Richtlinien zur Boulevardmöblierung in Kraft
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Sie gaben viel zu diskutieren die neuen Richtlinien zur Boulevardmöblierung; seit Februar 2008 sind sie nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft. Die Betriebe werden nun nach der EURO 08 an die neuen Richtlinien erinnert. Die Allmendverwaltung wird Kontrollen durchführen. Die Richtlinien werden aber heute schon von der grossen Mehrzahl der Betriebe eingehalten.
Es wurde viel und intensiv über die neuen Richtlinien zur Boulevardmöblierung geschrieben; sie schafften es sogar bis zum Fasnachtssujet! Seit Februar 2008 sind sie nach zweijähriger Übergangsfrist definitiv in Kraft. Die Attraktivität des öffentlichen Raumes hat sich dank dieser Richtlinien, respektive dank der überwiegenden Zahl der Gastrobetriebe, die sich daran halten, merklich verbessert.
Gleichwohl gibt es noch vereinzelt Betriebe, die bislang noch nicht auf die konforme Allmend-Möblierung umgestellt haben. Diese Betriebe werden nun - nach der EURO 08 – ermahnt, die neuen Richtlinien einzuhalten. Flankierend zu dieser Mitteilung wird die Allmendverwaltung vermehrt Kontrollen mit Schwerpunkt „konforme Möblierung“ durchführen. Es wird auf folgende Aspekte geachtet:
Plastikstühle (sogenannte Monoblocks) sind nicht erlaubt
Fremdwerbung auf Mobiliar und Ausstattung ist nicht erlaubt
Sonnenschirme sollen einfarbig sein. Nur Eigenwerbung auf dem Volant ist erlaubt
Abschrankungen jeglicher Art sind nicht erlaubt
Betriebe mit Ganzjahresbewilligung sind verpflichtet, das Mobiliar ausserhalb der Saison (16. Nov. – 14. Feb.) nur zu Betriebszeiten auf Allmend zu stellen. Da ein Barelement nicht jeden Abend von der Allmend geräumt werden kann, können nur Betriebe, welche Tische und Stühle verwenden, mit einer Ganzjahresbewilligung rechnen.
Mit den bisherigen Erfahrungen darf davon ausgegangen werden, dass die Verwaltung auf die Mitarbeit der Betriebe zählen kann.
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