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Gemeinsame Planung ermöglicht Wandel im Dreispitz

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Für die Entwicklung des Dreispitzareals in einen offenen und urbanen Agglomerationsteil braucht es ein massgeschneidertes «Planungsgewand». Die Gemeinde Münchenstein und der Kanton Basel-Stadt schaffen deshalb jetzt aufeinander abgestimmte planerische Voraussetzungen, um auf dem Dreispitz neben dem Gewerbe eine massvolle Verdichtung auch mit Wohnungen und Dienstleistungsnutzungen zu ermöglichen. Das Verkehrsaufkommen wird nach oben begrenzt; zudem werden zusätzliche Frei- und Grünflächen geschaffen.

Der Dreispitz ist eines der grössten Entwicklungsprojekte der Schweiz und wird in Teilen vom Industrie- und Gewerbeareal zum Stadtquartier. Nachdem sich im Schwerpunkt Kunstfreilager die erste Etappe bereits in der Umsetzung befindet, werden nun auch für die anderen Flächen des Dreispitz die planerischen Grundlagen vorgelegt. Die beiden Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Gemeinde Münchenstein sowie die Christoph Merian Stiftung treiben diese Planungsarbeiten partnerschaftlich voran. Sowohl in Münchenstein als auch in Basel-Stadt werden die Behörden die notwendigen Verfahren einleiten: In Münchenstein wird am 5. Mai 2011 das Mitwirkungsverfahren zum Quartierplan Dreispitz gestartet. Gleichzeitig geht in Basel-Stadt der Bebauungsplan Dreispitz in die Planauflage.

Die neuen Vorschriften werden in den sogenannten Entwicklungsgebieten nun auch Wohnen, Dienstleistungseinrichtungen und weitere Nutzungen zulassen. Mit Bedacht auf die Auswirkungen auf die Nachbarquartiere sind dabei die Möglichkeiten für neue Verkaufsflächen streng begrenzt und im Wesentlichen auf die Quartiersversorgung konzentriert. In den Arbeitsgebieten soll das Gewerbe weiterhin Vorrang haben und insgesamt sogar mehr Raum erhalten; neu werden auch zusätzliche Dienstleistungsnutzungen möglich. Zu den bereits bestehenden rund 4000 Arbeitsplätzen könnten so rund 6000 zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden. Zudem sollen künftig ca. 1000 Wohnungen erstellt werden. Die nun vorgeschlagenen planerischen Grundlagen stellen sicher, dass wirtschaftliche, ökologische und soziale Aspekte gleich gewichtet werden. Der Dreispitz wird so zu einem für Investoren, Gewerbetreibende und Bewohner gleichermassen attraktiven Standort werden.

Langfristige Perspektiven Die Entwicklungsplanung Dreispitz wird von einer öffentlich-privaten Planungspartnerschaft getragen. Neben den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft sowie der Gemeinde Münchenstein ist auf privater Seite die Landeigentümerin, die Christoph Merian Stiftung, eingebunden. Gemeinsam und in enger Absprache haben sie die Planung vorangetrieben und verfolgen dabei breit abgestützte Ziele: So sollen auch künftig gewerbliche Nutzungen Platz haben. Das Gewerbe wird in den Arbeitsgebieten weiterhin Vorrang haben und insgesamt sogar mehr Raum erhalten. Andererseits werden weitere Gebiete als Entwicklungsgebiete für Wohnungen und Dienstleistungsnutzungen geöffnet. Der Dreispitz mit seinen 50 Hektaren Fläche – je zur Hälfte auf baselstädtischem und auf Münchensteiner Boden – bietet dafür ausreichend Platz. Durch eine kompaktere Bauweise wird eine Verdichtung angestrebt; dadurch wird die Chance für eine hochwertige Innenentwicklung ergriffen. Auch sind die umweltrechtlichen Vorgaben einzuhalten, was im Verkehrsbereich insbesondere durch einen Fahrtenplafond erreicht wird. Mit dieser Beschränkung soll auch verhindert werden, dass das umliegende Strassensystem überlastet wird. Auch für Fussgänger sowie für den Veloverkehr werden neue Wege und Verbindungen geschaffen. Viel Aufmerksamkeit wird ausserdem den Bedürfnissen der umliegenden Quartiere gewidmet: In den kommenden 20 bis 30 Jahren wird ein städtisch geprägter Teil Münchensteins entstehen, und in Basel-Stadt steht die bessere Anbindung an das Gundeldingerquartier oben auf der Prioritätenliste. Weitere Auskünfte:

Weitere Auskünfte

Marc Keller, Leiter Kommunikation, Bau- und Verkehrsdepartement Tel. 061 267 42 51 Dr. Martin Kolb, Kantonsplaner, Leiter Amt für Raumplanung BL Tel. 061 552 59 31 Walter Banga, Gemeindepräsident Münchenstein, 061 411 22 88 (ruft zurück) und Andreas Berger, Raum und Umwelt, Gemeindeverwaltung Münchenstein, Tel. 061 416 11 53 Toni Schürmann, Kommunikation, Christoph Merian Stiftung Tel. 061 226 33 36Öffentliche Planauflage Bebauungsplan Dreispitz Die Entwürfe zur Nutzungsplanung Dreispitz können vom 5. Mai bis 6. Juni 2011 werktags im Planungsamt, Rittergasse 4, 2. Stock, Ganghalle rechts, eingesehen werden. Telefonische Anfragen werden während dieser Zeit unter der Telefonnummer 061 267 92 25 entgegengenommen. Die Unterlagen sind auch unter www.bvd.bs.ch einsehbar. Mitwirkung Quartierplan Dreispitz Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ein, ihre Meinung zum Entwurf des Quartierplanes abzugeben (Mitwirkung gemäss § 7 kantonales Raumplanungs- und Baugesetz). Die entsprechenden Unterlagen sind vom 5. Mai bis zum 6. Juni 2011 in der Bauverwaltung während der Schalterstunden öffentlich aufgelegt. Die Dokumente sind auch im Internet unter www.muenchensteinplant.ch einsehbar. Interessierte und Betroffene können sich innerhalb der Auflagefrist schriftlich dazu äussern. Die Eingaben sind bis spätestens 6. Juni 2011 (Poststempel A) zu richten an den Gemeinderat, Schulackerstrasse 4, 4142 Münchenstein. gez. der Gemeinderat

Bau- und Verkehrsdepartement

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