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Umweltschutz: Garagenbetriebe und Behörden spannen zusammen

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Medienmitteilung des Amtes für Umwelt und Energie -- Das Baudepartement hat in Basel eine Vereinbarung mit dem Autogewerbe-Verband der Schweiz (AGVS) über die Auslagerung von Kontrollaufgaben im Umweltschutzbereich unterzeichnet. Die bisherigen Betriebskontrollen durch die verschiedenen Fachbehörden können neu auch von einer einzigen nichtbehördlichen Fachperson durchgeführt werden.

Die für den Umweltschutz zuständige Vorsteherin des Baudepartements, Regierungsrätin Barbara Schneider, hat mit dem Autogewerbe-Verband der Schweiz AGVS eine Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Umweltschutz unterzeichnet. Damit wird allen Betrieben der Auto- und Transportgewerbebranche – unabhängig, ob sie Mitglied des Verbandes sind - die freiwillige Teilnahme an einem neuen, nichtbehördlichen Kontrollsystem angeboten.

Die Behörden übertragen im Sinne des Kooperationsprinzips die Verantwortung für die routinemässigen Betriebskontrollen für alle Umweltbereiche dem Umwelt-Inspektorat. Dieses ist Teil des AGVS, der Berufsorganisation der Schweizer Garagisten. Es ist für die gesamte Administration der Kontrollen besorgt. Für die Kontrollen im Bereich der Umwelt- und Gewässerschutzgesetzgebung selbst werden jedoch in Absprache zwischen der Behörde und dem Umwelt-Inspektorat vertraglich gebundene Kontrollfirmen eingesetzt. Die Aufgabe der Behörde besteht lediglich noch darin, die Arbeit des Umwelt-Inspektorates zu beaufsichtigen und Zwangsmassnahmen durchzusetzen, wenn gesetzeswidrige Zustände nicht freiwillig im Rahmen einer gesetzten Frist behoben werden.

Die Behörde schätzt das Potential an Betrieben im Kanton Basel-Stadt, welche an der Vereinbarung teilnehmen, auf 250 bis 300 Betriebe. Betriebe, die sich diesem Kontrollsystem nicht anschliessen, werden weiterhin durch die zuständigen kantonalen Behörden kontrolliert. Diese Kontrolle muss mindestens nach den gleichen strengen Kriterien erfolgen wie innerhalb der Branchenvereinbarung.

Die Kosten für das neue System werden durch verursachergerechte Gebühren gedeckt, welche von den kontrollierten Betrieben zu entrichten sind. Da der Betriebsgutachter bzw. die Betriebsgutachterin alle Umweltbereiche gleichzeitig kontrolliert, kommt das System für den einzelnen Betrieb günstiger, als die herkömmlichen Kontrollen durch die verschiedenen Fachstellen.

Das Baudepartement will mit diesem System der im revidierten Umweltschutzgesetz geforderten Zusammenarbeit mit der Wirtschaft vermehrt Rechnung tragen und erhofft sich dadurch auch eine gewisse Entlastung bei den kantonalen Vollzugsaufgaben. Die Vertragspartner gehen zudem davon aus, dass solche Vereinbarungen durchaus Modellcharakter für weitere Branchen haben.

(ca.2'800 Zeichen)

Weitere Auskünfte

Walter Rütschi, Autogewerbe-Verband der Schweiz, Tankstellen und Umweltinspektorat, Tel. 031 307 15 11 Siegfried Hartnagel, Koordinationsstelle Umweltschutz im Amt für Umwelt und Energie BS, Tel. 061 639 23 22

Bau- und Verkehrsdepartement

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