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St. Jakobshalle: Brandschutznachweis und behördliche Abnahme liegen vor

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Die St. Jakobshalle wurde nach der Sanierung im Oktober 2018 eröffnet und der Betrieb aufgenommen, aufgrund des ausstehenden Brandschutznachweises allerdings mit Einschränkungen hinsichtlich der Zuschauerkapazität. Nach Abschluss weiterer Massnahmen im Bereich Brandschutz liegt die Bewilligung zum Betrieb mit der maximalen Zuschaueranzahl nun vor.

Für den Brandschutznachweis wurden umfangreiche Grundlagen, Simulationen und Berechnungen von verschiedenen Spezialisten seitens Planer, Controller und Bewilligungsbehörde angefertigt, abgeglichen, geprüft und genehmigt. Die notwendigen baulichen Massnahmen wie Sprinkleranlagen, zusätzliche Fluchtwege, Türautomatisierungen, Entrauchung und Fluchtwegverbreiterungen wurden umgesetzt und von der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung geprüft und genehmigt. Mit dem vorliegenden Brandschutznachweis und der Abnahme der baulichen Massnahmen kann die St. Jakobshalle nun mit der maximalen Zuschauerzahl betrieben werden. Die zulässige Zuschauerkapazität ist dabei abhängig von der Art und dem Aufbau der Veranstaltung und beträgt maximal 12'400 Personen.

Weitere Auskünfte

Medienstelle Bau- und Verkehrsdepartement Tel. +41 61 267 91 52 oder bvd.medienstelle@bs.ch Basellandschaftliche Gebäudeversicherung, medien@bgv.ch

Bau- und Verkehrsdepartement

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