Prophylaxe gegen Feuerbrand: Pflanzverbot für Cotoneaster und Stranvaesien
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Medienmitteilung der Stadtgärtnerei -- Mit Verordnung des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartementes EVD vom 15. April 2002 hat der Bund die Produktion und das Inverkehrbringen aller Cotoneaster- und Stranvaesien-Arten verboten. Dies als Prophylaxe gegen die gefährliche Bakterienkrankheit Feuerbrand die seit 1989 grosse wirtschaftliche Schäden an Obstanlagen Baumschulen und Grünanlagen in der Schweiz verursacht hat.
Im Kanton Basel-Stadt wurden seit 1997, dem erstmaligen Auftreten des Feuerbrandes in der Region, rund 700 Wirtspflanzen, davon 84 % Cotoneaster (Zwergmispeln) und 12 % Kernobstbäume (Apfel-, Birn- und Quittenbäume) wegen Feuerbrandbefall gerodet. Im vergangenen Jahr mussten dank eingehender Kontrollen besonders gefährdeter Quartiere in Riehen, im Bruderholz und im Neubadquartier nur sieben hochwachsende Cotoneaster entfernt werden. Während verschiedene Kantone systematische vorbeugende Rodungsaktionen für hochwachsende Cotoneaster anordneten, hat sich das moderate Vorgehen in unserem Kanton gelohnt.
In Basels öffentlichen Anlagen, Pärken und Grünflächen sind heute kaum mehr Cotoneaster anzutreffen. Die Stranvaesie oder Glanzmispel, ein Rosengewächs aus Westchina mit glänzend grünen, vor Blattfall intensiv roten leuchtenden Blättern, ist ein prachtvoller Strauch, doch recht selten anzutreffen. Dagegen sind die Basler Friedhöfe noch voll von Teppich-Zwergmispeln, immergrün, gut schnittverträglich, weiss blühend, gut als Bienentracht und anschliessend mit kleinen roten Beeren. Mit dem Pflanzverbot können diese Modepflanzen der Sechzigerjahre nicht von einem Tag auf den andern zum Verschwinden gebracht werden. Dagegen bietet sich beim Entstehen von Lücken auf den Grabfeldern die Möglichkeit, andere robuste und dekorative Bodendecker zu pflanzen.
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