Lonza-Entscheid der Stadtbildkommission aufgehoben
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartements hat den negativen Vorentscheid der Stadtbildkommission betreffend eine Fotovoltaikanlage am Lonza-Hochhaus rückgängig gemacht. Bei guter Gestaltung sei der Bau einer Anlage möglich.
Der juristisch unverbindliche Vorentscheid der Stadtbildkommission, wonach eine Fotovoltaikanlage am Lonza-Hochhaus nicht möglich sei, ist aufgehoben worden. Der Vorentscheid fiel aufgrund einer unverbindlichen Voranfrage eines Anlagebauers. Der Vorsteher des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) hat den Entscheid nun aufgehoben. Dies deshalb, weil eine Voranfrage dieser Dimension in einem politisch sensiblen Bereich von der ganzen Stadtbildkommission, mithin also auch in Anwesenheit des Vorstehers, hätte bearbeitet werden müssen.
Hans-Peter Wessels hat das Geschäft nun der Denkmalpflege zur weiteren Bearbeitung übertragen. Da das Lonza-Gebäude im Inventar der schützenswerten Bauten figuriert, müssen bauliche Veränderungen ohnehin von der Denkmalpflege im Rahmen eines offiziellen Verfahrens beurteilt werden. Die Denkmalpflege wird nun das Gespräch mit der Lonza suchen, um das weitere Vorgehen zu vereinbaren.
In Wertschätzung der grossen Bedeutung des Lonza-Hochhauses für das Basler Stadtbild sind der Departementsvorsteher wie auch die Denkmalpflege der Meinung, dass die Realisierung einer Fotovoltaikanlage bei einer dem Lonza-Hochhaus angepassten, guten Gestaltung durchaus möglich ist. Angesichts der exponierten Lage des Hochhauses käme einer Fotovoltaikanlage an diesem Gebäude ein weithin sichtbarer Symbolcharakter zu.
Das Bau- und Verkehrsdepartement unterstreicht bei dieser Gelegenheit die Tatsache, dass es in der Stadt noch sehr viele technisch ebenso gute, wenn nicht sogar noch besser geeignete grosse Flächen auf Flachdächern für Fotovoltaikanlagen gibt. Der Vorsteher des BVD hofft, dass die Diskussion um das Lonza-Hochhaus weitere Liegenschaftsbesitzer dazu animiert, die Installation von Fotovoltaikanlagen zu prüfen und die entsprechenden Förderprogramme des Kantons zu nutzen.
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