Auswirkungen der Städteinitiative und des Gegenvorschlags der UVEK
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Auswirkungen der Initiative zur Förderung des ÖV Fuss-und Veloverkehrs (Städteinitiative) und des Gegenvorschlags der UVEK sind erheblich: Die Umsetzung der jeweils vorgeschlagenen Reduktionsziele stellt die bisherige erfolgreiche Basler Verkehrspolitik zur Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren in Frage. Der Gegenvorschlag des Regierungsrats hingegen lenkt das Verkehrswachstum auf die Autobahnen und plafoniert dafür die Verkehrsbelastung auf allen anderen Strassen.
An einer Medienkonferenz hat Regierungsrat Hans-Peter Wessels die möglichen Auswirkungen der Städteinitiative und des Gegenvorschlags der UVEK vorgestellt. Die bisher erfolgreichen Bemühungen der Verkehrspolitik des Kantons Basel-Stadt würden bei einer Umsetzung der Initiative bzw. des Gegenvorschlags in Frage gestellt. Dies insbesondere im Bereich der bereits realisierten oder geplanten Verkehrsberuhigungen in den Quartieren, betonte Wessels. Die Kanalisierung des Verkehrs auf Hochleistungsstrassen wird durch die unrealistischen Reduktionsziele zumindest stark erschwert. Er hielt aber auch fest, dass die Stossrichtung der Städteinitiative grundsätzlich positiv sei.
Die Städteinitiative verlangt Massnahmen, um den Anteil des ÖV und des Fuss- und Veloverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen in zehn Jahren um mindestens zehn Prozent zu erhöhen. Dies entspricht einem Rückgang des Anteils des Strassenverkehrs von heute ca. 40% auf neu ca. 30%. Das heisst, der Strassenverkehr müsste insgesamt um ein Viertel reduziert werden.
Der Gegenvorschlag des Regierungsrates zur Städteinitiative beinhaltet drei Bausteine: erstens soll die Verkehrsmenge ausserhalb der Autobahnen auf den Zustand von 2010 plafoniert werden. Zweitens sollen flankierende Massnahmen als fixer Projektbestandteil von Strassenneu- und ausbauten gesetzlich verankert werden und drittens wird als konkrete Massnahme ein Rahmenkredit in der Höhe von CHF 10 Mio für Fuss- und Veloverkehrsförderung dem Grossen Rat beantragt. Im Vergleich zu anderen Schweizer Städten geht der Gegenvorschlag des RR weiter, z.B. weil er konkrete Massnahmen beinhaltet.
Die UVEK will den Gegenvorschlag des Regierungsrats verschärfen und fordert eine Verkehrsreduktion um 5% bis 2020 auf dem gesamten Strassennetz inklusive Hochleistungsstrassen. Dieser Gegenvorschlag ist problematisch, weil die Verkehrsberuhigung in den Wohnquartieren eine genügende Kapazität der Hochleistungsstrassen voraussetzt. Zudem liegen die Hochleistungsstrassen in der alleinigen Kompetenz des Bundes.
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