UVEK gibt Grünlicht für Bau der Autobahn-Ausfahrt zum Rheinhafen
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Verkehrsentlastung für die Kleinhüninger Wohnquartiere: Das Eidgenössische Departement für Umwelt Verkehr Energie und Kommunikation (UVEK) hat die Plangenehmigung für den Anschluss Rheinhafen Kleinhüningen in Basel Ausfahrt Neuhausstrasse erteilt. Bei der Ausfahrt Neuhausstrasse muss noch das fehlende Strassen-Teilstück von rund 280 Metern Länge zwischen dem Lastwagenparkplatz der provisorisch erweiterten Zollanlage (Peza) und der Neuhausstrasse gebaut werden. Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich rund ein Jahr. Der Baubeginn wird je nach Verfügbarkeit der finanziellen Mittel des Bundes festgelegt.
Mit dem Bau der provisorisch erweiterten Zollanlage (PEZA) und der damit verbundenen direkten Abfahrt ab der Autobahn A2 auf die PEZA wurden die Grundlagen für die Planung des Halbanschlusses Rheinhafen Kleinhüningen geschaffen. Für die Verbindung zur Neuhausstrasse und weiter zum Rheinhafen muss nun noch eine rund 280 Meter lange Verbindungsstrasse zwischen dem PEZA-Lastwagenparkplatz und der Neuhausstrasse gebaut werden.
Nachdem der Bundesrat bereits am 28. Februar 2007 grünes Licht für die Erarbeitung des Ausführungsprojekts erteilt hatte, erfolgte die öffentliche Planauflage im 2. Quartal 2008. In der Zwischenzeit hat das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Einsprachenbereinigung durchgeführt. Mit der Ausfahrt Neuhausstrasse wird eine Verkehrsentlastung des Wiesekreisels vom Schwerverkehr zum Rheinhafen und dem angrenzenden Industriegebiet erreicht. Die Planauflage für den Halbanschluss Rheinhafen Kleinhüningen wurde im Auftrag des UVEK vom 7. April 2008 bis 6. Mai 2008 durchgeführt. Die Auflage erfolgte für die Ausfahrt Neuhausstrasse und die Einfahrt Badenstrasse in zwei getrennten Verfahren. Nach gründlicher Prüfung der Einsprachen gegen die Ausfahrt Neuhausstrasse hat das UVEK die Plangenehmigung per 29. Dezember 2009 erteilt, welche inzwischen rechtskräftig ist, da seitens der abgewiesenen Einsprechenden keine Rekurse eingereicht wurden. Die Plangenehmigung für die Einfahrt Badenstrasse via Rampe in der gleichnamigen Strasse steht noch aus.
Die wesentlichen Ziele der Ausfahrt Neuhausstrasse als Strassenverbindung zum Rheinhafen Kleinhüningen sind die Sicherstellung des Güterverkehrs zum Rheinhafen Kleinhüningen direkt ab der Autobahn, die dadurch erfolgende Entflechtung vom Lokalverkehr und die Entlastung vom Verkehr im Bereich Wieselkreiselsystem / Hochbergerstrasse / Freiburger¬strasse. Dort gibt es bisher häufig Verkehrsstaus. Die Wohnquartiere sollen vom Verkehr entlastet und dadurch die Lebensqualität in Kleinhüningen verbessert werden.
Die Bauarbeiten für die Ausfahrt Neuhausstrasse werden voraussichtlich rund ein Jahr dauern. Entscheidend für den Beginn der Bauarbeiten ist die Verfügbarkeit der erforderlichen Finanzmittel des Bundes.
Im Rahmen der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) übernimmt der Bund die gesamten Baukosten für den Anschluss Rheinhafen Kleinhüningen, vorliegend für den Teil Ausfahrt Neuhausstrasse, im Betrag von rund 14.7 Mio. Franken.
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