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Fünf Regeln für richtiges Grillieren

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Von Frühling bis Herbst treffen sich vor allem Jungendliche und Familien in Parks oder am Ufer von Rhein Wiese und Birs zum Grillieren und Zusammensein. Seit ein paar Jahren registrieren die Stadtgärtnerei und das Tiefbauamt vermehrt Schäden und Abfall von unsachgemässem Grillieren. Mit fünf einfachen Regeln geben sie nun Gegensteuer.

Die kommenden wärmeren Monate, von Frühling bis Herbst, locken viele aus den eigenen vier Wänden ins Freie. Man trifft sich in Parks oder an den Ufern des Rheins, der Birs und der Wiese zum Essen, Spielen und Zusammensein.

Seit ein paar Jahren nehmen aber Schäden wie Brandflecken und Verschmutzungen durch unsachgemässes Grillieren zu. Durch ungeeignete Grillgeräte - wie beispielsweise Einweggrills - sowie durch Entsorgen von noch heisser Asche entstehen Brandschäden an Grünflächen, auf Naturstein- und Asphaltbelägen sowie an Abfalleimern.

Das Bau- und Verkehrsdepartement hat nichts gegen das Grillieren auf öffentlichem Grund - so lange fünf einfache Regeln eingehalten werden: Erstens müssen Grillschalen einen Mindestabstand zum Boden aufweisen. Handelsübliche Grills verfügen oft über ausziehbare Beine - der Abstand sollte mindestens 30 cm betragen. Niedrigere Grills - insbesondere Einweggrills - gehören auf hitzeverträglichen Untergrund. Diese Forderung unterstützt die Stadtgärtnerei, indem sie auf grossen Wiesen wie beispielsweise am Birskopf Platten über die Wiese verteilt, auf welchen problemlos grilliert werden kann. Zweitens soll ein heisser Grill nie unbeaufsichtigt sein - zu gross ist das Risiko, dass sich spielende Kinder oder Passanten daran verletzen. Drittens fordert die Stadtgärtnerei Grillierende auf, zu Bäumen und Büschen einen genug grossen Abstand zu halten. Mindestens 2 Meter sind ideal. Viertens darf Asche erst in Mülleimern entsorgt werden, wenn sie erkaltet ist. Und fünftens wird an Grillierende appelliert, auch an andere zu denken. Übermässigen Lärm und Rauch, beispielsweise verursacht durch Anzündflüssigkeit oder Zündwürfel, sowie Abfall sind zu vermeiden.

Diese fünf Regeln werden in allen Parks auf Plakaten publik gemacht und mittels Flyern überall dort verteilt, wo grilliert wird. Auf den Flyern sind ausserdem die fest installierten Grill- und Picknickplätze des Kantons aufgeführt - für all jene, die weder den eigenen Grill putzen noch Brandschäden riskieren möchten.

Hinweise

Flyer "Richtig grillieren" als PDF unter www.stadtgaertnerei.bs.ch/aktuelles

Weitere Auskünfte

Yvonne Aellen, Telefon +41 (0)61 267 67 31 Leiterin Grünflächenunterhalt

Bau- und Verkehrsdepartement

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