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Velos dürfen ab sofort die Wolfschlucht hinauffahren

Medienmitteilung

Bau- und Verkehrsdepartement

Velofahrende dürfen in der Wolfschlucht neu bergauf fahren. Das Tiefbauamt passt heute die Signalisation vor Ort an und kommt damit dem entsprechenden Wunsch des Grossen Rates nach. Für Elektrovelos besteht aus Sicherheitsgründen weiterhin ein Fahrverbot.

Eine lange bestehende Forderung kann nun umgesetzt werden: In der Wolfschlucht dürfen Velofahrende mit Velos ohne Motorantrieb neu bergauf fahren. Damit kommt der Kanton dem Wunsch des Grossen Rates nach, der 2018 entgegen dem Antrag des Regierungsrates an einem entsprechenden Vorstoss von Otto Schmid und Konsorten festhielt. Die Öffnung der Wolfschlucht-Promenade wurde im Dezember 2019 im Kantonsblatt publiziert. Aufgrund eines nun abgeschlossenen Rechtsverfahrens hat sich die Umsetzung zunächst verzögert.

Die Wolfschlucht-Promenade wird zwischen dem Bruderholzweg und dem Tramübergang unterhalb der Rehhagstrasse neu als Fussweg mit dem Zusatz „motorlose Velos bergwärts gestattet“ signalisiert. Aus Sicherheitsgründen sind E-Bikes auf dem Fussweg nach wie vor nicht gestattet. Velofahrende müssen auf Fussgängerinnen und Fussgänger Rücksicht nehmen und wenn nötig anhalten. Talwärts besteht für sämtliche Fahrzeuge weiterhin ein Fahrverbot.

Weitere Auskünfte

Medienstelle BVD Tel. +41 61 267 91 52 bvd.medienstelle@bs.ch

Bau- und Verkehrsdepartement

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