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Mobilfunkantennen halten strenge Grenzwerte ein

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Medienmitteilung des Lufthygieneamtes beider Basel -- Kontrollmessungen des Lufthygieneamts beider Basel in der Umgebung von Mobilfunkantennen zeigen dass die strengen Umweltvorschriften eingehalten werden. Die Beurteilung erfolgte nach der neuen Richtlinie des Bundes. Weitere Messungen der Gesamtbelastung durch Elektrosmog in der Region zeigen erwartungsgemäss tiefe Werte.

Ende Juni hat das BUWAL zwei Richtlinien betreffend Strahlung von Mobilfunkantennen veröffentlicht. Die Vollzugsempfehlung zur Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), welche die Methodik für die Prognose und Beurteilung der Strahlung vor dem Antennenbau festgelegt, sowie die Empfehlung, wie die Strahlung einer Mobilfunkantenne zu messen ist, wenn die Antenne bereits in Betrieb ist. Die neuen Vollzugshilfsmittel verbessern die Rechtssicherheit, da jetzt Grundsatzfragen geklärt sind, die bisher zu öffentlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen geführt haben. An der bisherigen Praxis wird sich jedoch nichts Wesentliches ändern.

Das Lufthygieneamt beider Basel (LHA) hat in den letzten Jahren neben der Prüfung von neuen Mobilfunkantennen auch die bestehenden Anlagen einer Inspektion und Prognose der Strahlenbelastung unterzogen. Wenn bei dieser Berechnung der Strahlenbelastung ein Wert ermittelt wird, der 80 Prozent des Anlagegrenzwerts der NISV überschreitet, so wird eine Kontrollmessung verlangt. Aufgrund dieser Vorgaben wurden bisher Kontrollmessungen bei rund 40 Mobilfunkantennen mit mutmasslich hohen Strahlenbelastungen durchgeführt. Diese konnten jetzt anhand der neuen Messempfehlung definitiv beurteilt werden. Die Messungen zeigen, dass die strengen Grenzwerte der NISV eingehalten werden. Sogar an den höchstbelasteten Orten lagen die Werte bei zwei Dritteln der Fälle unter 50 Prozent des zulässigen Anlagegrenzwerts. Dieser beträgt je nach Sendefrequenz (900 bzw. 1800 Megahertz für GSM sowie 2100 Megahertz für UMTS) 4, 5, bzw. 6 Volt pro Meter. Für die Beurteilung müssen die Messwerte auf die maximale Sendeleistung hochgerechnet werden. Die in der Praxis auftretenden Belastungen sind in Regel rund 30 bis 50 Prozent tiefer.

Nur bei einer Antenne in der Stadt Basel wurde zunächst eine Überschreitung des Grenzwerts festgestellt. Die maximale Sendeleistung dieser Anlage wurde anschliessend so weit reduziert, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet ist. In einer weiteren Messkampagne hat das LHA die Strahlenbelastung an 15 Standorten in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft untersuchen lassen, die nicht unmittelbar durch Mobilfunkantennen betroffen sind. Ziel dieser Untersuchung war es, eine erste Bestandesaufnahme über die durchschnittliche Gesamtbelastung der Bevölkerung durch Elektrosmog im Hochfrequenzbereich, unter Berücksichtigung weiterer Sendeanlagen (Radio, Fernsehen, Betriebsfunk usw.) zu erhalten. Dabei zeigte sich, dass die Hintergrundbelastung mit Werten zwischen 0.05 und 0.3 Volt pro Meter erwartungsgemäss sehr tief liegt. Radio und Fernsehen tragen im Schnitt mehr zu dieser Hintergrundbelastung bei als der Mobilfunk.

Die Strahlenbelastung in der näheren Umgebung des Sendeturms auf dem Chrischonahügel bedarf jedoch einer weiteren Abklärung; im Herbst ist diesbezüglich eine spezielle Messkampagne vorgesehen.

Diese ersten Messungen bestätigen, dass die Belastung der Basler Bevölkerung durch Elektrosmog den strengen Anforderungen der Umweltschutzgesetzgebung entspricht. Diese will im Sinne der Vorsorge die Langzeitbelastung möglichst tief halten, um das heute noch kontrovers diskutierte Gesundheitsrisiko bei niedrigen Strahlenbelastungen zu minimieren.

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Weitere Auskünfte

Gaston Theis, Abteilungsleiter Nichtionisierende Strahlung, LHA beider Basel, Tel. 061 9256141, E-Mail: gaston.theis@bud.bl.ch

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