Lärmempfindlichkeitsstufenplan für die Stadt Basel
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Medienmitteilung des Hochbau- und Planungsamtes -- Nach Überweisung des Lärmempfindlichkeitsstufenplans (LESP) an den Grossen Rat und nach Vorberatung in der grossrätlichen Bau- und Raumplanungskommission führt das Baudepartement im Auftrag der Kommission eine nochmalige Teilplanauflage zur Bereinigung des LESP-Entwurfes durch. Im Anschluss daran wird die Vorlage voraussichtlich im Frühling 2003 im Gesamtrat behandelt werden können. Nach langjährigen intensiven Entwurfsarbeiten liegt mit dem LESP ein ausgereifter Plan vor der den räumlichen Eigenarten der Stadt den Anliegen der Bevölkerung und der Wirtschaft und den Zielen zur Stadtentwicklung differenziert Rechnung trägt: Der LESP wirkt auf eine Verbesserung der städtischen Wohn- und Lebensqualität hin; er bezweckt den langfristigen Erhalt der bestehenden Arbeitsplätze die Klärung der Quartierstrukturen und die planerische Abstimmung mit der Verkehrsentwicklung.
Das Bundesgesetz über den Umweltschutz und die eidgenössische Lärmschutz-Verordnung verlangen, dass den Nutzungszonen im Zonenplan unterschiedliche Empfindlichkeitsstufen bezüglich Lärm zugeordnet werden. Damit wird definiert, wieviel Lärm an einem lärmempfindlichen Ort durch ortsfeste Einrichtungen höchstens zu tolerieren ist. Um zu gewährleisten, dass die entsprechenden Belastungsgrenzwerte auch eingehalten werden, bestehen je nach Situation verschiedene Anforderungen, wenn lärmerzeugende Anlagen oder lärmempfindliche Räume neu erstellt oder wesentlich geändert werden oder wenn ortsfeste Anlagen, die übermässigen Lärm verursachen, zu sanieren sind.
Zwei Entwürfe eines Lärmempfindlichkeitsstufenplanes der Stadt Basel (LESP) wurden nacheinander in den Jahren 1997 und 1998 öffentlich aufgelegt. Unter Berücksichtigung von Eingaben Betroffener und Interessierter wurden 1999 einzelne Gebiete neu aufgelegt. Im Dezember 2001 genehmigte der Regierungsrat den Ratschlag zum LESP zur Weiterleitung an den Grossen Rat. Dieser überwies die Vorlage an die von Bernhard Christ präsidierte Bau- und Raumplanungskommission.
Bei der eingehenden Beratung des Plans und der dagegen bestehenden 192 Einsprachen wurden in der Grossratskommission keine grundsätzlichen Änderungsanträge zur Regierungsvorlage gestellt. Die dem Plan zugrunde liegenden Planungsgrundsätze der Blockeinstufung und Strassenbehandlung wurden als zweckmässig befunden. Die Kommission sieht jedoch einzelne Entwurfsänderungen vor, die mit der Gutheissung von Einsprachen, mit geänderten räumlichen Verhältnissen, mit der Kenntnis neuer Daten oder mit der politischen Gesamtbeurteilung begründet sind. Diese Änderungen machen nochmals eine Teilplanauflage nötig, die das Baudepartement vom 27. Januar bis 25. Februar im Auftrag der Bau- und Raumplanungskommission durchführt. Die Entwurfsänderungen werden zugunsten der Wohnqualität beantragt und betreffen unter anderen die Quartiere Gundeldingen und St. Johann. Im Anschluss an die Teilplanauflage wird die Kommission ihre Einsprachenbehandlung abschliessen und dem Grossen Rat ihren Bericht mit ihren Anträgen unterbreiten.
Für den LESP wurden 37 Entwurfsvarianten studiert. Auf dem Hintergrund von zehn Jahren Vollzugspraxis und unter Berücksichtigung der zahlreichen Anregungen von Betroffenen und Interessierten trägt der LESP den Bedürfnissen der Stadt Basel nunmehr sehr differenziert Rechnung. Er ist auf den Zonenplan, auf den Bestand an Wohn- und Arbeitsnutzungen, auf den Wohnanteilplan und auf weitere Informationen und Ziele ausgerichtet. Da er die Standortbedingungen bei zukünftigen Nutzungsänderungen beeinflusst, wurde auf die zweckmässige Verteilung der Empfindlichkeitsstufen, d.h. auf die verträgliche Nachbarschaft von Wohn-, Misch- und Arbeitsnutzungen Wert gelegt.
Bei den für Basel typischen Blockrandbebauungen erweisen sich die Innenhöfe als "akustische Einheiten". Die Empfindlichkeitsstufen sind demgemäss im Blockraster zugeordnet. In den Innenhöfen der Empfindlichkeitsstufe II ist damit ein einheitlich hoher Lärmschutz zum Vorteil der Anwohnenden gewährleistet. In der Empfindlichkeitsstufe III dagegen hat das Gewerbe Spielraum für die Ausübung seiner Tätigkeiten. Die Stufe IV ist für die Aktivitäten der Industrie und für grossflächige Bahnareale vorgesehen.
Der LESP entspricht den Zielen zur Verbesserung der städtischen Wohn- und Lebensqualität. Mit Zuordnung der auf die Wohnfunktion ausgerichteten Empfindlichkeitsstufe II wird die Sicherung der vorhandenen Qualitäten in den äusseren Wohnbezirken und in den hochwertigen innerstädtischen und rheinufernahen Gebieten bezweckt. In den dicht bewohnten Quartieren Gundeldingen, St. Johann und Matthäus, auch im Gotthelf, Iselin und Am Ring kann der LESP zur langfristigen Aufwertung der Wohn- und Lebensqualität beitragen.
Der LESP berücksichtigt aber auch die Bedürfnisse des Gewerbes: Die Innenstadt kann ihre Zentrumsfunktionen für die Agglomeration weiterhin erfüllen; die umliegenden Wohngebiete sind mit punktuellen, linearen und rasterförmigen Mischgebieten der Empfindlichkeitsstufe III durchsetzt. In ihnen kann Gewerbe bestehen und sich weiterentwickeln.
Die langjährige Vollzugspraxis auf der Basis der verwaltungsanweisenden LESP-Entwürfe hat gezeigt, dass die Auswirkungen der spezifischen Empfindlichkeitsstufenzuweisungen für das Gewerbe in aller Regel verträglich sind. Mit dem LESP wird nämlich vor allem die Ansiedlung von neuen lärmempfindlichen und lärmverursachenden Nutzungen beeinflusst, während das bestehende Gewerbe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auch in der Stufe II weitergeführt werden kann. Im Falle einer Lärmsanierung werden die Prinzipien der betrieblichen und technischen Machbarkeit und der wirtschaftlichen Tragbarkeit von Gesetzes wegen von den Behörden konsequent berücksichtigt. Ist eine Sanierung nur ungenügend oder überhaupt nicht durchführbar, so kann die Vollzugsbehörde Erleichterungen gewähren.
Der LESP ist auf den bestehenden Strassenverkehr und auf die langfristige Verkehrsplanung abgestimmt. Technische und betriebliche Gründe und die weiterhin steigende Mobilität haben zur Folge, dass die städtischen Verkehrsinfrastrukturen vorderhand nicht vollständig saniert werden können. Im LESP kommt dies durch die Höhereinstufung von Strassen mit Lärmvorbelastungen zum Ausdruck. (ca. 6'200 Zeichen)
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