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Zwischenbericht der Kommission Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG)

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Medienmitteilung des BD und des WSD -- Der Regierungsrat hat einen Zwischenbericht der Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG) zur Kenntnis genommen und die involvierten Departemente mit der Umsetzung der im Bericht gemachten Vorschläge beauftragt. Darin sind unter anderem die Belegungsregeln für Barfüsserplatz und Kasernenareal festgehalten. Ferner wurden die Internet-Umsetzung der Bespielungspläne bewilligt und verschiedene Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren beschlossen.

Seit einigen Jahren akzentuiert sich der Zielkonflikt zwischen Veranstaltungen auf öffentlichem Grund und dem Ruhebedürfnis der Anwohnerinnen und Anwohner. An einer Pressekonferenz hielten Regierungsrätin Barbara Schneider und Regierungsrat Ralph Lewin fest, dass sich dieser Zielkonflikt letztlich nie ganz wird lösen lassen. Der Regierungsrat hat aber mit der departementsübergreifenden Kommission für Veranstaltungen auf öffentlichem Grund (KVöG) und mit der Einführung von Bespielungsplänen und Belegungsregeln für die städtischen Veranstaltungsorte Instrumente geschaffen, die es erlauben, den Zielkonflikt zwischen "Event-Stadt" und "Wohn-Stadt" zu entschärfen.

Bespielungsregeln Barfüsserplatz und Kasernenareal Nach etlichen Hearings mit je einer Anwohner- und einer Veranstaltervertretung hat die KVöG in einem ersten Schritt Belegungsregeln aufgestellt für den Barfüsserplatz und das Kasernenareal. Das sind die beiden Plätze, die - abgesehen von der Auseinandersetzung um das Kulturfloss oberhalb der Mittleren Rheinbrücke - am meisten zu reden gaben. Diese Regeln definieren insbesondere die maximale Anzahl der belegbaren Tage und der "Events", welche wegen ihrer Lärmemissionen die Anwohnerschaften stören, sowie die Anzahl Anlässe, die länger dauern dürfen als 22.00 Uhr. Nach dem Vorbild der Belegungsregeln für das Kasernenareal und den Barfüsserplatz werden nun die Regeln für weitere Bespielungsorte unter Mitwirkung der interessierten Anwohnerschaft und der involvierten Veranstalter durch die KVöG erarbeitet.

Internet-Lösung für die bessere Bewirtschaftung des öffentlichen Raums Mit Allmendbewilligungen befassen sich mehrere Ämter und Dienststellen in verschiedenen Departementen Um eine bessere Koordination zu erzielen, hat der Regierungsrat beschlossen, dass der öffentliche Raum mit einem neuen internetgestützten Instrument bewirtschaftet werden soll. Die KVöG hat die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Bespielungspläne bis Ende Oktober 2003 auf dem Internet unter www.basel.ch abgebildet werden können. Für die Realisation dieser Internet-Lösung hat der Regierungsrat nun die nötigen finanziellen Mittel gesprochen.

Dieses dynamische System hat den grossen Vorteil, dass eine für die amtsübergreifende Kommunikation notwendige interaktive Vernetzung gleichzeitig auch von der Öffentlichkeit (Veranstalter, Besucherinnen, Anwohnerschaft) genutzt werden kann. Insbesondere sollen verwaltungsintern die Koordination und das Controlling sichergestellt werden. Pro Veranstaltungsort im öffentlichen Raum wird ein detaillierter Bespielungsplan erarbeitet. Dieser informiert die Öffentlichkeit und Nutzungsinteressierte über Standortqualitäten, Reservationen sowie Spiel- und Ruhezeiten. Dadurch will die Verwaltung Transparenz und Planungssicherheit erhöhen und Nutzungskonflikte entschärfen. Gleichzeitig lassen sich diese Bespielungspläne dazu verwenden, Veranstalter über mögliche Veranstaltungsorte zu informieren und kompetent zu beraten. Zudem können die Veranstalter ab Oktober 2003 ihre Anfragen und Bewilligungsgesuche online stellen.

Um die Zeit bis zur definitiven Internet-Umsetzung per Ende Oktober 2003 zu überbrücken, wurden per sofort - im Sinne einer provisorischen Übergangslösung - die Belegungspläne für den Barfüsserplatz und das Kasernenareal unter www.basel.ch einsehbar gemacht.

Vereinfachung des Bewilligungsverfahrens: Lautsprecherbewilligungen Nach wie vor bemüht sich die KVöG auch um die generelle Vereinfachung und bessere Koordination des Bewilligungsverfahrens. Als erster Erfolg darf vermerkt werden, dass die Lautsprecherbewilligung künftig nicht mehr vom Polizei- und Militärdepartement ausgestellt wird, sondern vom Baudepartement (Allmendverwaltung) im Rahmen der von ihr ausgestellten Allmendbewilligungen. Dies ist eine Vereinfachung, die den Veranstaltern zugute kommt. Zugleich konnte damit auch geklärt werden, dass der Lautsprechereinsatz bei Anlässen, die bis nach 22.00 Uhr stattfinden dürfen, nicht mehr nach dem diffusen Begriff der "Festplatzlautstärke" sondern im Rahmen der Belegungsregeln nach klaren Lautsprecher-Kontingenten reguliert werden soll. Auflagen für den Einsatzireb von Lautsprecheranlagen, insbesondere Beschränkungen der Lautstärke, werden neu - nach Rücksprache mit der Lärmschutzfachstelle - ebenfalls in der Allmendbewilligung geregelt.

Lösung des Zielkonflikts - Haltung der Anwohner und Veranstalter Das nunmehr konkretisierte Konzept der Bespielungspläne wurde vom Regierungsrat am 25. März 2003 beschlossen. Der vorliegende Zielkonflikt lässt sich aus Sicht des Regierungsrates und der Verwaltung damit entschärfen. Die Veranstalter erachten das Konzept der Bespielungspläne als sinnvolle Grundlage für den Interessenausgleich zwischen Veranstaltern und Anwohnerschaften und stimmen den Belegungsregeln Barfüsserplatz und Kasernenareal prinzipiell zu, obwohl die Anzahl der Event-Veranstaltungen aus ihrer Sicht ein Minimum darstellt. Sie erachten die klarere Regelung bezüglich Einsatz der Lautsprecheranlagen und der damit verbundenen Rechtssicherheit als wichtige Verbesserung im Rahmen der erarbeiteten Belegungsregeln.

Einigkeit mit den Anwohnervertretern besteht im Grundsatz der Bespielungspläne und in der Anzahl der vereinbarten "Events" pro Jahr. Differenzen bestehen im Wesentlichen bei der Verteilung dieser 40 lauten "Events" über das ganze Jahr gesehen und deren Konzentration auf die Wochenenden. Hier wird die Praxis zeigen, ob und inwieweit Nachbesserungsbedarf besteht. Dem speziellen Anliegen nach Berücksichtigung der Lärmemissionen aus der Reithalle bei der Festlegung der Anzahl Events auf öffentlichem Grund konnte nicht vollumfänglich entsprochen werden. Die KVöG geht davon aus, dass sich der nach wie vor bestehende Interessengegensatz zwischen Veranstaltern und Anwohnern durch die Bewilligungspraxis gut wird bearbeiten lassen.

Bisherige Erfahrungen der KVöG Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass sich das Instrument einer kleinen, verwaltungsintern und departementsübergreifend zusammengesetzten Kommission, welche Anwohnerinnen, Anwohner und Veranstalter anhört und zur Mitwirkung einlädt, intern koordinierend tätig ist und Empfehlungen ausspricht, bewährt hat. Die Belegungsregeln werden als Instrument allseits begrüsst. Sie eignen sich zwar nicht als alleiniges Beurteilungsinstrument zur Bewilligung von Anlässen und zur Formulierung ihrer Durchführungsmodalitäten. Sie stellen dennoch eine wesentlich verbesserte Transparenz her. Es hat sich ebenfalls gezeigt, dass sich das Bewilligungsverfahren in wesentlichen Punkten vereinfachen lässt. Das Ziel, wonach ein Veranstalter von der provisorischen Anmeldung bis zum Erhalt aller Bewilligungen und Rechnungen alles aus einer Hand erhält, ist mit der vorgeschlagenen Internet-Umsetzung in greifbare Nähe gerückt und bleibt das Endziel. Die für alle Anwohnenden, Veranstalter und Polizei unklare Situation hinsichtlich Nachtruhe konnte durch die Einführung von Lautsprecher-Kontingenten für den Einsatz nach 22.00 Uhr geklärt werden. Ermöglicht hat dies die im Rahmen der Kommissionsarbeit möglich gewordene enge Zusammenarbeit der involvierten Verwaltungsstellen.

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Weitere Auskünfte

Baudepartement Basel-Stadt, Informationsbeauftragter und Vorsitzender KVöG Marc Keller Tel: 061 267 42 51 / 079 352 15 17 Wirtschafts- und Sozialdepartement Basel-Stadt, Ressort Stadtmarketing, Leiter Event Services und Mitglied KVöG Marcel Meier Tel: 061 267 42 27

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