Vereinfachtes Verfahren für Dachflächenfenster
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Abbau von Vorschriften: Dachflächenfenster können künftig bis zu einer Fläche von 10% der Dachfläche ohne Bewilligung erstellt werden. Sie unterliegen neu lediglich noch der Meldepflicht.
Wer ein Haus in einer Nummernzone besitzt, kann sich künftig beim Einbau eines Dachflächenfensters einen aufwändigen Behördengang sparen: Das Bau- und Verkehrsdepartement erklärt liegende Dachflächenfenster bis zu 10% der Dachfläche in Nummernzonen als bewilligungsfrei zulässig und erwartet lediglich noch eine Meldung der auszuführenden Dachflächenfenster an das Bauinspektorat. Die Liste der bewilligungsfreien Bauvorhaben wird entsprechend ergänzt.
Damit wird eine Regelung reaktiviert, welche im Jahr 2006 ausser Kraft gesetzt wurde. In der Praxis hat sich seither aber gezeigt, dass sich ein komplettes Bewilligungsverfahren für angemessen dimensionierte, liegende Dachflächenfenster ausserhalb der Schon- und Schutzzone nicht rechtfertigt. Die Meldepflicht genügt.
Das Bau- und Verkehrsdepartement reagiert mit dieser Änderung der Ausführungsbestimmung zur Bau- und Planungsverordnung auf das Bedürfnis nach möglichst unkomplizierten behördlichen Abläufen. Dies ist vorliegend mit einem kleinen Eingriff in die gesetzlichen Grundlagen möglich. Die Änderung wird morgen Mittwoch im Kantonsblatt veröffentlicht.
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Bau- und Verkehrsdepartement
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