Mehr Raum für die Gewässer im Kanton Basel-Stadt
MedienmitteilungBau- und Verkehrsdepartement
Der Kanton Basel-Stadt legt den Gewässerraum – den Raum, den die Gewässer und ihre Uferbereiche einnehmen – für alle Gewässer im Kanton verbindlich fest und gibt ihnen damit mehr Fläche. Der Gewässerraum beherbergt unzählige Tier- und Pflanzenarten und leistet einen wichtigen Beitrag zur Biodiversität und zum Schutz vor Hochwasser. Mit der Festlegung des Raumbedarfs der oberirdischen Gewässer setzt der Kanton die Vorgaben des Bundes um. Die Festlegung erfolgt in einem kantonalen Nutzungsplan, der ab dem 19. April 2021 öffentlich aufliegt.
Gewässer und ihre Uferbereiche sind wichtige Lebensräume und Ausbreitungskorridore für Pflanzen und Tiere. Sie sind empfindliche Ökosysteme, welche durch Verbauungen und intensive Nutzung stark beeinträchtigt werden. Sie brauchen ausreichend Raum, damit sie ihre ökologischen Funktionen erfüllen können. Der Gewässerraum verhindert, dass schädliche Stoffe aus Pflanzenschutz- oder Düngemitteln in das Gewässer gelangen. Zudem bietet ein ausreichend grosser Gewässerraum dem Hochwasser Platz und schützt so die umliegenden Gebäude und Infrastrukturen vor Schäden. Die Festlegung des Gewässerraums im kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum stellt sicher, dass den Gewässern heute und in Zukunft mehr Fläche zur Verfügung steht.
Mit der Festlegung des Gewässerraums für Basel, Riehen und Bettingen setzt der Kanton Basel-Stadt die Vorgaben des Bundes um, der – gestützt auf die eidgenössische Gewässerschutzgesetzgebung – die Kantone beauftragt hat, den Raumbedarf der Gewässer verbindlich zu definieren. Der bisher geltende Gewässerraum gemäss Übergangsbestimmungen wird damit abgelöst. Die Vorgaben des Bundes gewähren den Kantonen bei der Umsetzung wenig Handlungsspielraum. Im festgelegten Gewässerraum dürfen nur Anlagen, die von öffentlichem Interesse und auf den Standort angewiesen sind, erstellt werden, so z.B. Fusswege oder Brücken. Der Bau von privat genutzten Anlagen ohne einen funktionalen Bezug zum Gewässer ist im Gewässerraum nicht erlaubt. In dicht überbauten Gebieten sind Ausnahmen möglich. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung innerhalb des Gewässerraums darf nur extensiv erfolgen und es gilt ein Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbot.
Aufgrund der ökologischen Bedeutung soll auch bei zahlreichen ursprünglich künstlich angelegten Gewässern ein Gewässerraum festgelegt werden, obwohl der Kanton gemäss Bundesvorgaben nicht dazu verpflichtet wäre, so z.B. bei den ehemaligen Gewerbekanälen Weilmühleteich, Neuer Teich, Alter Teich, St. Alban-Teich oder den Wassergräben im Autal und im Brühl. In Schutzgebieten von kantonaler oder nationaler Bedeutung wird zur Erfüllung der ökologischen Funktionen der Gewässerraum zudem breiter festgelegt, als es minimal verlangt wäre.
Die Planauflage des kantonalen Nutzungsplans Gewässerraum wird am Samstag, 17. April 2021 im Kantonsblatt publiziert. Die Planungsunterlagen können vom 19. April bis 25. Mai 2021 werktags von 8 bis 12.15 Uhr und von 13.15 bis 17 Uhr im Foyer des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40 sowie unter www.planungsamt.bs.ch/auflage eingesehen werden. Einsprachen der Berechtigten und Anregungen der interessierten Öffentlichkeit sind bis am Dienstag, 25. Mai 2021 schriftlich und begründet bei Städtebau & Architektur, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel, einzureichen.
Am 22. April 2021 findet von 17.30 bis 19 Uhr eine digitale Informationsveranstaltung zum neuen kantonalen Nutzungsplan Gewässerraum statt. Der Anlass richtet sich insbesondere an Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, deren Liegenschaften an einen Gewässerraum angrenzen, sowie Verbände und weitere Interessierte. Weitere Informationen sowie den Link zur Teilnahme finden Sie auf www.planungsamt.bs.ch/auflage.
Hinweise
Bild: Schematische Darstellung eines Gewässerraums (rote Linie): Der Gewässerraum erstreckt sich über das Gewässer und seine Uferbereiche. Quelle: Amt für Umwelt und Energie AUE
Weitere Auskünfte
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Öffnungszeiten
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