Neue Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen in Arbeit
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Die Stadtbildkommission stützt den Entscheid ihres Ausschusses, wonach das Photovoltaik-Projekt am Lonza-Gebäude in der bisher skizzierten Form nicht gutgeheissen werden konnte. Bei guter Gestaltung sei eine Solaranlage aber möglich. Die geltenden Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen werden überarbeitet.
Die vom Regierungsrat gewählten Mitglieder der Stadtbildkommission haben sich am vergangenen Dienstag erstmals mit der Frage der Photovoltaik-Anlage am Lonza-Hochhaus befasst. Dabei war sich die Kommission unter Vorsitz von Regierungsrat Hans-Peter Wessels einig, dass die vom Ausschuss abgegebene negative Stellungnahme zur Gestaltungsskizze gemäss Voranfrage berechtigt gewesen war. Ebenso einhellig hielt die Stadtbildkommission jedoch fest, dass eine Photovoltaik-Anlage bei guter Gestaltung am denkmalwürdigen Lonza-Gebäude grundsätzlich möglich sei. Zu dieser Haltung, wie sie vorher schon von der Denkmalpflege öffentlich geäussert worden ist, konnten sich alle Mitglieder der Stadtbildkommission bekennen.
Die Stadtbildkommission weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich in Basel noch sehr viele ungenutzte Dachflächen zur Solarnutzung anbieten. So gibt es zum Beispiel auch in unmittelbarer Nähe der Lonza riesige Flachdächer, die sich hervorragend für Solaranlagen eignen würden. Eine entsprechende Erhebung über das Dachflächen-Potenzial ist zur Zeit beim Amt für Umwelt und Energie (AUE) in Arbeit.
Auch bei Solaranlagen sind gute gestalterische Lösungen erforderlich und möglich. Um die Anwendung der Solarenergie zu fördern und die Arbeit der Planer zu unterstützen, werden die aus dem Jahr 1996 stammenden Gestaltungsrichtlinien für Solaranlagen in enger Zusammenarbeit zwischen dem AUE und dem Bau- und Verkehrsdepartement überarbeitet.
Weitere Auskünfte
Bau- und Verkehrsdepartement
Öffnungszeiten
Mo - Fr 8.00 - 12.15 Uhr / 13.15 - 17.00 Uhr