudeversicherung nicht zu den versicherten Gütern gehören wird von nun an das Amt Stadtgärtnerei und Friedhöfe das Inkasso der Baumschutzabgabe vornehmen.
Gestützt auf ein Verwaltungsgerichtsurteil hat die Stadtgärtnerei auf die Erhebung der Baumschutzabgabe für die Jahre 1999 und 2000 verzichtet, um die bis dahin eingegangenen Baumschutzabgaben vollständig als Beiträge an private Liegenschaftseigentümerinnen und Liegenschaftseigentümer im Sinne des Gesetzes weiterzugeben. Nun wurde erstmals für die Jahre 2001 und 2002 Rechnung gestellt.
Die Stadtgärtnerei unterstützt die Neupflanzung und Sanierung von Bäumen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Dachbegrünungen und Fassadenbepflanzungen aufgrund des Gesetzes zum Schutz und zur Förderung des Baumbestandes im Kanton Basel-Stadt (Baumgesetz) und der entsprechenden Baumschutzverordnung. Jährlich wurden bisher aufgrund der Baumschutzabgabe rund Fr. 140'000. -- im genannten Sinne verwendet.
Damit auch in Zukunft Subventionen und Beiträge an Neupflanzungen und Sanierungen von privaten Grünflächen möglich sind, werden die Abgaben für die Jahre 2001 (rückwirkend) und folgende vorerst im Zweijahresrhythmus erhoben. Dieses Vorgehen wurde gewählt, um die administrativen Kosten für die Rechnungsstellung so gering wie möglich zu halten und die Subventionen im bestmöglichen Rahmen an die Antragstellerinnen und Antragsteller weitergeben zu können. In vielen Fällen resultieren bei der Rechnungsstellung dennoch Bagatellbeträge unter Fr. 10.-. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden diese Rechnungen dennoch gestellt. Es entstehen daraus im Vergleich zu den Vorjahren keine Mehrkosten bei der Administration oder für die Liegenschaftseigentümer.
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